Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1904/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, sich beim Senat und den Fraktionen des Abgeordnetenhauses dafür einzusetzen, die Mittel für das Projekt "Verstetigung und Auswertung von Pilotprojekten zum lokalen Grundwassermanagement mit anschließender Evaluierung der Absenkung des Grundwassers mit dezentralen Pumpen", die 2020 nicht ausgegeben oder gebunden werden konnten, ins Haushaltsjahr 2021 zu übertragen (Haushalt der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr, rd. 2,3 Mio. Euro im Kapitel 0720, Titel 54 010, Projekt 13)
Zudem wird das Bezirksamt gebeten, bei der zuständigen Senatsverwaltung darauf zu dringen, die für Frühjahr 2020 angekündigte Informationsveranstaltung für die betroffenen Rudowerinnen und Rudower bald durchzuführen. Dazu soll sie in einen genügend großen Raum einladen, der den gültigen Hygienevorschriften entspricht und die gesamten Kosten der Veranstaltung tragen.
Das Bezirksamt wird des Weiteren gebeten zu prüfen, ob es sich gegenüber der Senatsverwaltung wegen der Corona bedingten Verzögerungen beim Bau von alternativen Anlagen für eine Verlängerung des Betriebs der zentralen Pumpenanlage einsetzen kann.
Begründung: Aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie ist fraglich, ob die Mittel in voller Höhe gebunden werden können oder abfließen. Aufgrund der Bedeutung des Projektes ist es nötig, die eingeplanten Mittel mindestens in der gesamten eingeplanten Höhe einsetzen zu können.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, sich beim Senat und den Fraktionen des Abgeordnetenhauses dafür einzusetzen, die Mittel für das Projekt " Verstetigung und Auswertung von Pilotprojekten zum lokalen Grundwassermanagement mit anschließender Evaluierung der Absenkung des Grundwassers mit dezentralen Pumpen", die 2020 nicht ausgegeben oder gebunden werden konnten, ins Haushaltsjahr 2021 zu übertragen. (Haushalt der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr, rd. 2,3 Mio. Euro im Kapitel 0720, Titel 54 010, Projekt 13).
Zudem wird das Bezirksamt gebeten, bei der zuständigen Senatsverwaltung darauf zu dringen, die für Frühjahr 2020 angekündigte Informationsveranstaltung für die betroffenen Rudowerinnen und Rudower bald durchzuführen. Dazu soll sie in einen genügend großen Raum einladen, der den gültigen Hygienevorschriften entspricht und die gesamten Kosten der Veranstaltung tragen.
Begründung: Aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie ist fraglich, ob die Mittel in voller Höhe gebunden werden können oder abfließen. Aufgrund der Bedeutung des Projektes ist es nötig, die eingeplanten Mittel mindestens in der gesamten eingeplanten Höhe einsetzen zu können.
-Schlussbericht-
Der Anregung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln, sich dafür einzusetzen, dass die im Haushalt der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr etatisierten Mittel für Pilotprojekte zum lokalen Grundwassermanagement, die 2020 nicht ausgegeben oder gebunden werden konnten, ins Haushaltsjahr 2021 übertragen werden, hat das Bezirksamt nicht entsprochen. Denn seine Recherchen haben ergeben, dass die Mittel bei Kapitel 0720 Titel 54 010 für das in Rede stehende Projekt 13 ohne Ausgleich in das nächste Haushaltsjahr ohnehin übertragbar waren. Allerdings bedarf es nicht einmal hellseherischer Fähigkeiten für die Vorhersage, dass diese Mittel auch in 2021 nicht verausgabt werden können. Insoweit hat sich das Bezirksamt dafür eingesetzt, dass die in Rede stehenden Mittel in den nächsten Haushalt 2022/2023 übertragen bzw. neu angemeldet werden.
Zudem hat sich das Bezirksamt ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass wegen der Corona bedingten Verzögerungen eine Verlängerung des Betriebs der zentralen Pumpenanlage über die angekündigte Frist 31.12.2021 hinaus erfolgen kann. Es hat darauf hingewiesen, dass der Senat mit seiner damaligen Entscheidung einen richtigen Schritt auf die betroffenen Menschen zugegangen ist. Weder der Senat noch die betroffen Hauseigentümer:innen haben es letztendlich zu verantworten, dass die Chancen dieser wichtigen Entscheidung nicht im gedachten Sinne genutzt werden konnten. Insoweit wäre es nur konsequent, wenn das wegen der Coronapandemie leider wirkungslos gebliebene Entgegenkommen für weitere zwei Jahre aufrechterhalten bleibt. Hingegen wäre es aus Sicht des Bezirksamtes wirklich ein fatales politisches Signal, wenn der Senat nicht anerkennen würde, dass sein richtiges und wichtiges Entgegenkommen durch die Coronapandemie einfach nicht die bezweckte Wirkung bringen konnte.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 12.10.2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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