Drucksache - 1079/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 16.05.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, analog der Stadt München, die Betreiber*innen des Internetportals Airbnb aufzufordern, dem Bezirksamt unverzüglich die Daten aller Personen mitzuteilen, die Ferienwohnungen in Charlottenburg-Wilmersdorf anbieten und/oder bewerben, um insbesondere die Prüfung der Anzeigepflicht gegenüber dem Bezirksamt gemäß § 5 Absatz 6 ZwVbG zu ermöglichen. Neben notwendigen Personendaten sollen u.a. Wohnungsdaten, Nutzungsnachweise und Gewerbedaten, sofern vorhanden, angezeigt werden. Kommen die Betreiber*innen von Airbnb dem nicht nach, soll das Bezirksamt ein angemessen hohes Zwangsgeld androhen und bei Unterlassung der Herausgabe festsetzen. Führt auch das nicht zum Einlenken des Online-Portals, soll das Bezirksamt gegen die Betreiber*innen der Plattform Airbnb auf Herausgabe der Daten klagen. Das Verfahren zur Herausgabe relevanter Daten von Ferienwohnungsvermieter*innen ist analog auf andere Online-Portale mit Ferienwohnungsangeboten anzuwenden. Der Ausschuss für Bürger(*innen)dienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten ist unaufgefordert über alle Verfahrensschritte zu informieren und an diesen zu beteiligen.
Der BVV ist bis zum 31.7.2019 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde entschieden, dass vier Bezirke (Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf) federführend für alle Bezirke übereinstimmende Auskunftsersuchen mit Zwangsgeldandrohung an airbnb senden.
Charlottenburg-Wilmersdorf hat keinen Nachweis über die Zustellung des Schreibens erhalten, so dass eine Zwangsgeldfestsetzung aus verwaltungsrechtlichen Gründen nicht möglich war.
Es konnten nur zwei Bezirke die Verfahren weiterbetreiben, um eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin herbeizuführen. Diese Entscheidung wurde am 24.06.2021 getroffen. Danach muss airbnb Vermieterdaten übermitteln. Gegen die Entscheidung ist wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung beim OVG Berlin-Brandenburg zugelassen.
Aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin wird die Arbeitsgruppe Zweckentfremdung bei entsprechenden Anzeigen die Daten der Anbietenden von Ferienwohnungen bei den bekannten Anbietern anfordern.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Arne Herz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |