Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0809/XX
Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Künftig sind bei Genehmigung von Schankvorgärten bei Außengastronomie die entsprechenden Genehmigungen mit einer Lageskizze der zulässigen Schankfläche zu versehen. Möbel und weitere Ausstattung sind nach Betriebsschluss einzuräumen. Auf das der Rechtssicherheit dienende „Gesamtkonzept für Sondernutzungen auf öffentl. Straßenland in Neukölln“ wird in geeigneter Form hingewiesen. Die Genehmigungen samt Auflagen sind gut sichtbar an Schaufenster o. Eingangstür des Gastronomiebetriebes auszuhängen. Die Einhaltung der Auflagen künftiger und bestehender Genehmigungen ist entsprechend zu kontrollieren.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Künftig sind bei Genehmigung von Schankvorgärten bei Außengastronomie die entsprechenden Genehmigungen mit einer Lageskizze der zulässigen Schankfläche zu versehen. Die Nutzung ist auf 22 Uhr zu begrenzen. Anschließend sind Möbel und weitere Ausstattung einzuräumen. Das der Rechtssicherheit dienende „Gesamtkonzept für Sondernutzungen auf öffentl. Straßenland in Neukölln“ wird Genehmigungsbestandteil. Die Genehmigungen samt Auflagen sind gut sichtbar an Schaufenster o. Eingangstür des Gastronomiebetriebes auszuhängen. Die Einhaltung der Auflagen künftiger und bestehender Genehmigungen ist entsprechend zu kontrollieren.
-Schlussbericht-
Die Bescheide für die Sondernutzungserlaubnis für Schankvorgärten enthalten die folgenden im Beschluss angeregten Nebenbestimmungen.
Das Gesamtkonzept zu Sondernutzungen auf öffentlichem Straßenland in Neukölln ist auf der Internetseite des Straßen- und Grünflächenamtes einsehbar.
In der entsprechenden Fachsoftware sind derzeit 452 genehmigte laufende Sondernutzungsvorgänge für Schankvorgärten registriert. Hinzu kommen noch andere Sondernutzungserlaubnisse wie beispielsweise das Herausstellen von Waren usw.. Insoweit sind systematische regelmäßige Kontrollen auf Einhaltung der Auflagen mangels der erforderlichen personellen Ressourcen nicht möglich.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 12.10.2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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