Drucksache - 0668/5
Beitritt:FDP-Fraktion Beitritt:SPD-Fraktion Beitritt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20. April 2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Eingang von Anträgen auf Elterngeld umgehend, spätestens aber nach Ablauf einer Woche allen Antragsstellerinnen und Antragsstellern zu bestätigen.
Die Prüfung der Anträge auf Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ist innerhalb von vier Wochen ab Eingang zu gewährleisten. Die Antragsstellerinnen und Antragssteller sind in dieser Frist über nachzureichende Informationen, wie notwendige Formulare in Kenntnis zu setzen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2018 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Die Verwaltung begrüßt jegliche Unterstützung zur Verbesserung der Elterngeldsach-bearbeitung. Das Jugendamt hat dazu am 23. April 2018 ein Projekt auf den Weg gebracht, in dem durch einen größeren Personaleinsatz der Antragstau von 1.786 Elterngeldanträgen abgebaut werden soll. Die Personalgestellung erfolgt durch einen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie genehmigten Dienstleistungsvertrag mit der Investitionsbank Berlin (IBB).
Mit dem Abbau des Antragsstaus geht die Begleitung der Prozesse der Elterngeldanträge durch den Steuerungsdienst einher. Ziel ist es, die Eingangsbestätigung der Anträge innerhalb einer Woche zu gewährleisten und im Regelfall eine Bescheiderteilung innerhalb von sechs Wochen zu erreichen. In dieser Frist sind damit nicht nur alle für den Bescheid erforderlichen Unterlagen und Erklärungen eingefordert, sondern auch bewilligungsreif geprüft.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannHeike Schmitt-Schmelz BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |