TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 2 |
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Dringlichkeiten |
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Ö 3 |
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2415/XX - Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfe |
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Ö 4 |
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2416/XX - Ergebnisse der Wahlen in Neukölln |
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Ö 5 |
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Geschäftliches |
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Ö 6 |
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Entschließungen |
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Ö 6.1 |
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Wahlchaos am 26.09.2021 |
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2412/XX |
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Ö 6.2 |
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Ergebnisse der Wahlen in Neukölln |
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2416/XX |
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Ö 7 |
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Vorlagen zur Kenntnisnahme - ZB/SB |
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Ö 7.1 |
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JobOption für Neukölln
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1604/XIX |
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Ö 7.2 |
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Straßenumbenennung und Einrichtung eines zentralen Gedenkortes für im Dienst für Neukölln ermordete Polizisten - Anerkennung der wichtigen Arbeit der Polizei für unsere Gesellschaft |
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1311/XX |
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Ö 7.3 |
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Defibrillatoren in weiteren Bürostandorten |
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1577/XX |
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Ö 7.4 |
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Vorkehrungen zum Einsatz erneuerbarer Energien in Bebauungsplänen treffen |
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1639/XX |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Änderung durch antragstellende Fraktion: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob bei zukünftigen Bebauungsplänen der Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien mit Schwerpunkt Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen beim Bau von Gebäuden vorgesehen werden kann. Bereits im Verfahren befindliche Bebauungspläne sollen, soweit dies noch möglich ist, entsprechend modifiziert werden. Die Ausrichtung und Beschaffenheit der baulichen Anlagen soll so festgesetzt werden, dass solare Nutzungen auf Dächern und/oder an den Fassaden ermöglicht werden. Im Rahmen der Vorstellung von B-Plan-Aufstellungsbeschlüssen sind die Ziele bezüglich des Einsatzes von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien im jeweilig geplanten Bebauungsplan vorzustellen bzw. bei Nichtberücksichtigung die Gründe darzulegen. Werden Vorhaben nach §§ 31 und 34 BauGB im Bezirk realisiert, wird das Bezirksamt ersucht, bei den Vorhabenträgern die Planung von Solaranlagen anzuregen. Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, bei zukünftigen Bebauungsplänen den Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien mit Schwerpunkt Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen beim Bau von Gebäuden vorzusehen. Bereits im Verfahren befindliche Bebauungspläne sollen, soweit dies noch möglich ist, entsprechend modifiziert werden. Die Ausrichtung und Beschaffenheit der baulichen Anlagen soll so festgesetzt werden, dass solare Nutzungen auf Dächern und/oder an den Fassaden ermöglicht werden. Im Rahmen der Vorstellung von B-Plan-Aufstellungsbeschlüssen sind die Ziele bezüglich des Einsatzes von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien im jeweilig geplanten Bebauungsplan vorzustellen bzw. bei Nichtberücksichtigung die Gründe darzulegen. Werden Vorhaben nach §§ 31 und 34 BauGB im Bezirk realisiert, wird das Bezirksamt ersucht, bei den Vorhabenträgern die Planung von Solaranlagen anzuregen. Begründung: Aufgrund der in Neukölln mit Drs. 1524/XX geplanten Feststellung des Klimanotstandes ergibt sich die Notwendigkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Eine der wenigen wirksamen Möglichkeiten kommunal Klimaschutz zu betreiben, ist die Möglichkeit von Vorgaben über die bezirklichen Bebauungspläne festzusetzen. Im vom Senat und vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm wird das Ziel ausgegeben, bis zum Jahr 2030 25% des Berliner Stroms aus Photovoltaikanlagen zu generieren. Wird dieses Ziel ernst genommen, so müssen berlinweit jährlich 200 MW an Leistung installiert werden. Aktuell werden in Berlin jährlich lediglich 5 MW Leistung installiert. Vom technologischen Standpunkt aus betrachtet ist Photovoltaik die effizienteste und kostengünstigste Art der Energiegewinnung. Der Bundesgesetzgeber hat mit der BauGB-Novelle 2011 („Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“) den Klimaschutz im Städtebaurecht verankert. Durch das Einfügen der Klimaschutzklausel (§ 1 Abs. 5 und § 1a Abs. 5 BauGB) wird den Erfordernissen des Klimaschutzes in der Bauleitplanung in besonderem Maße Rechnung getragen. Solaranlagen sind als Nebenanlagen zu den Hauptnutzungen in allen Baugebieten nach § 14 der BauNVO zulässig. Nach § 9 I Nr. 23b BauGB können im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: Gebiete, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen. Unter die festsetzbaren sonstigen technischen Maßnahmen fällt vor allem die Installation von Anlagen für die Erzeugung, Speicherung oder