Drucksache - 1002/5  

 
 
Betreff: Evaluation der Arbeit des Stadteilzentrums am Halemweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Röder/Biewener 
Drucksache-Art:BeschlussVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.01.2019 
27. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
28.02.2019 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.03.2019 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme 1. Zwischenbericht
Vorlage zur Kenntnisnahme 2. Zwischenbericht
VzK - Schlussbericht
Anlage Evaluation Stadtteilzentren Gesamt_aktuell

Die BVV hat folgendes beschlossen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Evaluation der Arbeit der Stadtteilzentren, beginnend mit dem Stadtteilzentrum Halemweg, zu erarbeiten.

Dabei sollen die einzelnen Themenfelder, Kapazitäten und Nutzerzahlen des Stadtteilzentrums in der Evaluation betrachtet werden. Bei der Evaluation soll darüber hinaus ein Blick auf die verschiedenen Vernetzungsstrukturen und Kooperationsmöglichkeiten geworfen werden.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

In Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es drei Stadtteilzentren, das Stadtteilzentrum am Halemweg/Charlottenburg-Nord, das interkulturelle Stadtteilzentrum Divan und das Stadtteilzentrum Käte-Tresenreuter-Haus, eines mit „besonderer Prägung“.

 

Das Bezirksamt beauftragte die Abteilung Soziales und Gesundheit als federführend mit der Durchführung des Beschlusses. Diese strebte eine Evaluation im Sinne einer Bestandsaufnahme an und nahm auf Basis vorhandener Daten eine Auswertung vor. Hierfür wurden als Quelle die jährlichen Sachberichte hinzugezogen. Zusätzlich erfolgten Zuarbeiten der Stadteilzentren selbst und der mitnutzenden Bereiche der Abteilungen „Jugend, Familie, Bildung, Sport und Kultur“, „Soziales und Gesundheit“, „Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt“ und „Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten“.

 

Die Stadtteilzentren werden aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration Arbeit und Soziales (SenIAS) finanziert. Im Rahmen der Zuwendungen, auf Grundlage des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentrum (IFP STZ), liegen die Sachberichte lediglich der SenIAS vor. In diesem Zusammenhang gab es eine Kontaktaufnahme von Seiten der Planungs- und Koordinierungsstelle und die Berichte der Jahre 2016, 2017 und 2018 konnten unter folgenden Voraussetzungen verwendet werden.

 

  1. Vor Veröffentlichung werden die Inhalte, welche die aus dem IFP STZ geförderten Stadtteilzentren betreffen, der Senatsverwaltung zur Kenntnis vorgelegt. Hierbei behielt sich die SenIAS etwaige Anpassungen bzw. Ergänzungen ausdrücklich vor.
  2. Der Verbund der drei aus dem IFP STZ geförderten Stadtteilzentren ist auf Wunsch von SenIAS, hinsichtlich einer inhaltlich sinnführenden Struktur in die Erarbeitung der Vorlage einzubeziehen.

Am 07.05.2019 kam es zu einem Treffen bei welchem die Vorlage mit inhaltlich sinnführender Struktur für die Bestandsaufnahme erarbeitet und das weitere Vorgehen besprochen wurde. Außerdem wurden die mitnutzenden Einrichtungen mit Bitte um Zuarbeit angeschrieben.

 

Bis November 2019 war die Bestandsaufnahme erarbeitet und den jeweiligen Stadtteilzentren mit Bitte um die vereinbarte Zuarbeit bestimmter Bereiche zugesandt. Für ein besseres Verständnis der Arbeit der Einrichtungen fand zusätzlich eine Besichtigung der Stadtteilzentren statt.

 

Aufgrund der hohen Arbeitsdichte Anfang des Jahres 2020 und im Frühling (ab März) durch die eingetretene Pandemie, kam es zu Verzögerungen bei den Rücksendungen der Zuarbeiten. Im Spätsommer lagen jedoch alle Zuarbeiten vor und die Evaluation in Form einer Bestandsaufnahme konnte abschließend bearbeitet werden.

 

Im finalen Schritt erhielt SenIAS die erarbeiteten Inhalte und erteilte die Freigabe den Bericht der BVV vorzulegen, was hiermit erfolgt.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Reinhard Naumann      D. Wagner

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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