Tagesordnung - 65. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 65. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Do, 28.10.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:47 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Einwohnerfragestunde      
Ö 2     Dringlichkeiten      
Ö 3     2415/XX - Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfe      
Ö 4     2416/XX - Ergebnisse der Wahlen in Neukölln      
Ö 5     Geschäftliches      
Ö 6     Entschließungen      
Ö 6.1     Wahlchaos am 26.09.2021  
Enthält Anlagen
2412/XX  
Ö 6.2     Ergebnisse der Wahlen in Neukölln  
Enthält Anlagen
2416/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Kenntnisnahme - ZB/SB      
Ö 7.1     JobOption für Neukölln
Enthält Anlagen
1604/XIX  
Ö 7.2     Straßenumbenennung und Einrichtung eines zentralen Gedenkortes für im Dienst für Neukölln ermordete Polizisten - Anerkennung der wichtigen Arbeit der Polizei für unsere Gesellschaft  
Enthält Anlagen
1311/XX  
Ö 7.3     Defibrillatoren in weiteren Bürostandorten  
Enthält Anlagen
1577/XX  
Ö 7.4     Vorkehrungen zum Einsatz erneuerbarer Energien in Bebauungsplänen treffen  
Enthält Anlagen
1639/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung durch antragstellende Fraktion: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob bei zukünftigen Bebauungsplänen der Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien mit Schwerpunkt Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen beim Bau von Gebäuden vorgesehen werden kann. Bereits im Verfahren befindliche Bebauungspläne sollen, soweit dies noch möglich ist, entsprechend modifiziert werden. Die Ausrichtung und Beschaffenheit der baulichen Anlagen soll so festgesetzt werden, dass solare Nutzungen auf Dächern und/oder an den Fassaden ermöglicht werden. Im Rahmen der Vorstellung von B-Plan-Aufstellungsbeschlüssen sind die Ziele bezüglich des Einsatzes von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien im jeweilig geplanten Bebauungsplan vorzustellen bzw. bei Nichtberücksichtigung die Gründe darzulegen.

Werden Vorhaben nach §§ 31 und 34 BauGB im Bezirk realisiert, wird das Bezirksamt ersucht, bei den Vorhabenträgern die Planung von Solaranlagen anzuregen.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei zukünftigen Bebauungsplänen den Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien mit Schwerpunkt Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen beim Bau von Gebäuden vorzusehen. Bereits im Verfahren befindliche Bebauungspläne sollen, soweit dies noch möglich ist, entsprechend modifiziert werden.

Die Ausrichtung und Beschaffenheit der baulichen Anlagen soll so festgesetzt werden, dass solare Nutzungen auf Dächern und/oder an den Fassaden ermöglicht werden. Im Rahmen der Vorstellung von B-Plan-Aufstellungsbeschlüssen sind die Ziele bezüglich des Einsatzes von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien im jeweilig geplanten Bebauungsplan vorzustellen bzw. bei Nichtberücksichtigung die Gründe darzulegen.

Werden Vorhaben nach §§ 31 und 34 BauGB im Bezirk realisiert, wird das Bezirksamt ersucht, bei den Vorhabenträgern die Planung von Solaranlagen anzuregen.

 

Begründung: Aufgrund der in Neukölln mit Drs. 1524/XX geplanten Feststellung des Klimanotstandes ergibt sich die Notwendigkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Eine der wenigen wirksamen Möglichkeiten kommunal Klimaschutz zu betreiben, ist die Möglichkeit von Vorgaben über die bezirklichen Bebauungspläne festzusetzen. Im vom Senat und vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm wird das Ziel ausgegeben, bis zum Jahr 2030 25% des Berliner Stroms aus Photovoltaikanlagen zu generieren. Wird dieses Ziel ernst genommen, so müssen berlinweit jährlich 200 MW an Leistung installiert werden. Aktuell werden in Berlin jährlich lediglich 5 MW Leistung installiert. Vom technologischen Standpunkt aus betrachtet ist Photovoltaik die effizienteste und kostengünstigste Art der Energiegewinnung. Der Bundesgesetzgeber hat mit der BauGB-Novelle 2011 („Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“) den Klimaschutz im Städtebaurecht verankert. Durch das Einfügen der Klimaschutzklausel (§ 1 Abs. 5 und § 1a Abs. 5 BauGB) wird den Erfordernissen des Klimaschutzes in der Bauleitplanung in besonderem Maße Rechnung getragen. Solaranlagen sind als Nebenanlagen zu den Hauptnutzungen in allen Baugebieten nach § 14 der BauNVO zulässig.

