Auszug - Den öffentlichen Raum schützen, E-Scooter regulieren
BV Juckel begründet den Antrag.
BV Bolsch ist der Meinung, dass keine weiteren PKW-Parkplätze umgewandelt werden sollten, da der Parkdruck bereits hoch ist.
BV Tschörtner ergänzt, dass die im Antrag aufgeführten Maßnahmen nicht die Richtigen sind und z. B. auch die Fahrräder geordnet abgestellt werden sollten. Nur dem ersten Absatz kann zugestimmt werden.
BzStR Herz berichtet, dass die E-Scooter ein Versicherungskennzeichen haben und grundsätzlich nicht auf dem Gehweg stehen dürfen. Fahrräder gehören zum Gemeingebrauch. Von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird derzeit ein Konzept für Parkflächen entwickelt. Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich auf Senatsebene für eine Regulierung der Nutzung und Verbreitung von E-Scootern einzusetzen und an den zwischen Senatsebene und einigen Bezirken bereits stattfindenden Gesprächen teilzunehmen.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber den jeweiligen Stellen dafür einzusetzen, eigene Plätze auszuweisen, an denen die E-Scooter abgestellt werden können. Hierfür sollen insbesondere Auto-Parkplätze umgewandelt werden, um das Abstellen am Straßenrand zu ermöglichen.
Das Bezirksamt wird weiterhin beauftragt, in Absprache mit den Anbieter*innen von E-Scootern, das Abstellen überall dort zu untersagen, wo Fußgänger*innen und Radfahrende beeinträchtigt werden – insbesondere auf Bürger*innensteigen, Grünanlagen, Plätzen oder Flächen.
Der BVV ist bis zum 31.1.2020 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich auf Senatsebene für eine Regulierung der Nutzung und Verbreitung von E-Scootern einzusetzen und an den zwischen Senatsebene und einigen Bezirken bereits stattfindenden Gesprächen teilzunehmen.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eigene Plätze auszuweisen, an denen die E-Scooter abgestellt werden können. Hierfür sollen insbesondere Auto-Parkplätze umgewandelt werden, um das Abstellen am Straßenrand zu ermöglichen.
Das Bezirksamt wird weiterhin beauftragt, in Absprache mit den Anbieter*innen von E-Scootern, das Abstellen überall dort zu untersagen, wo Fußgänger*innen und Radfahrende beeinträchtigt werden – auf Bürger*innensteigen, Grünanlagen, Plätzen oder Flächen rund um Sehenswürdigkeiten herum.
Der BVV ist bis zum 31.10.2019 zu berichten.
Abstimmung (absatzweise): 1. Absatz: 10 J : 0 N : 4 E 2. Absatz: 8 J : 2 N : 4 E 3. Absatz: 9 J : 1 N : 4 E |
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