Drucksache - 1060/XX  

 
 
Betreff: Radverkehrskonzept für Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzBm/Fin
Verfasser:1. Draeger, Almuth
2. Beitritt: Grüne
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
23.01.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
06.03.2019 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
20.03.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
10.04.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.10.2021 
65. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VTO
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, schrittweise ein Radverkehrskonzept für Neukölln zu erarbeiten unter Beteiligung der Bürger*Innen und darin auch Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr in Neukölln vorzuschlagen.

Dazu werden die Bürgerinnen und Bürger auch über die Internetseite des Bezirksamtes sowie im FahrRat Neukölln und über weiter geeignete Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit dazu aufgerufen, Orte zu nennen, die im Neuköllner Straßenverkehr für Radfahrende besonders gefährlich sind.

 

-Schlussbericht-

 

Radverkehrskonzepte können nicht kleinteilig und nur mit dem Blickwinkel auf einen Bezirk oder auf Vorschlag von Bürger:innen erarbeitet, sondern müssen gesamtstädtisch mit ihren jeweiligen Wechselwirkungen betrachtet und aufgestellt werden. Nach § 40 Mobilitätsgesetz stellt die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung einen Radverkehrsplan vor. Das Berliner Radverkehrsnetz soll ausgehend vom aktuellen Haupt- und Ergänzungs­routennetz entwickelt, ergänzt und verbessert werden. Es soll über die Bezirksgrenzen hinaus lückenlos und einheitlich gestaltet sein sowie aus wiedererkennbaren, übersicht­lich ausgewiesenen Routen bestehen.

 

Der Senat hat im September 2021 den neuen Radverkehrsplan (RVP) vorgestellt. Der RVP stellt den Rahmen, den Umfang und setzt die Standards für die weitere Planung und Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen in Berlin. Das Radverkehrsnetz besteht aus einem Vorrangnetz, einem Ergänzungsnetz und Radschnellverbindungen. Insgesamt soll so in den kommenden Jahren ein umfassendes Netz von Radverkehrsverbindungen mit einer Gesamtlänge von mehr als 3.000 km entstehen.

 

r die Umsetzung des RVP sind aus Sicht des Bezirksamtes unrealistische Jahresausbauziele angesetzt. Das gesamte Radverkehrsnetz soll demnach bis 2030 fertiggestellt werden. Die künftig noch umzusetzenden Baumaßnahmen stehen in Abhängigkeit von finanziellen und personellen Ressourcen. Insoweit ist es zumindest unabdingbar, dass der Senat an seiner per Pressemitteilung übermittelten Aussage festhält, dassr die Umsetzung des RVP ausreichende Finanz- und Personalressourcen bereitzustellen sind.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 18.10.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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