Nach § 9 I Nr. 23b BauGB können im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: Gebiete, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen. Unter die festsetzbaren sonstigen technischen Maßnahmen fällt vor allem die Installation von Anlagen für die Erzeugung, Speicherung oder Nutzung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung. Festsetzbar sind z.B. Photovoltaikanlagen an Gebäuden.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. September 2020 ist das Bezirksamt um Prüfung gebeten worden, ob - zusammengefasst - bei zukünftigen Bebauungsplänen der Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien beim Bau von Gebäuden vorgesehen werden kann. Bereits im Verfahren befindliche Bebauungspläne sollen, soweit dies noch möglich ist, entsprechend modifiziert werden.

 

r die Festsetzung erneuerbarer energieeffizienter Technologien beim Bau von Gebäuden besteht in Bebauungsplanverfahren keine Rechtsgrundlage. Zwar ließe sich theoretisch die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB regeln, nicht aber die Nutzung selbst, so dass letztlich das städtebauliche Erfordernis für eine entsprechende Festsetzung zur baulichen Errichtung zumindest fraglich wäre. Aufgrund des erforderlichen bodenrechtlichen Bezugs ist hierbei auch fraglich, ob die Festsetzung in einzelnen Bebauungsplänen städtebaulich hinreichend begründbar und auf Grund des begrenzten Geltungsbereichs zweckmäßig wäre. Die möglichen Festsetzungen des Bebauungsplans beschränken sich somit auf die möglichen baulichen Voraussetzungen, die für Photovoltaikanlagen erforderlich wären (z. B. Festsetzung zur Dachneigung).

 

Dem Prüfauftrag der BVV wird allerdings mit dem am 17.06.2021 verabschiedeten Solargesetz Berlin (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/3459) entsprechend Rechnung getragen. In der Begründung wird die Implementierung einer Solarpflicht in Bebauungsplänen gleichwohl als nicht zweckmäßig angesehen, da sich zwar die Errichtung, nicht hingegen die Nutzung von Photovoltaikanlagen regeln ließe.

 

Mit der Verabschiedung des Solargesetzes wurden die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um ab dem 01.01.2023 beim Neubau und bei wesentlichen Umbauten von Dächern im Gebäudebestand eine Installationspflicht von Photovoltaikanlagen bei Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern zu begründen. Das Gesetz dient hierbei - ausweislich der Begründung zum Gesetz - der Umsetzung des im März 2020 vom Senat beschlossenen Masterplans Solarcity und dem Ziel, bis 2050 25 Prozent der Berliner Stromversorgung durch Solarenergie zu decken.

 

r die Beurteilung von Vorhaben gemäß §§ 31, 34 BauGB stellt die Nutzung erneuerbarer Energien kein städtebauliches Genehmigungskriterium dar. Mithin kann im Rahmen der Bauberatung lediglich auf die derzeit noch freiwillige Errichtung von Photovoltaikanlagen hingewiesen werden, die ab Inkrafttreten des Solargesetzes zum 01.01.2023 verpflichtend wird.

 

Das Bezirksamt sieht die Bitte um Prüfung aus dem BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 30.08.2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    22.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.2 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    18.02.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 9 - vertagt
   

Herr Laumann erhält das Wort und begründet kurz die Intention des Antrags. Herr Wewer stellt einen Änderungsantrag und verliest diesen. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob bei zukünftigen Bebauungsplänen der Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien mit Schwerpunkt Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen beim Bau von Gebäuden vorgesehen werden kann. Da keine Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende die Verwaltung um eine Stellungnahme.

