Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine
Personalentwicklungsplanung bis 2011 vorzulegen.
Das Bezirksamt wird ersucht, in diesem Bericht
·
die aktuelle durchschnittliche Altersentwicklung des
Personals in den jeweiligen Abteilungen vorzulegen.
·
Es ist darzustellen, wie viele Stellen durch
altersbedingtes Ausscheiden oder ähnliches frei werden,
·
wie viele und welche Stellen ohne Außeneinstellung nicht
mehr besetzt werden können?
·
Das Bezirksamt soll die Leistungsbereiche deutlich
benennen, welche aufgrund des heute oder zukünftig fehlenden Personals nur noch
mangelhaft oder ungenügend
erbracht werden können.
·
Das Bezirksamt wird zudem gebeten, Konsequenzen aus
aktuellen und absehbaren Ab- und Aufschichtungen zwischen den Bezirks- und
Hauptverwaltungen aufzuzeigen.
·
Das Bezirksamt wird gebeten, den sog. Overheadbereich sowie
die Organisation der bezirklichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
aufgabenkritisch und unter Effizienzge-sichtspunkten zu hinterfragen.
Der schriftliche Bericht ist als Mitteilung zur
Kenntnisnahme der BVV in ihrer März-Sitzung 2009 vorzulegen.
Begründung:
Durch die bereits jahrelang nicht erfolgten Neueinstellungen
in den Verwaltungen der Bezirke wird ein Bericht über die Entwicklung der
Personalsituation notwendig.
26.11.2008 BVV
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der
Antrag wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen
überwiesen.
09.12.2008
PHI
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine
Personalentwicklungsplanung bis 2011 vorzulegen.
Das Bezirksamt wird beauftragt, in diesem Bericht
·
die aktuelle durchschnittliche Altersentwicklung des
Personals in den jeweiligen Abteilungen vorzulegen.
·
Es ist darzustellen, wie viele Stellen durch
altersbedingtes Ausscheiden oder ähnliches frei werden,
·
wie viele und welche Stellen ohne Außeneinstellung nicht
mehr besetzt werden können?
·
Das Bezirksamt soll die Leistungsbereiche deutlich
benennen, welche aufgrund des heute oder zukünftig fehlenden Personals nur noch
mangelhaft oder ungenügend
erbracht werden können.
·
Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, Konsequenzen
aus aktuellen und absehbaren Ab- und Aufschichtungen zwischen den Bezirks- und
Hauptverwaltungen aufzuzeigen.
·
Das Bezirksamt wird beauftragt, den sog.
Overheadbereich sowie die Organisation der bezirklichen Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit aufgabenkritisch und unter Effizienzge-sichtspunkten zu
hinterfragen.
Der schriftliche Bericht ist als Mitteilung zur
Kenntnisnahme der BVV in ihrer März-Sitzung 2009 vorzulegen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine
Personalentwicklungsplanung bis 2011 vorzulegen.
Das Bezirksamt wird beauftragt, in diesem Bericht
·
die aktuelle durchschnittliche Altersentwicklung des
Personals in den jeweiligen Abteilungen vorzulegen.
·
Es ist darzustellen, wie viele Stellen durch
altersbedingtes Ausscheiden oder ähnliches frei werden,
·
wie viele und welche Stellen ohne Außeneinstellung nicht
mehr besetzt werden können?
·
Das Bezirksamt soll die Leistungsbereiche deutlich
benennen, welche aufgrund des heute oder zukünftig fehlenden Personals nur noch
mangelhaft oder ungenügend
erbracht werden können.
·
Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, Konsequenzen
aus aktuellen und absehbaren Ab- und Aufschichtungen zwischen den Bezirks- und
Hauptverwaltungen aufzuzeigen.
·
Das Bezirksamt wird beauftragt, den sog.
Overheadbereich sowie die Organisation der bezirklichen Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit aufgabenkritisch und unter Effizienzge-sichtspunkten zu
hinterfragen.
Der schriftliche Bericht ist als Mitteilung zur
Kenntnisnahme der BVV in ihrer März-Sitzung 2009 vorzulegen.
24.04.2009
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
(Text
siehe Anlage)
BVV
29.04.09
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird überwiesen in den Ausschuss für Personal,
Haushalt und Investitionen.
PHI
08.09.2009
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.