Drucksache - 0080/5
1. Einwohnerfrage Joachim Schimmer Heubnerweg
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Herr Schimmer,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Die aktuelle verkehrsrechtliche Anordnung in Bezug auf die Baustelleneinrichtung ist bis zum 19. August 2017 befristet. Ob bis zu diesem Zeitpunkt auch alle notwendigen Arbeiten abgeschlossen sind, kann zurzeit nicht beurteilt werden. Die abschließende Entscheidung über die Parkordnung erfolgt nach Fertigstellung aller Bauarbeiten und Freigabe der öffentlichen Flächen.
und
Der Heubnerweg weist insgesamt einen geringen Bestand an Straßenbäumen auf. Nachpflanzungen werden daher für die nächste Pflanzperiode im Herbst / Winter 2017/2018 angestrebt. In diesem Zusammenhang werden auch die Standorte überprüft.
Der von Ihnen dargestellte Efeu-Bewuchs des Straßenbaumes wird im Zuge der nächsten Pflegemaßnahme im Herbst 2017 entfernt.
Die Zuständigkeit für die Ampelanlagen Berlins liegt bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Auf Anfrage wurde von dort mitgeteilt, dass eine Überarbeitung der Koordinierung der Lichtsignalanlagen am Spandauer Damm 2012 erfolgte. Eine gleichzeitige Freigabe der beiden Fußgängerfurten in Verbindung mit einer Querung in einem Zug ohne Halt auf der Mittelinsel würde doppelt so lange Grünzeiten für Fußgänger erfordern und neben der entsprechenden Kürzung der Zeiten für den Fahrzeugverkehr auch dessen Koordinierung unterbrechen. Eine erhöhte Gefahr von Auffahrunfällen sowie Rückstaubildung wäre die Folge. Gefahren für Fußgänger bei der Überquerung seien nicht erkennbar.
Mit freundlichen Grüßen Oliver Schruoffeneger
2. Einwohnerfrage Matthias Reich Informationen über Baumaßnahmen Volkspark Wilmersdorf u. a.
Es erfolgte mündliche Beantwortung durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
3. Einwohnerfrage Raimund Fischer Olivaer Platz
Ich möchte hier eine Einwohnerfrage im Kontext zu den nun etwas veränderten Vorzeichen zum Bebauungsplanverfahren des Olivaer Platzes wiederholen, die ich sinngemäß bereits im Juli 2016 gestellt habe und aus der Sicht unserer Bürgerinitiative vom vorherigen Baustadtrat Schulte nur unzufriedenstellend beantwortet wurde.
Es erfolgte mündliche Beantwortung durch Herrn BzStR Schruoffeneger sowie durch die Fraktionen der SPD, CDU, G’90/Grüne, FDP, AfD und DIE LINKE:
4. Einwohnerfrage Dr. Michael Roeder Reduzierung der CO2-Emissionen im Bereich des Bezirksamts-Projekts „Klimaschutzmanagement Klausenerplatz“ (umgangsspr. „Ökokiez“) und der Klimaschutzmanager (schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Herr Dr. Roeder,
1. Berichterstattung zum Stand der Umsetzung und Grad der Zielerreichung bzgl. CO2-Reduzierung: seit August 2016 überfällig Das „Integrierte Kommunale Klimaschutzkonzept“ (IKK – http://klausenerplatz.de/online/fileadmin/user_upload/Oekokiez/2011/Allgemein/111208_B_SU_Klimaschutzkonzept_Klausenerplatz_12_08.pdf ) verpflichtet Sie auf S. 72: „Zum Stand der Umsetzung und den Grad der Zielerreichung wird [im Original im Fettdruck:] alle 2 Jahre Bericht erstattet.“ Dieser Bericht hätte also im August 2016 vorliegen m ü s s e n und nicht erst für Herbst 2017 angekündigt werden dürfen: Warum lag er pflichtwidrig nicht vor und wer/welche Untergliederung im Amt/sonstiger ist für diesen Verstoß verantwortlich?
In der Verschiebung eines Berichtstermins wird seitens des Bezirksamtes weder eine Pflichtwidrigkeit noch ein Verstoß gesehen.
2. Öffentliche Kosten des Klimaschutzmanagements für ½ km² und weitere 3 Jahre Das BA teilte in DS 0865/4 (6. Frage) mit: „Gemäß Zuwendungsbescheid betragen die Personalkosten [für den Klimaschutzmanager] insgesamt 83.350 Eu und die Sachkosten 16.590 Eu.“ Und in DS 1197 (13. Frage): „Die Finanzierung des Klimaschutzmanagements erfolgt zu 2/3 aus Bundesmitteln.“: Sind diese 99.940 Eu nur die B u n d e smittel für drei Jahre Klimaschutzmanagement im umgangsspr. „Ökokiez“ genannten ½ km² und wie hoch ist der a l l e s umfassende Gesamtbetrag (also auch Büro, Dienstreisen, Fortbildung usw.), der im Laufe von drei Jahren ausgegeben wird?
Ihre Fragen nach den Kosten des Klimaschutzmanagements wurden bereits wiederholt beantwortet.
