Drucksache - 2140/3
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 4 und 7 und § 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich die vom Bezirk zugelassenen, in der vorgelegten Nachweisung - Anlage - enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
Überplanmäßige Ausgaben: 23.688.005,48 EUR Außerplanmäßige Ausgaben 313.302,44 EUR.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
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