Auszug - Arbeiternehmer*innenrechte achten - kein öffentlicher Raum für Uber und Co!
BV Juckel begründet den Antrag und schlägt die Abstimmung absatzweise vor.
BzStR Herz berichtet, dass vier Leihfahrräder gleichzeitig abgestellt werden dürfen und es sich um keine Sondernutzung handelt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass Leihfahrräder und andere Sharing-Angebote nur noch von solchen Unternehmen angeboten werden dürfen, welche sich zum Klimaschutz und sozialverträglicher Beschäftigung bekennen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2020 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die JUMP-Elektrofahrräder des u. a. wegen Aushebelung von Arbeitnehmer*innenrechten in der Kritik stehenden Unternehmens Uber nicht mehr im Bezirk angeboten werden. Gleichzeitig soll das Bezirksamt darauf hinwirken, dass Leihfahrräder und andere Sharing-Angebote nur noch von solchen Unternehmen angeboten werden dürfen, welche sich zum Klimaschutz und sozialverträglicher Beschäftigung bekennen.
Der BVV ist bis zum 31.10.2019 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
Absatz 1
dafür: 1 dagegen: 12 Enthaltung:
Absatz 2
dafür: 7 dagegen 6 Enthaltung: |
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