Drucksache - 1365/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19. November 2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der zuständigen „Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg“ zu prüfen, inwieweit Vorhaben wie die bessere Zugänglichkeit des Zentralen Omnibusbahnhof (z.B. für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger), die Umgestaltung des Hardenbergplatzes oder die Errichtung größerer Radverkehrsanlagen bzw. Fahrradparkhäuser mit dem neuen EU-Finanzierungsinstrument „CEF“ finanziell unterstützt werden können. Dabei sind auch die kostenlosen Beratungs- und Servicemöglichkeiten der „CEF Projekt Scouts“ für Projektanträge (das Büro IPG Potsdam im Auftrag der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung) zu nutzen. Weitere Verkehrsakteure im Bezirk (BVG, IOB, DB), die ebenfalls antragsberechtigt sind, sollen angesprochen werden.
Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg wurde von dem Beschluss unterrichtet und hat das Bezirksamt an die beauftragte Infrastruktur- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH, ipg mbH, verwiesen. Von dieser Möglichkeit hat das Bezirksamt am 2. März 2016 im Rahmen eines Gesprächs Gebrauch gemacht.
Im Ergebnis dieses Gesprächs bleibt festzuhalten, dass eine Beteiligung des Bezirkes unter Einbindung der übrigen Bezirke sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen in Verbindung mit dem Wiederaufbau und der Elektrifizierung des südlichen Innenrings und dessen Belastung durch großräumigen Schienengüterverkehr sowie bei der Errichtung größerer Radverkehrsanlagen und Fahrradparkhäusern im Kontext mit dem Europa-Radweg, Euroroute 1, grundsätzlich möglich ist. Entsprechende Projektanfragen werden der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg vorgelegt.
Für die Umgestaltung des Hardenbergplatzes wurden GRW-Mittel beantragt und für die Verbesserung der Zugänglichkeit des ZOB hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusammen mit dem Bezirk Maßnahmen bereits in Auftrag gegeben. Erschwerend kommt bei der Fördermittelbeantragung im Rahmen des Finanzierungsinstrumentes CEF hinzu, dass eine sogenannte Bagatellgrenze für den Eigenmittelanteil überschritten werden muss. Diese beträgt 500 000 Euro. Kofinanzierungsmittel in dieser Höhe sind im aktuellen Doppelhaushalt nicht darstellbar.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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