3. Beabsichtigte Verlängerung des Klimaschutzmanagements I Hauptziel des Projekts (vgl. IKK, S. 2 und viele weitere Stellen) ist die CO2-Reduzierung. Dies ist ein wichtiges Ziel, aber die e r n e u t e und verantwortliche Verwendung von knappen öffentlichen Geldern dafür setzt voraus, daß das im umgangsspr. „Ökokiez“ genannten ½ km² eingesetzte Mittel zielführend ist. Wie Sie in Ihrer Antwort vom Januar 2017 (4. Einwohnerfrage) erneut deutlich machen, wissen Sie darüber noch gar nichts. Daher frage ich zum dritten Mal (nach November 2016 und Januar 2017) und bitte nunmehr um eine ganz konkrete Antwort: Wieso befürworten Sie trotz Unkenntnis schon jetzt die Verlängerung dieses Projekts und damit die erneute Ausgabe von mind. 100.000 Eu öffentlicher Gelder?
und
4. Beabsichtigte Verlängerung des Klimaschutzmanagements II Auch dies frage ich (nach November 2016 und Januar 2017) zum dritten Mal und bitte nunmehr um eine ganz konkrete Antwort: Wann müßten Sie den Verlängerungsantrag spätestens stellen für eine nahtlose Fortsetzung des Klimaschutzmanagements nach Ablauf am 31.9.2017?
Wie bereits erläutert, kann nach den Förderbestimmungen eine Verlängerung im letzten laufenden Projektjahr beantragt werden. Darüber ist jedoch noch nicht entschieden worden.
5. 9 Jahre „Modellprojekt“ für 1 % statt 9 Jahre Klimaschutz für den gesamten Bezirk Seit dem Beschluß der BVV von 2008, ein b e z i r k l i c h e s Klimaschutzprogramm zu erarbeiten, sind 9 Jahre vergangen, in denen vom Bezirksamt nur für den umgangsspr. „Ökokiez“ genannten ½ km² alle möglichen personellen und finanziellen Aufwendungen betrieben wurden – immer verbunden mit dem Hinweis auf die „Modellhaftigkeit“ dieses Tuns für die restlichen 99 % des Bezirks. Jetzt teilen Sie mit: „Derartige Planungen existieren bisher nicht.“ (Einwohnerfrage 4, Januar 2017) Da der sog. „Ökokiez“ also in der Praxis kein Modell für den Gesamtbezirk ist, die BVV aber ein b e z i r k l i c h e s Klimaschutzprogramm anstrebt, frage ich: Wann macht das Bezirksamt endlich Ernst mit einem Klimaschutzprogramm für den Gesamtbezirk (wie es andere Bezirke auch machen) und stellt folglich die langjährige bevorzugte Sonderbehandlung des sog. „Ökokiezes“ ein?
Diese Frage wurde bereits im Rahmen ihrer letzten Einwohnerfrage beantwortet.
5. Einwohnerfrage Joachim Neu Westkreuzbrache (schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Herr Neu,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Nach der Freistellung von Bahnbetriebszwecken ist für planungsrechtliche Beurteilungen § 35 Baugesetzbuch maßgeblich. Vorhaben dürfen den Darstellungen des FNP als öffentlicher Belang nicht widersprechen. Aus Frei- und Grünflächen können grundsätzlich keine Baugebiete und andere bauliche Nutzungen entwickelt werden. Ausnahmsweise können untergeordnete Flächen für den Gemeinbedarf entwickelt werden, die angrenzenden Wohnbauflächen zugeordnet sind.
Aufgrund der Ausschreibung der Flächen durch die Deutsche Bahn AG fanden 2015 Gespräche zwischen der DB und dem Stadtentwicklungsamt statt. In den seit Herbst 2016 stattfindenden Steuerungsrunden zur Erarbeitung eines Strukturkonzeptes „Westkreuz“ sind die die DB Vertretende anwesend.
Ja.
Im näheren Umfeld, insbesondere im südlichen Bereich Halensees, wird mit einem Zuwachs von rund 200 Wohneinheiten und ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern gerechnet.
Es besteht ein Bedarf an kleineren Spiel- und Bewegungsflächen, die in weniger lärmbelasteten Bereichen auf dem Gelände untergebracht werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen Oliver Schruoffeneger
6. Einwohnerfrage Dr. Michael Roeder Bezirksbibliotheken: an letzter Stelle bei Pro-Kopf- Ausgaben und vorletzter bei Gesamtausgaben! (schriftliche Beantwortung)
Die Bezirksbibliotheken sind mit Abstand die meistbenutzten kulturellen Einrichtungen. Trotzdem erlaubt es sich unser Bezirk seit Jahren, das Schlußlicht bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Medien zu sein (siehe 8. Einwohnerfrage, Januar 2017). Die Folge kann man bei den Anschaffungen ablesen: ganz überwiegend Ratgeber und gängige Unterhaltung – ganz im Gegensatz zu anderen Bezirke. Denn unser Bezirk ist – obwohl er die viertgrößte Bevölkerung hat – gleichzeitig auch der Bezirk mit den zweitniedrigsten Ausgaben für Medien. Daher wiederhole ich meine Frage vom Januar und bitte um eine erschöpfende Antwort:
Warum werden in unserem nach dem eigenen Anspruch kulturaffinen Bezirk die Senatszuweisungen so verteilt, daß die Bibliotheken als wichtigste kulturelle Einrichtungen dauerhaft vernachlässigt werden? Wohin gehen die Geldzuweisungen – überproportional im Vergleich zu den anderen 11 Bezirken – stattdessen?
sehr geehrter Herr Dr. Roeder,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:
Die bezirkliche Finanzgrundlage stellt die in Art. 85 II VvB verankerte und von der Senatsverwaltung für Finanzen berechnete und zugewiesene Globalsummenfinanzierung dar. Aus dieser Globalsumme erledigen die Bezirke den ihm übertragenden Aufgabenkreis aus freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben. Bisher war es dem Bezirk in Gesamtbetrachtung seiner zu erfüllenden Aufgaben nicht möglich, mehr Geld für den Medienetat einzustellen. Im Zuge des Doppelhaushaltes 2018/2019 hoffen wir auf einen größeren Globalhaushalt, um dann mehr Geld in diesen Bereich einsetzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |