Drucksache - 0563/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19. April 2018 beschlossen:
Das BA wird aufgefordert, sich bei der notwendigen Prüfung aller im Bezirk verfügbaren Liegenschaften zwecks Schaffung neuer Kitaplätze dafür einzusetzen, nicht auf Grundstücke zurückzugreifen, auf denen sich Spielplätze befinden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der betreffende Spielplatz von Kindern lebhaft genutzt wird.
Der BVV ist bis zum 30.04.2018 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Der Bedarf an Kitaplätzen steigt weiterhin an. Gemäß der Bevölkerungsprognose wird die Zahlt der Kinder von jetzt 18.533 (Stand: 31. Dezember 2017) auf rund 19.000 Kinder im Jahr 2020 steigen. Zudem soll die Betreuungsquote von derzeit 61,6 % bis zu Ende des Jahres 2020 auf 66,2 % steigen. Um dieser Entwicklung bedarfsgerecht zu entsprechen, weist die Kitaentwicklungsplanung aus dem Jahr 2017 einen zusätzlichen Bedarf an 1.600 Kitaplätzen bis zum Sommer 2020 aus. Aktuell bestehen Ausbauplanungen in Höhe von 2020 Plätzen bis zum Ende des Jahres 2020.
Bereits seit dem Jahr 2015 werden umfassende Prüfungen von Gebäuden und von geeigneten Grundstücken für neue Kita-Standorte vorgenommen. In Bezug auf geeignete Grundstücke kommen nur relative große Flächen in Betracht, das die Kitas eine Außenspielfläche brauchen. Somit ist von Flächen ab 2.000 m² auszugehen.
Entsprechende Grundstücke werden in u.a. folgenden Kategorien gesucht und auf Eignung geprüft:
- Standortreserven für die soziale Infrastruktur des Bezirks, -Revierunterkünfte, -Grundstücke im Fachvermögen Jugend, -Ehemalige Kita-Standorte, Schulstandorte, die sich zur Verdichtung eignen, -Grundstücke der BIM und SILB, -Verdichtung und Platzausbau in Kitas freier Träger.
Im Rahmen der Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung werden auch Spielplätze in die Liste zu prüfender Flächen einbezogen. Angesichts des anhaltend hohen Platzbedarfes muss auch eine solche Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Es gibt jedoch derzeit keine Planungen, öffentliche Spielplätze für die Bebauung zu nutzen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannHeike Schmitt-Schmelz BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |