Drucksache - 1343/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres – und erstmalig für 2018 und 2019 - einen Wohnungsneubaubericht zu erstellen, im zuständigen Ausschuss darüber zu berichten und diesen im Internet öffentlich zu machen. Der Bericht soll u.a. folgende Informationen beinhalten:
Das Datenmaterial ist je Kalenderjahr aufzubereiten und soweit möglich nach den Planungsräumen des Bezirks aufzuteilen.
Der BVV ist erstmals zum 30.6.2020 zu berichten.
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