Drucksache - VI-0527  

 
 
Betreff: Beteiligungsrechte sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.07.2008 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.06.2010 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs 527, Antrag Kinder- und Jugendhilfeausschuss, 17. BVV am 09.07.08
VzK 13, ZB, 20. Tagung, 10.12.2008
VzK, ZB, 27. Tagung, 23.09.09
VzK 13 Schlussbericht BA, 34 BVV am 09.06.2010

Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin

 

siehe Anlage

 

Der Beschluss basiert insbesondere auf dem Artikel 3 der UN Kinderrechtskonvention (insbesondere Abs

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                .05.2010

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: VI-0527

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Beteiligungsrechte sichern

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 17. Sitzung am 09.07.2008 angenommenen Antrages der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0527

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, dass die Rechte der Kinder und Jugendlichen in allen Ressorts des Bezirksamtes zu berücksichtigen sind. Es sind jeweils Kriterien in allen Ressorts zu erarbeiten und zu verankern, wie diese Rechte im Einzelnen Berücksichtigung finden sollen und realisiert werden können. Das Jugendamt steht im Bereich politische Bildung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als Unterstützung für den Prozess zur Verfügung, ggf. sind Kooperationen zwischen den Ressorts zu vereinbaren.

 

Alle BA-Beschlüsse enthalten aussagefähige Erklärungen unter der Rubrik "Kinder- und Familienfreundlichkeit". Für die Prüfung sind im Vorfeld gemeinsame Kriterien zu erarbeiten.

 

Der BVV ist bis zur 20. Tagung zu berichten.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die UN- Kinderrechtskonvention wurde am 20.11.1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und trat am 5. April 1992 in Kraft. Bei der Ratifizierung der Konvention hatte die Bundesrepublik Deutschland eine Vorbehaltserklärung abgegeben und sie damit für die Bundesrepublik Deutschland nur unter bestimmten Vorbehalten in Kraft gesetzt. Seinerzeit hatten die über den Bundesrat zu beteiligenden Bundesländer die Vorbehaltserklärung zur Bedingung ihrer Zustimmung gemacht. Diese Vorbehalte betrafen die innerstaatlichen Vorschriften

·          über die gesetzliche Vertretung Minderjähriger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte,

·          über das Sorgerecht- und Umgangsrecht bei ehelichen Kindern und

·          über die familien- und erbrechtlichen Verhältnisse nichtehelicher Kinder.

Nachdem der Bundesrat am 26.03.2010 der beabsichtigten Rücknahme dieser Vorbehaltserklärung zugestimmt hat, hat die Bundesregierung am 03.05.2010 beschlossen, die Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurückzunehmen. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt daher auch in Deutschland uneingeschränkt.

 

Durch die beispielhaften bisherigen Aktivitäten im Bezirksamt Pankow, wie

 

·           die „Spielleitplanung“ - Stadtplanung mit Kindern und Jugendlichen,

 

·          den bereits eingeführten Standards bei der Spielplatzplanung (Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Planung, ggf. auch Umsetzung von Teilbereichen) und

 

·          der Planung für die Umbaumaßnahmen der Kastanienallee im Prenzlauer Berg

 

wurden die UN – Kinderrechte in Teilbereichen des Bezirkes aktiv umgesetzt.

 

Der vorliegende Beschluss der BVV wurde zum Anlass genommen, sich in allen Abteilungen der Verwaltung mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit die UN - Kinderrechte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt sind. In Folge dessen werden interne Schulungen angeboten und genutzt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den aktuellen Stand der Umsetzung der Konvention in Deutschland bzw. in Berlin zu bringen.

 

Standards bzw. Kriterien zur Beantwortung der Rubrik „Kinder- und Familienverträglich­keit“ sind in den einzelnen Abteilungen und Ämtern unterschiedlich vorhanden.

 

In der Spielplatzplanung wird verbindlich die Kinder- und Jugendbeteiligung berücksichtigt. In anderen Bereichen wurde der Beschluss der BVV zur Grundlage genommen, sich intern zu qualifizieren, damit fachliche Kriterien bei der Beantwortung des Passus „Kinder- und Familienverträglichkeit“ Verwendung finden können.

 

Die Kinder und Jugendlichen als gleichberechtigten Teil der Bürgerschaft zu verstehen, die der besonderen kind- und altersgerechten Form der Information und der

Beteiligungsmöglichkeit bedürfen, um sich aktiv mit Ihren Belangen und Vorstellungen einbringen zu können, wird die ressortübergreifende Aufgabe für die nächsten Jahre im Bezirksamt darstellen.

 

Der Beschluss der BVV hat zu einer Sensibilisierung und vertieften Beachtung der UN - Kinder- und Jugendrechte in der Verwaltung des Bezirksamtes Pankow geführt, was sich in der zukünftigen Beantwortung des Passus „Kinder- und Familienverträglichkeit“ niederschlagen wird.

 

Die Möglichkeit gemeinsamer bzw. einheitlicher Kriterien für die Verwaltung wird durch das Bezirksamt nicht gesehen, da das Aufgabenspektrum zu groß und unterschiedlich ist.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage und „Kinder- und Familienverträglichkeit“

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die rechtzeitige Einbeziehung von Bedarfen und Engagement der Kinder und Jugendlichen wird unser Bezirk noch kinder- und familienfreundlicher. Die Beteiligten fühlen sich als Teil der Bürgerschaft in dem sie über Prozesse altersgerecht informiert werden, sie ihre Meinung gleichberechtigt einbringen können, sich so intensiver mit ihrem Lebensraum identifizieren, mehr Verantwortung im Gebiet übernehmen und so lernen an demokratischen Prozessen mitzuwirken. Dadurch erhöht sich die eigene Zufriedenheit, die nachhaltig einen Eindruck hinterlässt und ggf. dazu führen kann, dass sich diese jungen Menschen später, als Erwachsene, ebenfalls für das Gemeinwohl engagieren.

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Christine Keil            

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadträtin für

                                                                                                Jugend und Immobilien

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

X

X

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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