Drucksache - 2217/XX  

 
 
Betreff: Möglichkeit der Zwischennutzung für leerstehende Immobilien und Flächen prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Ausschussberatung
20.04.2021 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen gemeinsam mit 33. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz gegenstandslos   
Ältestenrat Vorberatung
21.04.2021    125. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Ausschussberatung
05.05.2021 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
19.05.2021 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
26.05.2021 
Fortsetzung der 59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
31.05.2021 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
28.10.2021 
65. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung SuW
Überweisung HWVG
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung durch den Antragsteller:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, eine Übersicht aller bezirklichen Flächen und Gebäude zu erstellen, die derzeit nicht oder untergenutzt sind, z. B. weil Investitionen oder Bauvorhaben geplant sind, die erforderlichen Mittel jedoch in überschaubarer Zeit nicht bereitgestellt werden (können). Ebenso sollen bezirkliche Gebäude oder Freiflächen erfasst werden, die auf Grund von Instandsetzungs- oder Sanierungsbedarf derzeit nicht genutzt werden (können) oder deren zukünftige Nutzung noch nicht abschließend geplant ist. In eine solche Übersicht ist ein realistischer Zeitplan bezüglich der geplanten Maßnahmen aufzunehmen, so dass in der verbleibenden Zeit ggf. diese Flächen sinnvoll zwischengenutzt werden können. Im Rahmen der Prüfung sollte insbesondere eine Nutzung als möglicher Standort für künstlerisch-kulturelle Zwischennutzungen oder für soziale Projekte erhoben werden

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, eine Übersicht aller Flächen und Gebäude zu erstellen, die derzeit nicht oder untergenutzt sind, z. B. weil Investitionen oder Bauvorhaben geplant sind, die erforderlichen Mittel jedoch in überschaubarer Zeit nicht bereitgestellt werden (können).

Ebenso sollen Gebäude oder Freiflächen erfasst werden, die auf Grund von Instandsetzungs- oder Sanierungsbedarf derzeit nicht genutzt werden (können) oder deren zukünftige Nutzung noch nicht abschließend geplant ist. In eine solche Übersicht ist ein realistischer Zeitplan bezüglich der geplanten Maßnahmen aufzunehmen, so dass in der verbleibenden Zeit ggf. diese Flächen sinnvoll zwischengenutzt werden können. Im Rahmen der Prüfung sollte insbesondere eine Nutzung als möglicher Standort für künstlerisch-kulturelle Zwischennutzungen oder für soziale Projekte erhoben werden.

 

Begründung: Bezirkseigene Grundstücke und Gebäude stehen teilweise jahrelang leer, weil es keine Finanzierung für notwendige Baumaßnahmen gibt. Angesichts des großen Bedarfs an Flächen jeder Art soll so geprüft werden, auf welchen Flächen sinnvolle Zwischennutzungen etabliert werden können.

 

-Schlussbericht-

 

Folgende ehemalige Personalunterkünfte des Straßen- und Grünflächenamtes sind aufgrund von vorrangigen Investitionen bzw. wegen erheblichen Instandsetzungs-/Sanierungsbedarfs unterschwellig und teilweise nur im Bereich der Freiflächen genutzt:

  • Roland-Krüger-Str. 6

-            Nutzung als Schulgarten, Lager der Abt. Jugend und des Ordnungsamtes, Holzwerkstatt und Abstellfläche Bauwagen für Maßnahmen in Grünanlagen

  • Sollmannweg 21

-            Gemeinnütziges Projekt Fahrradverleih

  • neckeweg / Rudower Höhe

-            Abstellfläche Bauwagen für Maßnahamen in Grünanlagen

  • Großziethener Chaussee 55

-            Abstellfläche Bauwagen für Maßnahmen in Grünanlagen; Stellplatz für Zeitungszustellung

-            Gebäude ist aus bautechnischer nicht mehr nutzbar

  • Hannemanstraße 3

-            Gebäude ist aus bautechnischer Sicht nicht mehr nutzbar

-            Garage ist an einen gemeinnützigen Verein vermietet

-            Pkw-Stellplätze zur Vermietung ist geplant

 

Die genannten Standorte befinden sich in öffentlichen Grünanlagen und sind aufgrund der gesetzlichen Regelung des Grünanlagengesetzes sowie bauordnungs- bzw. planungsrechtlichen Aspekten nicht bzw. nur sehr eingeschränkt nutzbar.

 

Vor dem Hintergrund der vorrangigen Investitionen im Bereich der Schulen, Jugendeinrichtungen und Dienstgebäude sind für die genannten Objekte mögliche Maßnahmepläne obsolet. Es finden lediglich Verkehrssicherungsmaßnahmen oder Maßnahmen im Rahmen der kleinen baulichen Unterhaltung statt.

 

Im Ergebnis wird festgestellt, dass über die bestehenden Nutzungen hinaus aufgrund von bau-/haftungsrechtlichen Gründen keine weiteren Flächenverdichtungen erfolgen dürfen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 26.10.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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