Drucksache - 1110/4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, welchen Zweck das Parkverbot vor der Brandenburgischen Str. 16 ursprünglich erfüllte und ob es diesen Zweck weiterhin erfüllt.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Bezirksamt aufgefordert, das Parkverbot aufzuheben oder auf dessen Aufhebung hinzuwirken, wenn das Bezirksamt feststellen sollte, dass das Parkverbot vom Land Berlin erlassen wurde.
Der BVV ist bis zum 28.02.2015 zu berichten.
Begründung:
Für das Parkverbot ist kein Grund ersichtlich. Gleichzeitig gibt es im Bezirk sowie in der unmittelbaren Umgebung eine schwierige Parkplatzsituation, welche es nötig macht, insbesondere der Anwohnerschaft möglichst viele Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Etwaige Parkverbote sind demnach kritisch auf ihren Sinn hin zu überprüfen.
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