 

Herr BzStR Biedermann teilt, wie sicher alle hier, grundsätzlich das Ziel des Antrags. Mit diesem Thema wurde sich bereits in verschiedenen Zusammenhängen beschäftigt und dies inhaltlich diskutiert. Eigentümer*innen werden zu diesen Fragen natürlich beraten, ein generelles Vorschreiben ist gleichwohl nicht möglich und würde einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte darstellen. Die Wirtschaftlichkeit wird letztlich darüber entscheiden, ob der Einsatz möglich sei. Herr Laumann begrüßt daher die Umformulierung zu einem Prüfauftrag. Für Herrn Wittke umfasst der Antrag nicht alle modernen Technologien, z.B. Wärmepumpen. Frau Fuhrmann stimmt dem zu, der Antragsinhalt ist zu eng gefasst. Auch Herr Schulze spricht sich für eine technologieoffenere Formulierung aus. Herr Wewer bitte daraufhin um Vertagung. Die Drucksache wird vertagt.

   
    16.06.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 13 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Drucksache wurde in der Ausschusssitzung am 18.02.2020 erörtert und dann zunächst vertagt. Herr Laumann erhält das Wort und fasst kurz zusammen. Die Ziele des Antrags stehen demnach als Zielstellung grundsätzlich für alle Fraktionen. Er bittet um Zustimmung.

 

Für Herrn Schenk ist der Antrag sinnvoll aber zugleich auch überflüssig. Das kommende Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die EnEV ablösen und die energetischen Anforderungen zum Einsatz erneuerbarer Energien zum Inhalt haben. Herr Laumann bestätigt dies zwar, der Antrag geht aber darüber hinaus.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bitte die Vorsitzende um Abstimmung. Von den anwesenden Ausschussmitgliedern votieren die Fraktionen von SPD, Grüne und Linke für den Antrag, die Fraktion der CDU spricht sich dagegen aus (keine Enthaltungen). Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss der BVV mehrheitlich die Annahme des Antrags.

   
    24.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.29 - vertagt
   

vertagt

   
    27.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.62 - vertagt
   

vertagt

   
    23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.52 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob bei zukünftigen Bebauungsplänen der Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien mit Schwerpunkt Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen beim Bau von Gebäuden vorgesehen werden kann. Bereits im Verfahren befindliche Bebauungspläne sollen, soweit dies noch möglich ist, entsprechend modifiziert werden. Die Ausrichtung und Beschaffenheit der baulichen Anlagen soll so festgesetzt werden, dass solare Nutzungen auf Dächern und/oder an den Fassaden ermöglicht werden. Im Rahmen der Vorstellung von B-Plan-Aufstellungsbeschlüssen sind die Ziele bezüglich des Einsatzes von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien im jeweilig geplanten Bebauungsplan vorzustellen bzw. bei Nichtberücksichtigung die Gründe darzulegen.

Werden Vorhaben nach §§ 31 und 34 BauGB im Bezirk realisiert, wird das Bezirksamt ersucht, bei den Vorhabenträgern die Planung von Solaranlagen anzuregen.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD(14), der Grünen und der LINKEN(5) gegen die Stimmen der SPD(1), der CDU, der AfD(2), der Gr. FDP und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch bei Enthaltung der LINKEN(1) und der AfD(1) beschlossen.

