Drucksache - 0720/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen wie es möglich gemacht werden kann, dass Beziehende bzw. Antragsstellende von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bei jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit auf das Beistandsrecht gem. § 13 Abs. 4 SGB X deutlich hingewiesen werden können. Das Bezirksamt soll ebenfalls gewährleisten, dass die Einladung grundsätzlich folgende Informationen enthält: - Dem Wortlaut von § 13 Abs. 4 SGB X entsprechend ist nicht nur ein Beistand zulässig, sondern gegebenenfalls zwei oder drei begleitende Personen. - Die/der an dem Sozialverwaltungsverfahren Beteiligte kann frei entscheiden, welche Person bzw. gegebenenfalls welche Personen sie/er als Beistand/Beistände hinzuziehen möchte.
Der BVV ist bis zum 30.09.2018 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat vom Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Kenntnis genommen und das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf und die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit – Berlin Nord - um Stellungnahmen gebeten.
Der Vorsitzende der Geschäftsführung, Agentur für Arbeit Berlin Nord hat mit Schreiben vom 16.10.2018 Folgendes mitgeteilt:
„Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter verwenden aus Gründen der Rechtssicherheit für die Einladung von Kunden zentral vorgegebene Standardtexte und Textbausteine. Diese können auf lokaler Ebene nicht eigenmächtig geändert werden. Bezüglich der Einladungsschreiben durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter kann eine Änderung zentraler Vorlagen nur durch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Ungeachtet dessen ist die diesbezügliche Rechtslage m.E. ausreichend klar geregelt und bei den Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit und der JC hinreichend bekannt. Ein weiterer Hinweis darauf erscheint deshalb entbehrlich.“
Die Geschäftsführerin des Jobcenters hat dem Bezirksamt mit Schreiben vom 22. Oktober 2018 Folgendes mitgeteilt.
„Leider ist der Aufwand, den Text der Einladungsschreiben zu ändern, zu hoch. Die Textgestaltung erfolgt bundesweit einheitlich. Die Schreiben werden nicht im Jobcenter erstellt, sondern über eine zentrale Stelle gedruckt. Zudem erfolgen viele Vorsprachen von Leistungsbeziehern und Antragstellern auch ohne Termin.
Aus diesen Gründen wurde entschieden, einen entsprechenden Hinweis in das Wartezonen-TV wie auch den Webauftritt des Jobcenters aufzunehmen.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannArne Herz BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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