Drucksache - 1020/5
Wir fragen das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:
Grundsätzlich unterschieden werden muss die zwangsweise Rückführung (Abschiebung) von der freiwilligen Rückkehr, die zu jedem Zeitpunkt und unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Anspruch genommen werden kann. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf eine freiwillige Rückkehr. Auch in Charlottenburg-Wilmersdorf stehen Rückkehrwilligen die dafür von EU, Bund und vom Land Berlin aufgesetzten Rückkehrprogramme zur Verfügung. Diese beinhalten neben der Rückkehr- und Reintegrationsberatung auch Qualifizierungsangebote und materielle Hilfen (i.F.v. Sachleistungen). Diese Rückkehrprogramme stehen grundsätzlich allen Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit im Bezirk offen. Die entsprechenden Beratungsangebote sind kostenfrei, ergebnisoffen und auf Wunsch anonym. Sie werden in Berlin sowohl vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) als auch der Internationalen Organisation für Migration (IOM) angeboten. Qualifizierungs- und Reintegrationsprogramme in den entsprechenden Herkunftsländern werden durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit lokalen Partnern umgesetzt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat das Programm „Perspektive Heimat“ aufgesetzt. Außerdem steht Rückkehrwilligen die Unterstützung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Form des Programmes „Rückkehr“ zur Verfügung. Darüber hinaus kann eine Förderung aus dem European Return and Reintegration Network (ERRIN) beim BAMF beantragt werden; Unterstützung bieten in Berlin neben der IOM und dem LAF auch SOLWODI Deutschland e.V. und der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Berlin. Bei Bedarf wird über diese Beratungsstellen informiert.
Die im Bezirk vorhandenen Patenschafts- und Lotsenprojekte verfolgen das Ziel, Neuzugewanderte bei ihrer Integration in Deutschland zu unterstützen. Die vom Bezirksamt geförderten Patenschafts- bzw. Begleitprogramme „Charlottenburger Hafen“ und „Yadan Biad“ unterstützen und betreuen geflüchtete Menschen in grundsätzlichen Angelegenheiten: Sie beantworten Fragen, erteilen Ratschläge, erklären bestimmte Verfahren oder etwa Sachverhalte. Im Mittelpunkt der Begleitprojekte stehen daher hauptsächlich jeweils individuelle Aspekte des Zurechtfindens bzw. Ankommens im Bezirk. Sofern Zugewanderte eine Rückkehr in die Heimat erwägen, können sie dabei selbstverständlich begleitet und unterstützt werden. Informationen zu den o.g. Programmen werden – sofern vorliegend – durch das Integrationsbüro in den Gremien mit den bezirklichen Akteuren der Integrationsarbeit weitergeleitet. Die Verwaltungseinheiten der unterschiedlichen Ebenen stehen in einem regen Austausch.
Das Integrationsbüro verweist in Anfragen, Beratungen o.ä. Interessierte - sowohl Rückkehrwillige als auch ggf. Begleiter*innen/Pat*innen - auf die vorhandenen Möglichkeiten und informiert (Kooperations-)Partner über die unterschiedlichen Beratungsstellen.
Aufgrund der komplexen Zusammenhänge und sich permanent ändernden Regelungen und Gesetze empfiehlt das Integrationsbüro ausdrücklich, eine professionelle Beratung bei den dafür zuständigen Stellen in Anspruch zu nehmen.
Die Aufgabe des Integrationsbüros an sich ist keine „Remigration“ gem. Partizipations- und Integrationsgesetz des Landes Berlin, von den Ausführungen zu 2. abgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
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