Nutzung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung. Festsetzbar sind z.B. Photovoltaikanlagen an Gebäuden. -Schlussbericht- Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. September 2020 ist das Bezirksamt um Prüfung gebeten worden, ob - zusammengefasst - bei zukünftigen Bebauungsplänen der Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien beim Bau von Gebäuden vorgesehen werden kann. Bereits im Verfahren befindliche Bebauungspläne sollen, soweit dies noch möglich ist, entsprechend modifiziert werden. Für die Festsetzung erneuerbarer energieeffizienter Technologien beim Bau von Gebäuden besteht in Bebauungsplanverfahren keine Rechtsgrundlage. Zwar ließe sich theoretisch die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB regeln, nicht aber die Nutzung selbst, so dass letztlich das städtebauliche Erfordernis für eine entsprechende Festsetzung zur baulichen Errichtung zumindest fraglich wäre. Aufgrund des erforderlichen bodenrechtlichen Bezugs ist hierbei auch fraglich, ob die Festsetzung in einzelnen Bebauungsplänen städtebaulich hinreichend begründbar und auf Grund des begrenzten Geltungsbereichs zweckmäßig wäre. Die möglichen Festsetzungen des Bebauungsplans beschränken sich somit auf die möglichen baulichen Voraussetzungen, die für Photovoltaikanlagen erforderlich wären (z. B. Festsetzung zur Dachneigung). Dem Prüfauftrag der BVV wird allerdings mit dem am 17.06.2021 verabschiedeten Solargesetz Berlin (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/3459) entsprechend Rechnung getragen. In der Begründung wird die Implementierung einer Solarpflicht in Bebauungsplänen gleichwohl als nicht zweckmäßig angesehen, da sich zwar die Errichtung, nicht hingegen die Nutzung von Photovoltaikanlagen regeln ließe. Mit der Verabschiedung des Solargesetzes wurden die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um ab dem 01.01.2023 beim Neubau und bei wesentlichen Umbauten von Dächern im Gebäudebestand eine Installationspflicht von Photovoltaikanlagen bei Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern zu begründen. Das Gesetz dient hierbei - ausweislich der Begründung zum Gesetz - der Umsetzung des im März 2020 vom Senat beschlossenen Masterplans Solarcity und dem Ziel, bis 2050 25 Prozent der Berliner Stromversorgung durch Solarenergie zu decken. Für die Beurteilung von Vorhaben gemäß §§ 31, 34 BauGB stellt die Nutzung erneuerbarer Energien kein städtebauliches Genehmigungskriterium dar. Mithin kann im Rahmen der Bauberatung lediglich auf die derzeit noch freiwillige Errichtung von Photovoltaikanlagen hingewiesen werden, die ab Inkrafttreten des Solargesetzes zum 01.01.2023 verpflichtend wird. Das Bezirksamt sieht die Bitte um Prüfung aus dem BVV-Beschluss damit als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 30.08.2021 Bezirksamt Neukölln von Berlin Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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22.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 13.2 - überwiesen |
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Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.
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18.02.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen |
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Ö 9 - vertagt |
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Herr Laumann erhält das Wort und begründet kurz die Intention des Antrags. Herr Wewer stellt einen Änderungsantrag und verliest diesen. „Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob bei zukünftigen Bebauungsplänen der Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien mit Schwerpunkt Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen beim Bau von Gebäuden vorgesehen werden kann.“ Da keine Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende die Verwaltung um eine Stellungnahme. Herr BzStR Biedermann teilt, wie sicher alle hier, grundsätzlich das Ziel des Antrags. Mit diesem Thema wurde sich bereits in verschiedenen Zusammenhängen beschäftigt und dies inhaltlich diskutiert. Eigentümer*innen werden zu diesen Fragen natürlich beraten, ein generelles Vorschreiben ist gleichwohl nicht möglich und würde einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte darstellen. Die Wirtschaftlichkeit wird letztlich darüber entscheiden, ob der Einsatz möglich sei. Herr Laumann begrüßt daher die Umformulierung zu einem Prüfauftrag. Für Herrn Wittke umfasst der Antrag nicht alle modernen Technologien, z.B. Wärmepumpen. Frau Fuhrmann stimmt dem zu, der Antragsinhalt ist zu eng gefasst. Auch Herr Schulze spricht sich für eine technologieoffenere Formulierung aus. Herr Wewer bitte daraufhin um Vertagung. Die Drucksache wird vertagt.
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16.06.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen |
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Ö 13 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Die Drucksache wurde in der Ausschusssitzung am 18.02.2020 erörtert und dann zunächst vertagt. Herr Laumann erhält das Wort und fasst kurz zusammen. Die Ziele des Antrags stehen demnach als Zielstellung grundsätzlich für alle Fraktionen. Er bittet um Zustimmung. Für Herrn Schenk ist der Antrag sinnvoll aber zugleich auch überflüssig. Das kommende Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die EnEV ablösen und die energetischen Anforderungen zum Einsatz erneuerbarer Energien zum Inhalt haben. Herr Laumann bestätigt dies zwar, der Antrag geht aber darüber hinaus. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bitte die Vorsitzende um Abstimmung. Von den anwesenden Ausschussmitgliedern votieren die Fraktionen von SPD, Grüne und Linke für den Antrag, die Fraktion der CDU spricht sich dagegen aus (keine Enthaltungen). Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss der BVV mehrheitlich die Annahme des Antrags.
