Drucksache - 0230/5  

 
 
Betreff: Überdachung S-Bahnhof Charlottenburg / U-Bahnhof
Wilmersdorfer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP/CDU/Grüne/SPD/Linke 
Verfasser:Heyne/Hintz/Klose/Dr.Vandrey/Wapler/Wuttig/Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2017 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beratung
10.05.2017 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.05.2017 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 10.05.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit der Deutsche-Bahn-AG und der BVG die seit Jahren anstehende Überdachung der Fahrgastverbindung zwischen dem S-Bahnhof Charlottenburg und dem U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße nun endlich zum Abschluss zu bringen.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2017 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde mit Schreiben 17.10.2017 von diesem Beschluss unterrichtet und teilte dazu mit beigefügtem Schreiben vom 14.02.2018 ihre Entscheidung mit (s. Anlage).

 

Aus Sicht des Bezirksamtes wäre Folgendes zu bedenken:

 

  • Die Finanzierung kann sowohl r den Bau als auch für die laufende Bewirtschaftung nicht vom Bezirksamt übernommen werden, da dieses für den Unterhalt derartiger Bauwerke keine Zuweisung erhält.
  • Nach Umgestaltung des Umfeldes muss wirksam vermieden werden, dass der Verschmutzungs- und Vandalismusgrad steigt. Für eine Überdachung ist unter der vorliegenden Sachlage zu prognostizieren, dass neben den Kosten für die normale Unterhaltung auch zusätzliche Kosten für entsprechende Reparatur- und Reinigungsmaßnahmen notwendig wären.
  • Die Überdachung würde den vorhandenen Baumbestand (Säuleneichen) in seiner Entwicklung beeinträchtigen.
  • Sollte die BVV den Wunsch haben, die Maßnahme auf Kosten des Bezirks zu realisieren, müsste die BVV die Maßnahme bei der nächsten Beschlussfassung über die Investitionsplanung absichern. Dafür wären Mittel im 6-stelligen Bereich notwendig.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

 

 


 

 
 

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