Drucksache - 0760/5
1. EinwohnerfrageBenjamin Apeloig Klausener-Platz-Kiez, Ordnungsmaßnahmen für Gastronomen
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Herz.
2. EinwohnerfrageNader Amin-Salehi Gefällter Baum Eisenzahnstraße 1/2015
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:
Der Antrag zur Fällung des Straßenbaumes Nr. 71 in der Eisenzahnstr. wurde im Oktober 2014 bearbeitet und Entgelt und Wertausgleich über 1.648,00 € eingefordert.
Bis heute stehen in der Eisenzahnstraße / Ecke Mansfelder Straße Baucontainer und beeinträchtigen die Baumstandorte im Umfeld. Eine Nachpflanzung von Ersatzbäumen erfolgt erst nach Beendigung aller Bautätigkeiten in diesem Bereich, um die Schädigung von Neupflanzungen zu verhindern und durch die Bündelung von Maßnahmen Kosten zu sparen. Üblicherweise wird der Baumstandort mit einer der nächsten Baumkontrollen nach Bauende als freier, potentiell zu bepflanzender Standort erkannt und im Kataster angelegt. Der Ersatzbaum wird dann gepflanzt, wenn die Anforderungen an eine nachhaltige Pflanzung (Standortfreigabe, Pflanzzeit, etc.) erfüllt sind und personelle Kapazitäten ausreichend vorhanden sind.
Der zuständige Fachbereich muss mit einem seit Jahren aufgelaufenen Bearbeitungsstau in der Baumpflege umgehen (vgl. Pressemitteilung des Bezirksamts vom 21. Juni 2018 "Verheerende Personalsituation im Grünflächenamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat Konsequenzen für Baumpflanzung"). Die Aufarbeitung der umfangreichen Orkanschäden vom 5. Oktober 2017 (157 Fällungen und eine Vielzahl von Starkastbrüchen) stellt eine zusätzliche Belastung dar. Die schnellstmögliche Herstellung eines verkehrssicheren Zustandes an öffentlichen Bäumen und Anlagen ist das oberste Ziel vor der Pflanzung von neuen Bäumen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
3. EinwohnerfrageAnke Jansen Nächtliche Autorennen Kaiser-Friedrich-Straße
Bisher gibt es dort anscheinend keine Blitzgeräte; können welche aufgestellt werden? Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
zu 1. bis 3. Dem Ordnungsamt waren bisher keine Beschwerden bekannt. Zuständig für die Durchführung von Verkehrskontrollen gemäß Nr. 23 Abs. 5 a des Zuständigkeitkataloges Ordnungsaufgaben ist die Polizei.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat mitgeteilt, dass im Herbst 2017 auf dem örtlich zuständigen Polizeiabschnitt 24 eine deliktsbezogene Bürgerbeschwerde einging. Weitere Hinweise oder Beschwerden sind diesbezüglich nicht bekannt geworden und verbotene Fahrzeugrennen wurden polizeilich bisher in der Kaiser-Friedrich-Straße nicht registriert.
Eine aufgrund der genannten Bürgerbeschwerde durchgeführte nächtliche Verkehrskontrolle unter Einsatz von Schallpegelmessgeräten blieb ohne auffällige Feststellungen. Bei den darüber hinaus im Zeitraum von Januar 2017 bis April 2018 durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungseinsätzen - auch zur Nachtzeit - sind lediglich weit
unterdurchschnittliche Überschreitensraten (Verhältnis Anzahl Überschreitungen/gemessene Fahrzeuge) ermittelt worden.
Hinsichtlich der Installation einer stationären automatischen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage steht die polizeiliche Entscheidung in Abhängigkeit von konkreten Ergebnissen .einer Verkehrsunfallanalyse sowie .der zuvor ermittelten Überschreitensrate.
Vor dem Hintergrund des Ergebnisses der Analyse - zwischen Januar 2017 und April 2018 ereignete sich dort kein Geschwindigkeitsunfall - und der Geschwindigkeitskontrollen kann eine stationäre Anlage an der bezeichneten Stelle zurzeit nicht priorisiert werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass stationäre Anlagen wegen ihrer örtlichen Berechenbarkeit grundsätzlich nur eine punktuelle und keine Streckenwirkung entfalten können. Währenddessen eröffnen mobile Überwachungsmaßnahmen die Möglichkeit, auffällige Fahrzeuge unmittelbar für eine Überprüfung anzuhalten und einer Überprüfung zu unterziehen.
