Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1330/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einzusetzen, dass an einem geeigneten öffentlichen Ort in Berlin eine zentrale Gedenkstätte für im Dienst getötete Polizist*innen errichtet wird. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob dem Land Berlin hierfür der Standort Neukölln angeboten werden kann.
Begründung: Die Polizeimitarbeiter*innen verrichten ihren Dienst unter erhöhter Gefährdung für Leib und Leben. Seit 1945 haben 362 Polizist*innen in Deutschland ihr Leben im Dienst verloren, darunter mehr als 30 in Berlin. Im Gegensatz zu Brandenburg, wo eine Gedenkstätte im Jahr 2018 eingeweiht wurde, verfügt Berlin über keinen solchen öffentlichen Gedenkort. Bisher gibt es nur ein Gedenkbuch im Erdgeschoss des Berliner Polizeipräsidiums. Im Gegensatz dazu nutzen Feuerwehr und Rettungsdienst die Möglichkeit ein jährliches Gedenken am „Feuerwehrbrunnen“ am Mariannenplatz abzuhalten.
-Schlussbericht-
Das Bezirksamt hat sich dafür eingesetzt, dass an einem geeigneten öffentlichen Ort in Berlin eine zentrale Gedenkstätte für im Dienst getötete Polizisten und Polizistinnen errichtet wird. Es hat hierbei darauf hingewiesen, dass es die Intention des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln ausdrücklich teilt. Die Würdigung und Anerkennung der wichtigen Arbeit der Polizei für unsere Gesellschaft und für ein gutes Zusammenleben ist heute leider nicht immer selbstverständlich. Insoweit wäre ein zentraler Ort des Gedenkens und Trauerns ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung und des Danks an die Polizistinnen und Polizisten, die sich tagtäglich für die Sicherheit der Menschen in Berlin einsetzen und dabei Gefahr laufen, ihren Einsatz mit ihrem eigenen Leben zu bezahlen.
Da die Anregung von Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt bislang keine erkennbare Reaktion erfahren hat, geht das Bezirksamt davon aus, dass die Überlegungen auf Landesebene noch andauern.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 12.10.2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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