Auszug - Temporäre Übernachtungsmöglichkeiten für Flüchtlinge
Zur Antragstellung ergänzt Herr Wuttig, dass Einrichtungen der Jugendförderung in öffentlicher und freier Trägerschaft gemeint sind. Die Kosten sind zweitrangig und sollen nicht zu Lasten der freien Träger gehen. Es wird erwartet, dass das Jugendamt sich dieser Thematik annimmt und Kontakt zu den Trägern herstellt.
Herr Gongora vom Kinder- und Jugendparlament fragt nach, ob es schon spezielle Einrichtungen gibt?
Frau Hoffmann von der SPD-Fraktion teilt mit, dass die temporäre Übernachtungsmöglichkeit für Flüchtlinge nur als Notfallunterbringung gedacht ist.
Herr Göpel weist darauf hin, dass es erforderlich ist, hierfür Krisenplätze einzurichten und Telefonleitungen zur Verfügung zu stellen. Zielgruppe dieser Form der Unterbringung könnten insbesondere Flüchtlingsfamilien sein, die besonders schützenswert sind. Die Träger sollten durch Spendengelder die Kosten für die Unterbringung abdecken und alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen.
Herr Förschler fragt an, wer die Betreuung der Flüchtlingsfamilien über Nacht übernehmen soll. Von den Erzieher/innen könne man dieses nicht erwarten.
Frau von Wittich von der Piraten-Fraktion sieht den Bezirk in der Verantwortung, da es so keinen Sinn macht.
Frau von Pirani teilt mit, dass der Senat für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständig sei. Sie gibt zu bedenken, dass die Einrichtungen für Übernachtungen zugelassen sein müssen. Herr Neuhoff weist darauf hin, dass sowohl die Kostenübernahme als auch die Ausstattung der Einrichtungen für die Flüchtlingsunterbringung im Vorfeld zu klären ist und stellt den Antrag zur Abstimmung. Der Ausschuss beschließt diesen mit 6/2/4.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, mit Trägern der Jugendhilfe Gespräche darüber zu führen, wie und ob es möglich ist, dass diese ihre Räumlichkeiten als Notunterkünfte für eine Nacht (von 22-7 Uhr) für Flüchtlinge zur Verfügung stellen, denen kein Übernachtungsplatz zugewiesen werden konnte. Das Angebot, das in den Leistungsvereinbarungen festgehalten ist, soll durch die Übernachtungen nicht beeinträchtigt werden.
Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 6 dagegen: 2 Enthaltung: 4 |
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