Drucksache - VI-0604  

 
 
Betreff: Verordnung über die Veränderungssperre IV-29/3 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg für das Grundstück Sredzkistraße 59/Rykestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung des BA, 20. BVV am 10.12.08
Anlage Beschluss BVV

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin  2008

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

 

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Verordnung über die Veränderungssperre IV-29/3  im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg für das Grundstück Sredzkistraße 59 / Rykestraße

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die aus der Anlage hervorgehende Verordnung über die Veränderungssperre IV-29/3  im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg für das Grundstück Sredzkistraße 59 /

Rykestraße wird von der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen.

 

 

3.  Begründung

 

Am 16.08.1994 hatte das damalige Bezirksamt Prenzlauer Berg beschlossen, zur   Sicherung der Grundstücke Rykestraße 21, Rykestraße 20 / Sredzkistraße und Sredzkistraße 59 / Rykestraße für die Anlage zweier durch die Rykestraße voneinander getrennter öffentlicher Spielplätze, den Bebauungsplan IV-29 aufzustellen (ABl. S. 2888). Der Bebauungsplan IV-29 soll die Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Prenzlauer Berg – Kollwitzplatz mit der Errichtung öffentlicher Spielplätze auf diesen Grundstücken planungsrechtlich sichern.

 

In der Zeit vom 09.12.1994 bis 13.01.1995 erfolgte die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Im Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde das Planungsziel der Sicherung öffentlicher Spielplätze bestätigt. Die Straßenverkehrsfläche im Bereich der Rykestraße zwischen den geplanten Spielplatzflächen wurde auf Grund mehrfacher Anregungen von „Straßenverkehrsfläche“ zu „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ bzw. verkehrsberuhigter Bereich geändert (BA-Beschluss v. 19.11.96, Vorlage Nr. 239/96).


Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (alte Fassung) erfolgte in der Zeit vom 28.10. bis 09.12.1996. Im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, erfolgte keine Änderung des Bebauungsplanvorentwurfs IV-29.

 

Im Ergebnis der Überprüfung bzw. Fortschreibung der Sanierungsziele sind für die fünf Sanierungsgebiete des Ortsteils Prenzlauer Berg eine Reihe von Maßnahmen für den öffentlichen Straßenraum und Verkehr beschlossen worden (31.08.2005, Drs. V-1084/05).

Bezogen auf die Ziele des Bebauungsplans IV-29 sind im Bereich der Rykestraße zwischen den geplanten (bzw. vorhandenen) öffentlichen Spielplätzen und im Kreuzungsbereich Ryke- / Sredzkistraße neben der Tempo-30-Zohne Gehwegvorstreckungen vorgesehen. Damit war das Erfordernis, einen Abschnitt der Rykestraße als verkehrsberuhigten Bereich festzusetzen, entfallen.

 

In Bezug auf die geplanten öffentlichen Spielplatzflächen ergab die Prüfung der Sanierungsziele, dass die vorgesehenen Spielplätze nach wie vor dringend benötigt werden und somit der Bebauungsplan IV-29 weiterzuführen ist.

Die bisher im Gebiet zur Verfügung stehenden landeseigenen Grundstücke reichen für eine angemessene Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen nicht aus. Andere bereits zur Verfügung stehende Flächen sind zum Teil bereits für diese Zwecke genutzt, können jedoch den Bedarf, der sich aus der Fachplanung aufgrund der Bevölkerungszahlen ergibt, nicht decken. Weitere unbebaute Grundstücke, auf denen öffentliche Spielflächen angelegt werden könnten, gibt es in der betreffenden Versorgungseinheit und in vertretbarer Entfernung nicht.

 

Im Jahr 2000 konnte das Grundstück Rykestraße 20 / Sredzkistraße 61 aus Sanierungsfördermitteln durch den Sanierungsträger, die LBB - Grundstücksentwicklungsgesellschaft (LBB GEG) mbH treuhänderisch für das Land Berlin erworben werden. Der öffentliche Spielplatz auf dieser Fläche ist im Jahr 2003 hergestellt worden.

 

Das angrenzende Grundstück Rykestraße 21 hat das Land Berlin im April 2008 durch Ausübung des Vorkaufsrechts erworben. Die Finanzierung erfolgte ebenfalls über den Sanierungsträger DSK (Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH).

