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Drucksache - VI-0597
siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin Berlin, .12.2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Spielleitplanung
Kinder und Jugendliche in Pankow modellhaft erproben Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat
in seiner Sitzung am 02.12.2008 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird
sich umfassend über die Möglichkeiten der „Spielleitplanung Kinder und
Jugendliche“ informieren und an einem Modellprojekt mit der TU Berlin
teilnehmen. Die Ergebnisse sollen für die weitere Qualifizierung zu einem kinder- und familienfreundlichen Bezirk
genutzt werden und einen Beitrag zur Lokalen Agenda 21 leisten. Der Prozess und
die Realisierung werden durch das Bezirksamt mit allen Kräften unterstützt. Begründung Die Spielleitplanungen ist ein weiteres strategisches Instrument, das unserem Bezirk ermöglichen wird, kind- und jugendgerechte Planungen bei allen Entscheidungs- und Umsetzungsschritten einbeziehen zu können, die die Kinder und Jugendlichen als Experten in eigener Sache wertschätzen. Damit wird der Weg zu einem noch kinderfreundlicheren Bezirk konsequent weiterverfolgt. Notwendig wird dieser Schritt im städtischen Raum, da die Lebenserfahrungsräume von Kindern und Jugendlichen, um sich selbständig weiterentwickeln zu können, immer rarer werden und die Aktivitäten oft nur im Bereich Wirtschaft, Mobilität (hier Auto) und Seniorenfreundlichkeit von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Durch die Spielleitplanung soll sich die Lebensqualität für alle Generationen nachhaltig (Lokale Agenda 21) und ressourcenübergreifend verbessern. Einbezogen werden in die Spielleitplanung alle potentiellen Orte der Kinder und Jugendlichen, an denen sie Lebenserfahrungen sammeln können, wie z. B.: Ø Brachen Ø Siedlungsrändern Ø Straßenraum als Lebensraum Ø Höfe- und Einrichtungsaußenbereiche Ø Grünflächen und Waldgebiete Ø Hauseingangbereiche Ø sowie öffentliche Plätze. Die gewonnenen Erfahrungen werden im Vorfeld abgeglichen und als Vorlagen vor generationenübergreifenden Präsentationen zusammengestellt. So werden entsprechende geschlechterdifferenzierte Bedarfe berücksichtigt und öffentlich sichtbar. In Großstädten ist die Spielleitplanung aufgrund der Komplexität noch nicht erprobt worden. Sinnvoll ist es, die Spielleitplanung im Bezirk anhand eines Gebietes, welches sich z. B. im Rahmenentwicklungsplan bzw. im Bereich des Stadtumbau Ost befindet, modellhaft mit der TU Berlin zu erkunden/erproben und die gewonnenen Erfahrungen so für den Bezirk sowie berlinweit nutzbar zu machen. Eine Verknüpfung mit bestehenden Planungen ist sinnvoll, da Kinder und Jugendliche so im Einzelfall noch von der Umsetzung profitieren können und weitere Jugendliche und Kinder angeregt werden können, sich zu engagieren. In der Öffentlichkeit wird sichtbar, dass sich gesellschaftliches Engagement lohnt. Vorreiter in Sachen Spielleitplanung ist das Land Rheinland Pfalz. Weitere Informationen sind zu finden unter www.spielleitplanung.de. Haushaltsmäßige Auswirkungen Haushaltsmäßige Mehrkosten bei anstehenden Überarbeitungen von Außenräumen sind nicht zu erwarten, wenn rechtzeitig im Vorfeld alle Beteiligten in die Planungen einbezogen werden bzw. Leistungen und Umsetzungen entsprechend ausgeschrieben werden. Mittel für die Bürgerbeteiligung bei Planungen sind anteilig für Kinder und Jugendliche zu verwenden, da diese Zielgruppe einer gesonderten Ansprache bedarf. Finanzmittel können effektiv eingesetzt werden und so ggf. Veränderungsforderungen nach dem Bau vermeiden helfen. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen Die Methoden und Projekte zur Ermittlung der Bedarfe und Vorstellungen von Kindern und Jugendlichen sind geschlechterdifferenziert vorzunehmen. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungsiehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Spielleitplanung liefert einen Baustein für einen kinder- und familienfreundlichen Standort. Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeisters Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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