Auszug - Unzulässige Videoüberwachung unterbinden
Herr Schlosser erklärt den Beitritt seiner Fraktion. Auf die Zuständigkeiten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, das hier anzuwenden wäre, weist Herr Schulte hin. Ansprechpartner seien der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und, da es sich um eine diplomatische Einrichtung handele, die Senatskanzlei. Der Antrag wird einstimmig angenommen und ihm wird die Dringlichkeit zuerkannt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert,
Der BVV ist bis zum 30.09.2015 zu berichten.
Ursprungstext: … Der BVV ist bis zum 30.06.2015 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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