Drucksache - 1334/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.11.2019 
38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Einwohnerfragen
EinwFr. Beantwortung

1. Einwohnerfrage:     Fred Hagemeister

       Hochhausplanung

 

  1. Weist das BA - unter Beachtung des Berliner "Hochhausleitbilds" - in CW Grundstücke aus, die für eine Bebauung mit (städtebaulich verträglichen, architektonisch qualitätsvollen; erschließungstechnisch, ökologisch, energetisch und funktional zukunftsfähigen) Hochhäusern geeignet sind und einem entsprechenden Bebauungsplanverfahren - vorzugsweise vorhabenbezogen - zugeführt werden können?

 

  1. Wenn ja: Gehören dazu die Grundstücke nahe S-Bhf. Westkreuz, Messegelände, ICC und Autobahndreieck Funkturm?

 

  1. Kämen die in CW geplanten Hochhäuser für eine "multifunktionale Nutzung" (Wohnungen, Kitas, Büros, Hotels etc.) in Betracht?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1, 2 und 3:

Da das Bezirksamt keine der unter 1. erfragten Ausweisungen betreibt, entfällt die Beantwortung der weiteren Fragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

2. Einwohnerfrage:     Michael Roeder

       Gedenktafel Wilhelmsaue 40

 

Das BA schlug in seiner Antwort auf Einwohnerfrage Nr. 24 vom August 2019 vor, "dass die Gedenktafelkommission Rücksprache hält, ob das Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit auf dieser Quellengrundlage das Lager Wilhelmsaue 40 in seiner Datenbank führt und damit ein belastbarer Forschungsstand gegeben ist". Ich frage:

 

  1. Ist dem BA bekannt, daß die Gedenktafelkommission dementsprechend eine Anfrage beim Dokumentationszentrum gestellt hat (wann geschah das?) und daß die Antwort des Dokumentationszentrums "belastbar" bestätigt hat, daß sich in der Wilhelmsaue 40 das Zwangsarbeiterlager des BA Wilmersdorf befand (wie ist der Wortlaut dieser Antwort?)?

 

  1. Welche k o n k r e t e n weiteren Schritte seitens des BA (der GTK) bzw. in Zusammenarbeit von BA und GTK sind jetzt geplant, um aufgrund des bestätigten Sachverhalts nunmehr eine offizielle Gedenktafel des Bezirkamtes/des Bezirks am Haus Wilhelmsaue 40 anzubringen? Wie lautet der Zeitplan dazu?

 

  1. Oder gibt es einen "Plan B", der eine eher flächendeckende Gedenktafel für ganz Wilmersdorf an einem anderen Gebäude (welches ist das?) vorsieht? Wie wird darin das ehem. Zwangsarbeiterlager des BA Wilmersdorf in Wilhelmsaue 40 berücksichtigt sein?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Das BA schlug in seiner Antwort auf Einwohnerfrage Nr. 24 vom August 2019 vor, "dass die Gedenktafelkommission Rücksprache hält, ob das Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit auf dieser Quellengrundlage das Lager Wilhelmsaue 40 in seiner Datenbank führt und damit ein belastbarer Forschungsstand gegeben ist". Ich frage: 

 

Ist dem BA bekannt, daß die Gedenktafelkommission dementsprechend eine Anfrage beim Dokumentationszentrum gestellt hat (wann geschah das?) und daß die Antwort des Dokumentationszentrums "belastbar" bestätigt hat, daß sich in der Wilhelmsaue 40 das Zwangsarbeiterlager des BA Wilmersdorf befand (wie ist der Wortlaut dieser Antwort?)?

 

  1. Welche k o n k r e t e n weiteren Schritte seitens des BA (der GTK) bzw. in Zusammenarbeit von BA und GTK sind jetzt geplant, um aufgrund des bestätigten Sachverhalts nunmehr eine offizielle Gedenktafel des Bezirkamtes/des Bezirks am Haus Wilhelmsaue 40 anzubringen? Wie lautet der Zeitplan dazu?

 

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass die Gedenktafelkommission eine Anfrage bei dem Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit gestellt hat. Die Antwort von Frau Dr. Glauning liegt dem Bezirksamt vor. Das Bezirksamt hatte wie in der Vergangenheit mehrfach berichtet, keine eigenen personellen Kapazitäten den differenzierten Diskurs, über die historische Auslegung des Standortes, abschließend zu bewerten. Entsprechend der nunmehr erfolgten Nachbesetzung der Museumsleitungsstelle besteht wieder die Möglichkeit, das Thema zu begleiten. Daher stelle ich fest, dass das Bezirksamt nach den ihm bisher vorliegenden Dokumenten die Expertise von Frau Dr. Glauning für plausibel hält. Ihrem Schreiben ist zu entnehmen, „dass sich in der Wilhelmsaue 40 bzw. auf dem Grundstück Wilhelmsaue 39/41 eine Sammelunterkunft für Zwangsarbeitende befunden hat, die vom Bezirksamt betrieben wurde. Der Begriff „Betreiber“ bedeutet, dass der Bezirk über den Einsatz der dort lebenden Zwangsarbeiter verfügen konnte.“ Zur Weiteren Planung gehe ich in der Beantwortung der zweiten Fragestellung ein.