Ö 7.5     Abgabe Tätigkeitsbericht Seniorenbeauftragte
Enthält Anlagen
1645/XX  
Ö 7.6     Fachkonferenz im Kinder- und Jugendbereich „Pandemie gemeinsam meistern“
Enthält Anlagen
1921/XX  
Ö 7.7     Kostenfreie FFP2-Masken  
Enthält Anlagen
2068/XX  
Ö 7.8     Verlängerung der Veränderungssperre XIV-185db/32 für das Grundstück Rungiusstraße 9 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-185db  
Enthält Anlagen
2102/XX  
Ö 7.9     Neukölln fußgänger*innenfreundlich gestalten  
Enthält Anlagen
2167/XX  
Ö 7.10     Erhalt von StadtGrün für Natur- und Umweltbildung im Carl-Legien-Schulgarten  
Enthält Anlagen
2301/XX  
Ö 7.11     Veränderungssperre XIV-3-1/35 für das Grundstück Neuköllnische Allee 112, Schmalenbachstraße 7/9 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-3-1  
Enthält Anlagen
2358/XX  
Ö 7.12     Verlängerung der Veränderungssperre XIV-207b/33 für das Grundstück Rhodeländerweg 109 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-207b  
Enthält Anlagen
2359/XX  
Ö 7.13     Ein Hauptstadtflughafen braucht auch eine Hauptstadtanbindung! Für eine Verlängerung der U7 bis zum BER
Enthält Anlagen
0088/XX  
Ö 7.14     30 km/h in der Kanalstraße ab Arabisweg bis Neudecker Weg  
Enthält Anlagen
0132/XX  
Ö 7.15     Fußgänger- und Fahrradbrücke über den Britzer Verbindungskanal  
Enthält Anlagen
0215/XX  
Ö 7.16     Hermannplatz fahrrad- und fußgängerfreundlich umgestalten – Beauftragung einer bezirksübergreifenden Planung  
Enthält Anlagen
0218/XX  
Ö 7.17     Brunnen auf dem Reuterplatz  
Enthält Anlagen
0325/XX  
Ö 7.18     Einwohner*innenantrag: Fahrradfreundlicher Bezirk Neukölln
Enthält Anlagen
0327/XX  
Ö 7.19     Gut und sicher ankommen im Estrel
Enthält Anlagen
0390/XX  
Ö 7.20     Tempo 30 in der Fulhamer Allee ausweiten  
Enthält Anlagen
0647/XX  
Ö 7.21     Wirksame Tempobegrenzung in der Hufeisensiedlung
Enthält Anlagen
0743/XX  
Ö 7.22     Radweg Gielower Straße - Grüner Weg/ Buschkrugallee  
Enthält Anlagen
0805/XX  
Ö 7.23     Das Berliner Mobilitätsgesetz in Neukölln zügig umsetzen  
Enthält Anlagen
0807/XX  
Ö 7.24     Auflagen für Schankvorgärten bei Außengastronomie
Enthält Anlagen
0809/XX  
Ö 7.25     Verbot der Einfahrt in der Richardstraße
Enthält Anlagen
0850/XX  
Ö 7.26     Radverkehr in Hermannstraße und Sonnenallee sicherer machen
Enthält Anlagen
0918/XX  
Ö 7.27     Bauen unter fairen Bedingungen – Sozial-nachhaltige Beschaffung von Natursteinen  
Enthält Anlagen
0981/XX  
Ö 7.28     Fußgänger*innenfreundliche Querung Werbellinstraße
Enthält Anlagen
1013/XX  
Ö 7.29     Kiehlufer - Verkehrssicherungsmaßnahmen
Enthält Anlagen
1017/XX  
Ö 7.30     Einrichtung eines Tourismus-Beirates
Enthält Anlagen
1023/XX  
Ö 7.31     Radverkehrskonzept für Neukölln  
Enthält Anlagen
1060/XX  
Ö 7.32     Städtepartnerschaft Neukölln – Bat Yam wiederbeleben  
Enthält Anlagen
1064/XX  
Ö 7.33     Kippenboxen  
Enthält Anlagen
1172/XX  
Ö 7.34     Städtepartnerschaften!
Enthält Anlagen
1175/XX  
Ö 7.35     Städtepartnerschaften leben – Zivilgesellschaftliches Engagement stärken
