Drucksache - VI-0597  

 
 
Betreff: Spielleitplanung Kinder und Jugendliche in Pankow modellhaft erproben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 21. Tagung, 28.01.2009

siehe Anlage

 

 

siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                               Berlin,    .12.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Spielleitplanung Kinder und Jugendliche in Pankow modellhaft erproben

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 02.12.2008 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird sich umfassend über die Möglichkeiten der „Spielleitplanung Kinder und Jugendliche“ informieren und an einem Modellprojekt mit der TU Berlin teilnehmen. Die Ergebnisse sollen für die weitere Qualifizierung zu einem  kinder- und familienfreundlichen Bezirk genutzt werden und einen Beitrag zur Lokalen Agenda 21 leisten. Der Prozess und die Realisierung werden durch das Bezirksamt mit allen Kräften unterstützt.

 

Begründung

 

Die Spielleitplanungen ist ein weiteres strategisches Instrument, das unserem Bezirk ermöglichen wird, kind- und jugendgerechte Planungen bei allen Entscheidungs- und Umsetzungsschritten einbeziehen zu können, die die Kinder und Jugendlichen als Experten in eigener Sache wertschätzen. Damit wird der Weg zu einem noch kinderfreundlicheren Bezirk konsequent weiterverfolgt. Notwendig wird dieser Schritt im städtischen Raum, da die Lebenserfahrungsräume von Kindern und Jugendlichen, um sich selbständig weiterentwickeln zu können, immer rarer werden und die Aktivitäten oft nur im Bereich Wirtschaft, Mobilität (hier Auto) und Seniorenfreundlichkeit von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.

 

Durch die Spielleitplanung soll sich die Lebensqualität für alle Generationen nachhaltig (Lokale Agenda 21) und ressourcenübergreifend verbessern. Einbezogen werden in die Spielleitplanung alle potentiellen Orte der Kinder und Jugendlichen, an denen sie Lebenserfahrungen sammeln können, wie z. B.:

Ø      Brachen

Ø      Siedlungsrändern

Ø      Straßenraum als Lebensraum

Ø      Höfe- und Einrichtungsaußenbereiche

Ø      Grünflächen und Waldgebiete

Ø      Hauseingangbereiche

Ø      sowie öffentliche Plätze.

 

Die gewonnenen Erfahrungen werden im Vorfeld abgeglichen und als Vorlagen vor generationenübergreifenden Präsentationen zusammengestellt. So werden entsprechende geschlechterdifferenzierte Bedarfe berücksichtigt und öffentlich sichtbar.

In Großstädten ist die Spielleitplanung aufgrund der Komplexität noch nicht erprobt worden. Sinnvoll ist es, die Spielleitplanung im Bezirk anhand eines Gebietes, welches sich z. B. im Rahmenentwicklungsplan bzw. im Bereich des Stadtumbau Ost befindet, modellhaft mit der TU Berlin zu erkunden/erproben und die gewonnenen Erfahrungen so für den Bezirk sowie berlinweit nutzbar zu machen. Eine Verknüpfung mit bestehenden Planungen ist sinnvoll, da Kinder und Jugendliche so im Einzelfall noch von der Umsetzung profitieren können und weitere Jugendliche und Kinder angeregt werden können, sich zu engagieren. In der Öffentlichkeit wird sichtbar, dass sich gesellschaftliches Engagement lohnt. Vorreiter in Sachen Spielleitplanung ist das Land Rheinland Pfalz. Weitere Informationen sind zu finden unter www.spielleitplanung.de.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Haushaltsmäßige Mehrkosten bei anstehenden Überarbeitungen von Außenräumen sind nicht zu erwarten, wenn rechtzeitig im Vorfeld alle Beteiligten in die Planungen einbezogen werden bzw. Leistungen und Umsetzungen entsprechend ausgeschrieben werden. Mittel für die Bürgerbeteiligung bei Planungen sind anteilig für Kinder und Jugendliche zu verwenden, da diese Zielgruppe einer gesonderten Ansprache bedarf. Finanzmittel können effektiv eingesetzt werden und so ggf. Veränderungsforderungen nach dem Bau vermeiden helfen.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Die Methoden und Projekte zur Ermittlung der Bedarfe und Vorstellungen von Kindern und Jugendlichen sind geschlechterdifferenziert vorzunehmen.

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Spielleitplanung liefert einen Baustein für einen kinder- und familienfreundlichen Standort.

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Christine Keil

Bezirksbürgermeisters                                                         Bezirksstadträtin für

                                                                                                Jugend und Immobilien

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

x

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

x

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

x

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

x

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

x

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

x

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

x

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

x

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

x

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

X

X

 

 

Kinder- und Jugendinteressen fließen ggf. ebenfalls unter Punkt 1, 5, 7, und 10 ein.

12. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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