 

  1. Oder gibt es einen "Plan B", der eine eher flächendeckende Gedenktafel für ganz Wilmersdorf an einem anderen Gebäude (welches ist das?) vorsieht? Wie wird darin das ehem. Zwangsarbeiterlager des BA Wilmersdorf in Wilhelmsaue 40 berücksichtigt sein?

 

Das Bezirksamt möchte ein würdiges Gedenken von Zwangsarbeit ermöglichen. Die Museumsleitung führt dazu verschiedene Gespräche unter anderem mit dem Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit, als Teilnehmerin des Runden Tisches Zwangsarbeit und mit einer Künstlerin. Perspektivisch strebt das Bezirksamt zentrale Orte in Charlottenburg und Wilmersdorf für eine Erinnerung an Zwangsarbeit an sowie zusätzlich eine Gedenktafel in der Wilhelmsaue 40. Die abschließende Entscheidung über ein würdiges Gedenken wird die Gedenktafelkommission treffen. Daher kann erst aus der gemeinsamen Beschlussfassung ein konkreter Zeitplan für weitere Maßnahmen abgeleitet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen    

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

3. Einwohnerfrage:     Christine Wußmann-Nergiz

       Zweckentfremdungsverbot

 

  1. Ist dem Ba das Urteil des Verwaltungsgerichts bekannt, wonach das Zweckentfremdungsverbot auch für Wohnungen gilt, die bereits 2014 leerstanden

  2. Welche Lehren zieht das Ba aus dem Urteil, speziell auf die über 80 leerstehenden Wohnungen in der Wilmersdorfer Straße / Adenauerplatz?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Herz.

 

4. Einwohnerfrage:     Wolfgang Mahnke

       Milieuschutz

 

  1. Sind die Haushaltseinkommen ins Verhältnis zur Mietbelastung gesetzt worden und ist festgestellt worden, welche Veränderungen bei den Haushaltseinkommen und den Mieten gegenüber der Situation am 21. September 2017, also dem Tag des BVV-Beschlusses zur Milieuschutzprüfung Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz (BVV-DS 0299/5), zu verzeichnen sind?

 

  1. Welche monatlichen Haushaltseinkommen und Mietlasten haben sich in der Bandbreite und im Durchschnitt ergeben und welche Belastungsquotienten lassen sich daraus jeweils ableiten?

 

  1. Wann beabsichtigt das Bezirksamt die eingeholten Gutachten und Expertisen sowie die maßgeblichen Auswertungskriterien öffentlich zugänglich zu machen?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffenegger.

 

5. Einwohnerfrage:     Heinz Wermer

Kleine Kaskade am Lietzenseepark

 

  1. Aus welchen Gründen kam es zur Wegnahme der bereits zugesagten Finanzmittel und der damit verbundenen Verschiebung zugunsten der "Sanierung Schölerschlösschen"?

 


  1. Welche verlässlichen Informationen können zum derzeitigen Stand um eine gesicherte, rechtzeitige Finanzierung der Kaskadensanierung gegeben werden?

 


  1. Wann findet die den „Bürgern für den Lietzensee e.V.“ im Januar 2019 für ursprünglich Anfang Mai 2019 in Aussicht gestellte Präsentation der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung zu Umfang, Maßnahmen und Kosten der Sanierung statt?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffenegger.

 

 

6. Einwohnerfrage:     Christine Wußmann-Nergiz

       Stand Bauprojekt Cornelsenwiese

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf das in der Grünanlage " Cornelsenwiese" angedachte Bauprojekt?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffenegger.

