Drucksache - 0833/4  

 
 
Betreff: Möglichkeit zum Be- und Entladen in der Leibnizstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Garmer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.02.2014 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
12.06.2014 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vertagt   
11.09.2014 
40. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.09.2014 
37. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. September 2014 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob in der Leibnizstraße auf westlicher Seite nördlich der Sybelstraße von Hausnummer 57 bis Hausnummer 60 das absolute Halteverbot in Bezug auf die Möglichkeit zum Be- und Entladen gelockert werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2014 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Der westliche Abschnitt der Leibnizstraße zwischen Mommsenstraße und Sybelstraße gliedert sich wie folgt: Vor Hausnummer 57 ist ein absolutes Haltverbot angeordnet, das aufgrund der Fahrbahnverschwenkung vor der Mittelinsel notwendig ist. Vor den Hausnummern 58 und 59 befinden sich parkraumbewirtschaftete Parkplätze, vor der Hausnummer 59 ist ferner eine Ladezone und vor Hausnummer 60 befindet sich eine Bushaltestelle.

Anträge der Gewerbetreibenden auf eine Ausweitung der vorhandenen Ladezone liegen bisher nicht vor. Auch andere Erkenntnisse, die eine Änderung der bestehenden Parksituation in diesem Bereich notwendig machten, liegen weder der Polizei noch dem Bezirksamt vor. Eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs wird daher nicht für erforderlich gehalten.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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