Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1695/XX
Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, nach Eröffnung des BER zu prüfen,
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen,
-Schlussbericht-
Prüfungen zur Einführung von Parkraumbewirtschaftung in Rudow kann das Bezirksamt nicht selbst anstellen. Analog zur erfolgten Untersuchung im Norden Neuköllns müsste eine externe Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. Die vom BA zu finanzierenden Kosten für die Erstellung eines solchen externen Gutachtens würden voraussichtlich im sechsstelligen Bereich liegen. Aus Sicht des Bezirksamtes wäre eine solche Beauftragung nicht zielführend. Denn es ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass nur wenige Teilbereiche in Rudow (gegebenenfalls Alt-Rudow und Frauenviertel) die Anforderungen für die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung erfüllen würden. In diesem Zusammenhang ist es insbesondere auch fraglich, welche unerwünschten Verdrängungseffekte in die reinen Wohngebiete sich daraus ergeben würden.
Die Einrichtung von Kurzzeitparkzonen mit einer Parkscheibenregelung ist ein Mittel der nicht gebührenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung. Solche Zonen setzen verschiedene Parkbedürfnisse und Fluktuation voraus, wie sie in Geschäftsstraßen und vor öffentlichen Einrichtungen gegeben sind. In den folgenden Straßen in Rudow, auf die das zutrifft, sind bereits Parkscheibenzonen vorhanden: Straße Alt-Rudow, Teile der Krokusstraße, Prierosser Straße, Neudecker Weg und Waltersdorfer Chaussee. Der Parkplatz Rudower Spinne ist seit Jahrzehnten als Park & Ride Parkplatz ausgewiesen. Darüber hinaus gehende Parkengpässe sind bisher nicht bekannt.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 15.10.2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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