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24.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.29 - vertagt |
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27.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.62 - vertagt |
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23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.52 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob bei zukünftigen Bebauungsplänen der Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien mit Schwerpunkt Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen beim Bau von Gebäuden vorgesehen werden kann. Bereits im Verfahren befindliche Bebauungspläne sollen, soweit dies noch möglich ist, entsprechend modifiziert werden. Die Ausrichtung und Beschaffenheit der baulichen Anlagen soll so festgesetzt werden, dass solare Nutzungen auf Dächern und/oder an den Fassaden ermöglicht werden. Im Rahmen der Vorstellung von B-Plan-Aufstellungsbeschlüssen sind die Ziele bezüglich des Einsatzes von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien im jeweilig geplanten Bebauungsplan vorzustellen bzw. bei Nichtberücksichtigung die Gründe darzulegen. Werden Vorhaben nach §§ 31 und 34 BauGB im Bezirk realisiert, wird das Bezirksamt ersucht, bei den Vorhabenträgern die Planung von Solaranlagen anzuregen. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD(14), der Grünen und der LINKEN(5) gegen die Stimmen der SPD(1), der CDU, der AfD(2), der Gr. FDP und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch bei Enthaltung der LINKEN(1) und der AfD(1) beschlossen.
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Ö 7.5 |
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Abgabe Tätigkeitsbericht Seniorenbeauftragte |
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1645/XX |
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Ö 7.6 |
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Fachkonferenz im Kinder- und Jugendbereich „Pandemie gemeinsam meistern“ |
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1921/XX |
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Ö 7.7 |
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Kostenfreie FFP2-Masken |
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2068/XX |
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Ö 7.8 |
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Verlängerung der Veränderungssperre XIV-185db/32 für das Grundstück Rungiusstraße 9 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-185db |
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2102/XX |
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Ö 7.9 |
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Neukölln fußgänger*innenfreundlich gestalten |
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2167/XX |
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Ö 7.10 |
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Erhalt von StadtGrün für Natur- und Umweltbildung im Carl-Legien-Schulgarten |
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2301/XX |
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Ö 7.11 |
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Veränderungssperre XIV-3-1/35 für das Grundstück Neuköllnische Allee 112, Schmalenbachstraße 7/9 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-3-1 |
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2358/XX |
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Ö 7.12 |
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Verlängerung der Veränderungssperre XIV-207b/33 für das Grundstück Rhodeländerweg 109 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-207b |
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2359/XX |
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Ö 7.13 |
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Ein Hauptstadtflughafen braucht auch eine Hauptstadtanbindung!
Für eine Verlängerung der U7 bis zum BER
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0088/XX |
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Ö 7.14 |
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30 km/h in der Kanalstraße ab Arabisweg bis Neudecker Weg |
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0132/XX |
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Ö 7.15 |
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Fußgänger- und Fahrradbrücke über den Britzer Verbindungskanal |
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0215/XX |
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Ö 7.16 |
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Hermannplatz fahrrad- und fußgängerfreundlich umgestalten – Beauftragung einer bezirksübergreifenden Planung |
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0218/XX |
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Ö 7.17 |
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Brunnen auf dem Reuterplatz |
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0325/XX |
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Ö 7.18 |
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Einwohner*innenantrag: Fahrradfreundlicher Bezirk Neukölln |
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0327/XX |
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Ö 7.19 |
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Gut und sicher ankommen im Estrel |
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0390/XX |
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Ö 7.20 |
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Tempo 30 in der Fulhamer Allee ausweiten |
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0647/XX |
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Ö 7.21 |
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Wirksame Tempobegrenzung in der Hufeisensiedlung |
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0743/XX |
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Ö 7.22 |
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Radweg Gielower Straße - Grüner Weg/ Buschkrugallee |
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0805/XX |
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Ö 7.23 |
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Das Berliner Mobilitätsgesetz in Neukölln zügig umsetzen |
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0807/XX |
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Ö 7.24 |
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Auflagen für Schankvorgärten bei Außengastronomie |
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0809/XX |
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Ö 7.25 |
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Verbot der Einfahrt in der Richardstraße |
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0850/XX |
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Ö 7.26 |
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Radverkehr in Hermannstraße und Sonnenallee sicherer machen |
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0918/XX |
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Ö 7.27 |
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Bauen unter fairen Bedingungen – Sozial-nachhaltige Beschaffung von Natursteinen |
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0981/XX |
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Ö 7.28 |
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Fußgänger*innenfreundliche Querung Werbellinstraße |
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1013/XX |
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Ö 7.29 |
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Kiehlufer - Verkehrssicherungsmaßnahmen |
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1017/XX |
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Ö 7.30 |
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Einrichtung eines Tourismus-Beirates |
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1023/XX |
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Ö 7.31 |
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Radverkehrskonzept für Neukölln |
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1060/XX |
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Ö 7.32 |
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Städtepartnerschaft Neukölln – Bat Yam wiederbeleben |