Enthält Anlagen
1179/XX  
Ö 7.36     Elektrische Fahrzeuge und Ladesäulen für Neukölln  
Enthält Anlagen
1181/XX  
Ö 7.37     Öffentliche Stätte der Erinnerung für im Dienst getötete Berliner Polizeimitarbeiter*innen  
Enthält Anlagen
1330/XX  
Ö 7.38     Einberufung des Tourismus-Beirates
Enthält Anlagen
1429/XX  
Ö 7.39     Verbesserung der Situation Harzer Straße / Treptower Straße  
Enthält Anlagen
1430/XX  
Ö 7.40     Parkraumkonzept für Rudow
Enthält Anlagen
1695/XX  
Ö 7.41     Instandsetzung Notwasserbrunnen  
Enthält Anlagen
1737/XX  
Ö 7.42     Berlins Versorgung mit Arzneimitteln sichern  
Enthält Anlagen
1767/XX  
Ö 7.43     Temporäre Radwege auf der Hermannstraße
Enthält Anlagen
1771/XX  
Ö 7.44     Pop-up-Radwege für Neukölln
Enthält Anlagen
1772/XX  
Ö 7.45     Buschkrugallee am Teltowkanal sicher überqueren  
Enthält Anlagen
1788/XX  
Ö 7.46     Potenzialanalyse für mehr Grün in Nordneukölln  
Enthält Anlagen
1791/XX  
Ö 7.47     Fußgänger-Querungshilfen an Sonnenallee
Enthält Anlagen
1800/XX  
Ö 7.48     Amphibienschutz in Neukölln  
Enthält Anlagen
1801/XX  
Ö 7.49     Kreuzung Hermann-/Flughafenstraße für Radverkehr sicherer machen
Enthält Anlagen
1850/XX  
Ö 7.50     BFF-Landschafts-Plan XIV-L-6 endlich festsetzen
Enthält Anlagen
1858/XX  
Ö 7.51     Übertragung von Mitteln für Pilotprojekte zum lokalen Grundwassermanagement ins Haushaltsjahr 2021
Enthält Anlagen
1904/XX  
Ö 7.52     Umweltprüfung durchführen – Ausgleich sichern  
Enthält Anlagen
1905/XX  
Ö 7.53     Bürgersteig auf der nördlichen Seite der Blaschkoallee sanieren!
Enthält Anlagen
1910/XX  
Ö 7.54     Ausreichende Leerung von Papierkörben in Grünanlagen sicherstellen  
Enthält Anlagen
1914/XX  
Ö 7.55     Verlegung Taxistand von der Waltersdorfer Chaussee  
Enthält Anlagen
1919/XX  
Ö 7.56     Gute Arbeit in Neukölln
Enthält Anlagen
1962/XX  
Ö 7.57     Einwohner*innenantrag: Pop-up-Radweg auf der Hermannstraße
Enthält Anlagen
2008/XX  
Ö 7.58     Busspur Waltersdorfer Chaussee I
Enthält Anlagen
2010/XX  
Ö 7.59     Sicherheit vor Kita Grashüpferchen  
Enthält Anlagen
2063/XX  
Ö 7.60     Digitales Routing von Kraftfahrzeugen durch Fahrradstraßen unterbinden  
Enthält Anlagen
2214/XX  
Ö 7.61     Möglichkeit der Zwischennutzung für leerstehende Immobilien und Flächen prüfen  
Enthält Anlagen
2217/XX  
Ö 7.62     SGB II-EmpfängerInnen vor Mietendeckel-Urteil schützen  
Enthält Anlagen
2251/XX  
Ö 7.63     Weitere Maßnahmen angesichts des tödlichen Radverkehrsunfalls an der Oderstraße  
Enthält Anlagen
2258/XX  
Ö 7.64     Ersatz für ausgefallene Einbürgerungsfeiern  
Enthält Anlagen
2259/XX  
Ö 7.65     Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen  
Enthält Anlagen
2415/XX  
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 8.1     Wie stark ist Neukölln vom Berliner Wahlchaos betroffen?  
Enthält Anlagen
2413/XX  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1     Aufklärung über Wahlchaos in Neukölln  
Enthält Anlagen
2414/XX  
               
 
 

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