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Drucksache - VI-0564
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .04.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache
Nr.: VI – 0564 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Solaranlagen auch auf denkmalgeschützte bezirkseigene
Gebäude Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der Sitzung am 08.12.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI – 0564: Die BVV möge beschließen: „Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird aufgefordert zu prüfen, ob über den bereits durch den Bezirk ausgewiesenen Teil von Schulen hinaus auf weiteren bezirkseigenen Gebäuden Solaranlagen installiert werden könnten. Da ein großer Teil dieser Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist durch das Bezirksamt der Spielraum für die Errichtung von Solaranlagen zu nutzen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Gemäß einer internen Absprache zwischen der SE Immobilien, Fachbereich Hochbau und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirks Pankow können Solaranlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden errichtet werden, wenn sie das Gesamtbild des Gebäudeensembles nicht stören. Im Moment gibt es mehrere Interessenten. Bei Anfragen zu denkmalgeschützten Gebäuden wird eine Einzelfallprüfung durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirks Pankow vorgenommen. Haushaltsmäßige Auswirkungen zur Zeit nicht bezifferbar Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen
sind lediglich anzukreuzen. |
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