Drucksache - 2073/3
Die Drucksac he wurde am 18.05.2011 im Ausschuss für Bauwesen zurückgezogen!
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Ablösesummen, die seitens des Bezirksamtes erhoben werden wenn ein geforderter Kinderspielplatz nicht oder nur unter sehr großen Schwierigkeiten auf dem Baugrundstück hergestellt werden kann, ausschließlich zweckgebunden in den Unterhalt und die Ausstattung bereits bestehender Kinderspielplätze zu investieren.
Begründung:
Die Spielplätze des Bezirks sind der Haushaltssituation des Bezirkes geschuldet in den letzten Jahren geprägt von Rückbau und Stillstand, nicht aber von Fortentwicklung und zielgerichtetem Unterhalt. Durch den zweckgebundenen Einsatz der eingenommenen Ablösesummen kann hier gegengesteuert werden und der Spielplatzbestand gesichert werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |