Drucksache - 2415/XX  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.10.2021 
65. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme
Beschluss

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz unterrichtet das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen.

 

Im Rahmen der Umsetzung des Zukunftspakts Verwaltung werden in einer Pilotierungsphase in ausgewählten Bereichen gesamtstädtische Zielvereinbarungen abgeschlossen, um bei Erfolg das künftige Vorgehen der Einführung dieses Steuerungsinstruments mittelfristig für weitere Bereiche der Verwaltung zu etablieren. In der Pilotierungsphase erarbeitete eine verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe unter der Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen. Der Bezirk Neukölln war durch die Amtsleitung und Mitarbeit aus dem Finanzcontrolling des Amtes für Soziales maßgeblich an der Entwicklung der Zielvereinbarung beteiligt. Darüber hinaus sind die Erfahrungen aus der Arbeit des Neuköllner Mietpräventionsteams mit in die Ausgestaltung der Zielvereinbarung eingeflossen. Der vorliegende finalisierte Entwurf der Zielvereinbarung ist mit allen Amtsleitungen aus dem Bereich Soziales, den Senatsverwaltungen IAS und Finanzen sowie mit der Resonanzgruppe (Leitungen der Steuerungsdienste und der SE Finanzen), die in diesem Zusammenhang auch erstmalig als AG Finanzen und Controlling entsprechend der Steuerungsstruktur im „Kompass für die erfolgreiche Etablierung gesamtstädtischer Zielvereinbarungen“ fungierte, abgestimmt.

 

Das Amt für Soziales Neukölln befürwortet den Abschluss der Zielvereinbarung ausdrücklich. Diese Zielvereinbarung schafft die Grundlagen für eine landesweite einheitliche Ist-Datenerhebung in den Sozialen Wohnhilfen, die in ein Verhältnis zur fachlich optimalen Qualität und Ressourcendefinition (sog. Fachstellenkonzept) in den Sozialen Wohnhilfen gesetzt wird. Auf Basis dieser Ergebnisse wollen die Bezirke und Senatsverwaltungen gemeinsam eine Folgezielvereinbarung für 2024 verhandeln. Das Amt für Soziales Neukölln beabsichtigt, weiterhin an diesen Verhandlungen teilzunehmen und die bezirklichen Interessen zu vertreten. Vorbehaltlich des noch zu fassenden Beschlusses des Bezirksamtes zur Unterzeichnung der Zielvereinbarung wird das Bezirksamt den für Soziales zuständigen Fachausschuss der BVV über die Inhalte der Zielvereinbarung noch umfassend informieren.

 

Berlin-Neukölln, den 14.10.2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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