Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1172/XX
Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass an allen Eingängen von U- und S-Bahnhöfen Aschenbecher angebracht werden.
-Schlussbericht-
Die BVG hat hierzu auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie aus brandschutztechnischen Gründen keine Aschenbecher innerhalb oder außerhalb von U-Bahnhofseingängen anbringen kann. Gleichwohl hätte sie gegebenenfalls keine Einwände gegen eine Aufstellung durch die BSR in unmittelbarer Nähe zu den Eingangsbereichen auf öffentlichem Straßenland. Dann müsste die BVG aber im Interesse der Verhinderung eines thermisch bedingten Funkenflugs in die Standortbestimmung miteinbezogen werden. Aus Sicht der BSR wäre es ein unverhältnismäßiger Aufwand, an den Ein- und Ausgängen aller rd. 175 Berliner U-Bahnhöfe eigens Aschenbecher anzubringen und das auch noch mit der BVG abzustimmen. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass sich im öffentlichen Straßenland rd. 25.000 Papierkörbe mit Aschenbecherfunktion befinden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 16.08.2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister
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