Die Polizei Berlin wird die Kaiser-Friedrich-Straße auch weiterhin im angemessenen Umfang in die Verkehrsüberwachung - auch zur Nachtzeit - einbeziehen.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz führt derzeit ein Pilotprojekt zur erweiterten Untersuchung der lufthygienischen und verkehrlichen Wirkung von Tempo 30 und Tempo 50 mit Verkehrsverstetigung („grüne Welle“) als Maßnahme des Luftreinhalteplans zur Reduzierung von NO² durch. Ich gehe davon aus, dass Sie die Ergebnisse des Projekts zu gegebener Zeit der Presseberichterstattung entnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
4. EinwohnerfrageChristine Wußmann-Nergiz Verlust von Bäumen
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
5. EinwohnerfrageHenrik Wähnert Westkreuzpark/Gebäudeankauf
die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:
1. Wurden bereits Verhandlungen mit der DB AG geführt und wie ist der aktuelle Stand?
Nein, derartige Verhandlungen mit der DB AG wurden bis jetzt bezüglich des Westkreuzparkes noch nicht geführt. Sie sind aber vorgesehen. Verhandlungen über konkrete Ankäufe wird aber letztendlich nicht der Bezirk, sondern der Senat oder die Berliner Immobilienmanagement GmbH führen.
2. Wie geht es mit dem Westkreuzpark weiter, wenn die Deutsche Bahn das Gelände nicht an das Land Berlin bzw. den Bezirk veräußern möchte, sondern möglicherweise eine für den Investor und sie selbst günstigere politische Konstellation abwartet, die auf dem Gelände Wohnungsbau ermöglicht und somit einen fünfzig- bis hundertfach höheren Verkaufspreis ermöglicht?
Der zwischen den Bahngleisen liegende Standort ist für Wohnungsbau nicht geeignet. Unabhängig von der Frage einer „günstigeren politischen Konstellation“ sieht das Bezirksamt für einen möglicherweise angestrebten Wohnungsbau ganz erhebliche Probleme (insbes. Erschließung und Immissionen) und hat sich u. a. auch deswegen für die Lösung Westkreuzpark entschieden:
Der Bezirk / die Bezirksverordnetenversammlung hat sich mit den BVV-Beschlüssen Drucksache 1612/4 „Entwicklungspotential für Grünflächen am Westkreuz ermitteln“ vom 16. Juni 2016 und Drucksache 0055/5 „Westkreuz als öffentliche Grünfläche sichern“ vom 19. Januar 2017 klar für die Entwicklung einer Grünfläche positioniert.
Das Bezirksamt hat ein Nutzungs- und Erschließungskonzept für das Westkreuz durch das Landschaftsplanungsbüro Fugmann, Janotta und Partner für die Grünplanung erarbeiten lassen. Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf 4-66 vom 11. Juli 2017 zur Festsetzung von Grünflächen ist das Bezirksamt dem Votum der BVV gefolgt.
Das Land Berlin hat am 26. Mai 2016 den Einleitungsbeschluss für das Änderungsverfahren zu Flächennutzungsplan Nr. 04/16 Westkreuz / Heilbronner Straße gefasst. Mit dem Änderungsverfahren werden die bisherigen Darstellungen Gemischte Baufläche M1 und Bahnfläche zu Gunsten von Grünflächen aufgegeben. Derzeitiger Verfahrensstand ist die öffentliche Auslegung des o.g. Änderungsverfahrens vom 28.05. – 28.06.2018. Dem gesamtstädtischen und dem bezirklichen Planungsziel der Sicherung dieser noch verfügbaren Freiräume als öffentliche Grünflächen zur Reduzierung der Defizite im Bereich der Grün- und Freiraumnutzungen wird damit Folge geleistet.
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien – Region Ost beabsichtigt die Freistellung des Geländes von Bahnbetriebszwecken und die Veräußerung der Fläche zwischen Westkreuz und Holtzendorffstraße. Nach Freistellung von Bahnbetriebszwecken durch das Eisenbahn-Bundesamt unterliegt das Gelände der kommunalen Planungshoheit. Ohne die Einleitung des Bebauungsplanentwurfes 4-66 würde es in den Außenbereich nach § 35 BauGB fallen. Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs.1 BauGB zulässig. Wohnbauten können als sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB nur dann zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Im vorliegenden Fall ist die Erschließung nicht gesichert und der FNP steht als öffentlicher Belang entgegen (§ 35 Abs. 3 Nr. 1BauGB).
Wohnbauten können also nur zugelassen werden, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Eine entsprechende Baugebietsfestsetzung scheidet wegen der entgegenstehenden Darstellung im Flächennutzungsplan jedoch aus.
3. Welche Chancen haben die Kleingärtner am Westkreuz, dass die bewirtschafteten Schollen integraler Bestandteil der geplanten Parkanlage werden?
Das Bezirksamt hat mit dem Erschließungs- und Nutzungskonzept des Büros FJP und der dort geschilderten Bestandsschutzregelung für die Gärten der Eisenbahnlandwirtschaft dafür einen Weg vorgezeichnet. Alles weitere hängt vom Fortgang des Bebauungsplanverfahrens und der Frage der Entwicklung der Eigentumsverhältnisse ab.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
6. EinwohnerfrageDominic Jefferies Radverkehrsanlagen
7. EinwohnerfrageKerstin Eilert Drohende Schließung der Fußgänger-Unterführung unter der Eisenbahn-Brücke Kolonie Tiefer Grund 1 durch die Berliner Wasserwerke
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
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