 

Das Bezirksamt hat am 11.03.2008 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplans IV-29 nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung wurde gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der erneuten Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28. März bis einschließlich 28. April 2008 durchgeführt.

 

Die am 15.07.2008 vom Bezirksamt beschlossene Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der erneuten Trägerbeteiligung ergab keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs IV-29. Die Bezirksverordnetenversammlung hat auf ihrer 18. Tagung am 24.09.2008 (Drucksache Nr. VI-0538) diesen Beschluss zur Kenntnis genommen.

 

Die Bemühungen des Sanierungsträgers zum Erwerb des Grundstücks Sredzkistraße 59 / Rykestraße  sind im Juni 2008 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. IV C für gescheitert erklärt worden.


Aus diesem Grunde strebt der für die Bereitstellung öffentlicher Spielplätze zuständige Bedarfsträger die Enteignung des Grundstücks an, um über das Grundstück verfügen und auf dem derzeit noch unbebauten Grundstück einen öffentlichen Spielplatz errichten zu können.

 

Das Enteignungsverfahren wurde am 16.10.2008 von der Enteignungsbehörde eingeleitet und am 31.10.2008 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin bekanntgemacht (ABl. S. 2418).

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. IV C, bereitet derzeit eine Verordnung zur Aufhebung des Sanierungsgebiets Prenzlauer Berg - Kollwitzplatz vor.

Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass das Sanierungsziel, auf dem Grundstück Sredzkistraße 59 / Rykestraße einen Spielplatz zu errichten, auch nach der förmlichen Aufhebung umgesetzt und aus Sanierungsfördermitteln finanziert werden kann.

Mit der Aufhebungsverordnung wird unmittelbar zu Beginn des Jahres 2009 gerechnet.

Durch die Aufhebung des Sanierungsgebiets entfällt der sanierungsrechtliche Genehmigungsvorbehalt gemäß § 144 Abs. 1 BauGB, sodass Bauvorhaben auf dem Grundstück Sredzkistraße 59 / Rykestraße bis zur Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans nach § 34 BauGB zu beurteilen sind.

 

Im Februar 2007 ist vom Eigentümer ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes gestellt worden. Das Vorhaben ist gemäß § 34 BauGB planungsrechtlich zulässig.

Mit Bescheid vom 15.01.2008 ist die Baugenehmigung mit dem Hinweis erteilt worden, dass mit dem Bau erst begonnen werden darf, wenn die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB vorliegt und unanfechtbar geworden ist.

 

Mit Aufhebung des Sanierungsgebiets entfällt der sanierungsrechtliche Genehmigungsvorbehalt. Der Eigentümer kann dann von seinem Baurecht Gebrauch machen, soweit die Drei-Jahres-Frist für die Baugenehmigung noch nicht abgelaufen ist.

 

Mit der Aufhebung des Sanierungsgebiets entfällt auch der in § 14 Abs. 4 BauGB enthaltene Ausschluss für den Erlass einer Veränderungssperre. Um die Sicherung der Ziele des Bebauungsplans IV-29 für das Grundstück Sredzkistraße 59 / Rykestraße nicht zu gefährden, ist der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich.

 

Da beim derzeitigen Bearbeitungsstand des Bebauungsplans IV-29 abzusehen ist, dass der Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Aufhebung des Sanierungsgebiets Prenzlauer Berg - Kollwitzplatz noch nicht rechtswirksam sein wird, soll zur Sicherung der Planung die Veränderungssperre IV-29/3 gemäß § 14 BauGB für das Grundstück Sredzkistraße 59 / Rykestraße beschlossen werden.

 

Gemäß § 17 Abs. 5 BauGB tritt die Veränderungssperre außer Kraft, sobald der Bebauungsplan IV-29 rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

 

 

4.  Rechtsgrundlagen

 

§§ 14 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

§ 13 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

§§ 12 Abs. 2 Nr. 4 und 36 Abs. 2 Buchstabe b Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 


5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine, die über die Entschädigung auf Grundlage des eingeleiteten Enteignungsverfahrens hinausgehen.

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Anlage:Entwurf der Verordnung über die Veränderungssperre IV-29/3 im Bezirk

Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg für das Grundstück Sredzkistraße 59 /

Rykestraße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Matthias KöhneDr. Michail Nelken

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Kultur,

Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 
 

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