 

7. Einwohnerfrage:     Walfriede Willand-Wenzel

       Schaperstr. 35

       (schriftlich)

 

  1. Wurde behördlicherseits ein Verfahren wegen des ungenehmigten Abrisses des –denkmalwürdigen- Dachstuhls im Vorderhaus Schaperstr. 35 eingeleitet?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Der Abriss des Dachstuhls im Vorderhaus des Gebäudes auf dem Grundstück Schaperstr. 35 bedurfte keiner bauaufsichtlichen Genehmigung, sondern unterfällt dem Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 62 BauO Bln. Folgende Verfahren haben den Abriss des Dachstuhls des Vorderhauses zum Gegenstand:

 

Der Abbruch der zum Hof gelegenen Dachtragkonstruktion des Vorderhauses ist Bestandteil eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens, die Baufreigabe (unter Auflagen) wurde mit Datum vom 26.10.2017 erteilt und enthielt den Hinweis an die Bauherrin, dass aktuell von Seiten des Landesdenkmalamtes an einer Denkmalbegründung für das Objekt Schaperstr. 35 gearbeitet wird und dass es diesbezüglich in der Verantwortung des Eigentümers liegt, ggf. erforderliche Zustimmungen einzuholen.

 

Entgegen der Vorschrift des § 62 Abs. 3 Satz 1 BauO Bln hatte der Bauherr vor dem Abbruch der Dachtragkonstruktion im zur Straße liegenden Teil des Vorderhauses die erforderlichen Bauvorlagen nicht bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Für die nachträgliche Legalisierung des Abrisses und der nachfolgenden Neuerrichtung des Dachgeschosses im Vorderhaus führte die Bauaufsichtsbehörde nach der Vorlage der erforderlichen Bauvorlagen vom 12.12.2017 bis zum 22.01.2018 ein weiteres Genehmigungsfreistellungsverfahren durch und erhob dafür eine Gebühr in dreifacher Höhe der regulären.

 

Ein mögliches Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 82 Abs. 1 Nr. 9 BauO Bln wegen der Ahndung des Verstoßes gegen § 62 Abs. 3 Satz 2 bis 4 BauO Bln (Baubeginn bevor die erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde vorlagen) wurde bisher wegen personeller Engpässe und wegen der geringen Schwere des Tatvorwurfs nicht eingeleitet.

 

Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach § 19 Abs. 1 Nr. 6 DschG Bln (teilweise Beseitigung eines Denkmals ohne die nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 DschG Bln erforderliche Genehmigung) ist nicht möglich, da mangels Eintrag des Objekts Schaperstraße 35 in die Denkmalliste Berlin kein schuldhaftes Handeln des Bauherrn vorliegt (so die Rechtsprechung des OVG Berlin, Urteil vom 03.01.1997, - OVG 2 B 10.93 -). Mangels Eintrag des Objekts Schaperstr. 35 in die Denkmalliste Berlin war es der Unteren Denkmalschutzbehörde auch nicht möglich, als Ordnungsbehörde ein Verfahren zur Untersagung der Abrissarbeiten bzw. ein Verfahren zur denkmalgerechten Wiederherstellung der Dachtragkonstruktion durchzuführen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

8. Einwohnerfrage:     Joachim Neu

Kein Milieuschutz rund um das Amtsgericht?

(schriftlich)

 

  1. Aus welchen Gründen wurde das Gebiet um das LOR Amtsgericht aus dem Aufstellungsbeschluß zum Milieuschutz  herausgenommen?

 

  1. Warum wurde nicht vorher über eine Einwohnerversammlung die Bevölkerung in dem betroffenem Gebiet vorab  informiert und in die Beschlußfassung einbezogen und wird das jetzt ortsnah nachgeholt?

 

  1. Es gibt die Meldung - nachdem jahrelang die gutachterliche Untersuchung keine Fortschritte nahm - jetzt terminlich eine Korrektur des Beschlußes nicht mehr möglich ist.Stimmt diese Annahme?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Der Planungsraum Amtsgerichtsplatz ist im Geltungsbereich für das Gebiet „Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“ enthalten. Der Aufstellungsbeschluss mitsamt der Karte zum Geltungsbereich wurde im ABl. Nr. 4 / 25. Januar 2019 veröffentlicht. Für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung liegen jedoch nicht im gesamten Gebiet des Aufstellungsbeschlusses die Voraussetzungen hinsichtlich Aufwertungspotential, Aufwertungsdruck und Verdrängungspotential vor.

 

Zu 2:

Die Beschlussfassung muss sich auf die gesetzliche Grundlage des Baugesetzbuches und den Nachweis der Voraussetzungen stützen. Dazu wurde die erwähnte Haushaltsbefragung durchgeführt. Eine Einwohnerversammlung hat auf diese gesetzlichen Rahmenbedingungen keinen Einfluss.

Mit dem Beschluss des Gebietes wird - wie bei den bereits festgesetzten Gebieten zuvor – eine Anwohnerversammlung zur Information über das soziale Erhaltungsrecht durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden darüber hinaus bereits in öffentlicher Sitzung im Ausschuss für Stadtentwicklung präsentiert.

