Drucksache - 0782/5
Die BVV hat ihrer Sitzung vom 13.12.2018 beschlossen:
„Das Bezirksamt wird gebeten, bei leerstehenden Wohngebäuden entweder das verschärfte Zweckentfremdungsverbot durchzusetzen, oder sich dafür einzusetzen, dass auf Landesebene eine Arbeitseinheit geschaffen wird, die die hochkomplexen Verfahren auf Vorschlag der jeweils betroffenen Bezirke betreibt.
Der BVV ist bis zum 31.12.2018 zu berichten.“
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 21.02.2019 beschlossen:
„Das Bezirksamt wird beauftragt, im Wohnungsamt eine Task-Force „Rückführung von Wohnraum nach § 4 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG)“ zu bilden. Perspektivisch soll sich das zuständige Bezirksamtsmitglied bei erneutem Personalaufwuchs im Bezirk mit Priorität für die Schaffung einer neuen Personalstelle im Wohnungsamt für die Task-Force aussprechen. Aufgaben der Task-Force sollen sein:
Der BVV ist bis zum 31.03.2019 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Der Fachbereich Wohnen/ Zweckentfremdung wendet das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz an. Atypsche Vorgänge werden mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgestimmt, daher erübrigt sich die Einrichtung einer Task-Force.
Im Rahmen der Dienstkräfteanmeldung wurden zwei Stellen für den Fachbereich Wohnen/ Zweckentfremdung angemeldet.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Arne Herz Stellv. Bezirksbürgermeister
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