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1064/XX |
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Ö 7.33 |
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Kippenboxen |
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1172/XX |
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Ö 7.34 |
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Städtepartnerschaften! |
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1175/XX |
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Ö 7.35 |
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Städtepartnerschaften leben – Zivilgesellschaftliches Engagement stärken |
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1179/XX |
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Ö 7.36 |
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Elektrische Fahrzeuge und Ladesäulen für Neukölln |
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1181/XX |
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Ö 7.37 |
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Öffentliche Stätte der Erinnerung für im Dienst getötete Berliner Polizeimitarbeiter*innen |
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1330/XX |
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Ö 7.38 |
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Einberufung des Tourismus-Beirates |
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1429/XX |
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Ö 7.39 |
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Verbesserung der Situation Harzer Straße / Treptower Straße |
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1430/XX |
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Ö 7.40 |
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Parkraumkonzept für Rudow |
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1695/XX |
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Ö 7.41 |
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Instandsetzung Notwasserbrunnen |
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1737/XX |
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Ö 7.42 |
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Berlins Versorgung mit Arzneimitteln sichern |
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1767/XX |
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Ö 7.43 |
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Temporäre Radwege auf der Hermannstraße |
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1771/XX |
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Ö 7.44 |
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Pop-up-Radwege für Neukölln |
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1772/XX |
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Ö 7.45 |
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Buschkrugallee am Teltowkanal sicher überqueren |
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1788/XX |
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Ö 7.46 |
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Potenzialanalyse für mehr Grün in Nordneukölln |
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1791/XX |
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Ö 7.47 |
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Fußgänger-Querungshilfen an Sonnenallee |
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1800/XX |
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Ö 7.48 |
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Amphibienschutz in Neukölln |
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1801/XX |
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Ö 7.49 |
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Kreuzung Hermann-/Flughafenstraße für Radverkehr sicherer machen |
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1850/XX |
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Ö 7.50 |
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BFF-Landschafts-Plan XIV-L-6 endlich festsetzen |
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1858/XX |
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Ö 7.51 |
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Übertragung von Mitteln für Pilotprojekte zum lokalen Grundwassermanagement ins Haushaltsjahr 2021 |
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1904/XX |
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Ö 7.52 |
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Umweltprüfung durchführen – Ausgleich sichern |
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1905/XX |
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Ö 7.53 |
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Bürgersteig auf der nördlichen Seite der Blaschkoallee sanieren! |
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1910/XX |
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Ö 7.54 |
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Ausreichende Leerung von Papierkörben in Grünanlagen sicherstellen |
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1914/XX |
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Ö 7.55 |
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Verlegung Taxistand von der Waltersdorfer Chaussee |
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1919/XX |
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Ö 7.56 |
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Gute Arbeit in Neukölln |
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1962/XX |
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Ö 7.57 |
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Einwohner*innenantrag: Pop-up-Radweg auf der Hermannstraße |
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2008/XX |
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Ö 7.58 |
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Busspur Waltersdorfer Chaussee I |
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2010/XX |
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Ö 7.59 |
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Sicherheit vor Kita Grashüpferchen |
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2063/XX |
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Ö 7.60 |
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Digitales Routing von Kraftfahrzeugen durch Fahrradstraßen unterbinden |
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2214/XX |
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Ö 7.61 |
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Möglichkeit der Zwischennutzung für leerstehende Immobilien und Flächen prüfen |
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2217/XX |
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Ö 7.62 |
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SGB II-EmpfängerInnen vor Mietendeckel-Urteil schützen |
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2251/XX |
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Ö 7.63 |
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Weitere Maßnahmen angesichts des tödlichen Radverkehrsunfalls an der Oderstraße |
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2258/XX |
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Ö 7.64 |
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Ersatz für ausgefallene Einbürgerungsfeiern |
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2259/XX |
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Ö 7.65 |
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Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen |
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2415/XX |
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Ö 8 |
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Große Anfragen |
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Ö 8.1 |
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Wie stark ist Neukölln vom Berliner Wahlchaos betroffen? |
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2413/XX |
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Ö 9 |
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Anträge |
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Ö 9.1 |
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Aufklärung über Wahlchaos in Neukölln |
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2414/XX |
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