 

Zu 3:

Die Fragestellung setzt irrtümlich voraus, dass zur Korrektur des Erhaltungsgebiets lediglich terminliche Faktoren entscheidend sind. Wie den Antworten zu 1. und 2. zu entnehmen ist, ist das nicht der Fall.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

9. Einwohnerfrage:     Joachim Neu

Vorkaufsrecht zum Areal Westkreuz/Heilbronnerstr.

(schriftlich)

 

  1. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) lehnt die Aufhebung der Planfeststellung für den Westkreuzpark ab und folgt nicht der Argumentation des Bezirks. Kann der B-Plan bis zur Aufhebung  daher nicht festgesetzt werden?

 

  1. Welche Möglichkeit hat der Bezirk Einspruch zu erheben, zumal die DB-Immo einen Kaufvertrag mit einem Investor abgeschlossen hatte, also die Flächen für Bahnbetriebszwecke von der DB nicht nur seit Jahren de facto sondern durch den Verkauf inkludent für diese Zwecke auch perspektivisch aufgegeben wurden ?

 

  1. Die DB verkauft regelmäßig vor dem Freistellungsantrag und schreibt in die Kaufverträge, dass sie sich verpflichte, den Freistellungsantrag beim EBA zu stellen. Wenn der Bezirk sein Vorkaufsrecht ausgeübt hat, dann tritt Berlin in den KV ein und die DB hat dann diese Verpflichtung auch gegenüber dem Land Berlin oder?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Bis zum Abschluss des Freistellungsverfahrens unterliegen die Flächen dem eisenbahnrechtlichen Fachplanungsrecht. Erst danach entfällt der Fachplanungsvorbehalt und die Flächen gehen in die kommunale Planungshoheit über, d.h. eine Festsetzung des Bebauungsplans 4-66 ist erst mit dem Freistellungsbeschluss für die Flächen des Westkreuzparks möglich.

 

zu 2 und 3:

Das BA Charlottenburg-Wilmersdorf befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess mit dem Eisenbahnbundesamt über das Freistellungsverfahren nach § 23 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). In diesem Zusammenhang ist auch die unter 3.) formulierte Fragestellung zu erörtern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

10. Einwohnerfrage:     Joachim Neu

Nutzung des Nachbarschaftshauses am Lietzensee

(schriftlich)

 

  1. Warum erfolgte die Nutzungsvergabe des Hauses nach einem Interessenbekundungsverfahren anstatt einer ordentlichen Ausschreibung,wie von der BVV beschlossen?

 

  1. War dem BA klar, dass der bisherige Trägerverein gezwungen war sich nach der Kündigung aufzulösen und daher keine Chance mehr hatte sich gleichwertig zu den Konkurrenten  zu bewerben?

 

  1. Wie ist es möglich dass am 27. September 2019 das Haus  der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollte,doch bei der Sitzung des Sozialausschusses im „Haus am Lietzensee“ am Tag vor der geplanten Eröffnung deutlich wurde, dass dieser beliebte Treffpunkt der Anwohnerinnen und Anwohner für längere Zeit nicht mehr in Gänze der Nachbarschaft generationenübergreifend vom DRK  zur Verfügung gestellt werden wird?

 

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

die Einwohneranfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Zu 1:

Die Gestaltung des Auswahlverfahrens erfolgte in einer engen und fortwährenden Abstimmung zwischen dem Bezirk und dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit. Dies betraf sowohl die Art der Vergabe als auch die konkrete Formulierung des verwendeten Textes, der über das Amtsblatt und die Website des Bezirkes öffentlich bekannt gemacht wurde.

 

Zu 2:

Dem Bezirksamt sind keine Einzelheiten hinsichtlich des Status des ehemaligen Trägervereins nach Abschluss seiner Tätigkeit im Haus am Lietzensee bekannt.

 

Zu 3:

Vom Bezirksamt wurde bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass sich das Angebot des Hauses entsprechend des vom DRK eingereichten Konzepts zukünftig auf insgesamt 3 Schwerpunktbereiche erstrecken wird:

 

1.  Angebote des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Berlin-Zentrum e.V.

2.  Angebote eines Mehrgenerationenhauses in externer Trägerschaft (KiezKultur e.V.),

welches sowohl Raum zur exklusiven Nutzung (60 qm) als auch zur Mitnutzung erhalten wird.

3.  Angebote von Nutzerinnen und Nutzern des ehemaligen Hauses am Lietzensee.

 

Damit wird deutlich, dass das Haus zukünftig nicht mehr im vormals gewohnten Umfang der Nachbarschaft zur Verfügung stehen kann.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

D. Wagner

 

 

 

 

 

 
 

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