Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1791/XX
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, eine Potenzialanalyse zu erstellen oder in Auftrag zu geben, welche bisher versiegelten oder anderweitig genutzten Flächen des Bezirks innerhalb des S-Bahn-Rings als Grünflächen erschlossen werden könnten. Dabei sind Flächen im öffentlichen wie auch im privaten Besitz einzubeziehen. Vorschläge zur Umnutzung bzw. Entsiegelung insbesondere der „grauen Infrastruktur“ (Straßen, Parkplätze etc.) sowie zur Erhöhung von Artenvielfalt und Diversität auf bestehenden Grünflächen sollen Bestandteil der Studie sein. Zur Finanzierung sollen Senats- und andere Fördermittel, z.B. Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE), Förderschwerpunkt 6 (Natur/Umwelt/Quartiere) beantragt werden.
-Zwischenbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vom 03.02.2021 ist das Bezirksamt gebeten worden, eine Potenzialanalyse zu erstellen oder in Auftrag zu geben, welche bisher versiegelten oder anderweitig genutzten Flächen des Bezirks innerhalb des S-Bahn-Rings als Grünflächen erschlossen werden könnten. Dabei sind Flächen im öffentlichen wie auch im privaten Besitz einzubeziehen. Vorschläge zur Umnutzung bzw. Entsiegelung insbesondere der „grauen Infrastruktur“ (Straßen, Parkplätze etc.) sowie zur Erhöhung von Artenvielfalt und Diversität auf bestehenden Grünflächen sollen Bestandteil der Studie sein. Zur Finanzierung sollen Senats- und andere Fördermittel, z.B. Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE), Förderschwerpunkt 6 (Natur/Umwelt/Quartiere) beantragt werden.
Der Untersuchungsauftrag aus dem BVV-Beschluss beinhaltet nach ersten Prüfungen des Stadtentwicklungsamtes zwei verschiedene Handlungsstränge, die größtenteils parallel und unabhängig voneinander laufen können. Dies sind:
Die gesamte Thematik des BVV-Beschlusses kann angesichts seiner Komplexität nur ämterübergreifend (Stadtentwicklungsamt, Straßen- und Grünflächenamt, Umwelt- und Naturschutzamt) koordiniert und inhaltlich abgestimmt werden. Erste Gespräche zwischen den Fachämtern dazu haben bereits stattgefunden.
Die vertiefte inhaltliche Abstimmung ist ab Anfang 2022 vorgesehen. Dabei sollen dann in der Folge die Fragen zum Untersuchungsumfang mit u.a. - Festlegung einer sinnvollen Flächengröße - Festlegung von Ausschlusskriterien für vertiefende Untersuchung und Abklärung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Eigentumsverhältnisse, Planungsrecht, ggf. konkurrierende vorliegende Planungen oder Bauanträge, Fachbedarfe der Verwaltung) - Erstellung einer Maßnahmenliste
zur Darstellung der Untersuchungsergebnisse - Zusammenführung der Ergebnisse und Festlegung, wie diese aufbereitet werden sollen
Darüber hinaus müssen folgende Sachverhalte einer Klärung zugeführt werden: - der Bereitstellung von personellen Ressourcen zur Begleitung/Steuerung - der Datenpflege und Fortschreibung - der Verfügbarkeit der Ergebnisse (öffentlich oder verwaltungsintern) und i.d.Z. von Haftungsrisiken (Einflussnahme auf die Verwertbarkeit von Grundeigentum) - zum Beteiligungskonzept - Finanzierung
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Analyse so konzipiert werden, dass sie einen dauerhaften Mehrwert hat und nicht nur eine Momentaufnahme darstellt. Insofern ist nach fachlicher Einschätzung bei einer externen Beauftragung mindestens von einem hohen fünfstelligen Betrag auszugehen (>/= 75.000 Euro), um den Untersuchungsumfang sachgerecht abzubilden und einen Mehrwert für die Öffentlichkeit als auch die Verwaltung zu generieren. Ggf. daraus entstehende Folgekosten für die Fortschreibung müssen in den künftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt werden.
Der BVV-Beschluss schlägt die Beantragung von BENE-Mitteln aus dem Förderschwerpunkt 6 (Natur/Umwelt Quartiere) vor. Nach einer ersten Prüfung erscheint dies grundsätzlich machbar, erfordert aber definitiv noch weitere Prüfungen. Bei grundsätzlicher Förderfähigkeit müssen personelle Ressourcen für die Erstellung entsprechender Projektanträge sowie die Bearbeitung dieser Anträge einkalkuliert werden, welche die nachstehende Zeitplanung verschieben können. Darüber hinaus müsste eine alternative Finanzierungsquelle gefunden werden, sollte eine BENE-Förderung nicht in Frage oder nicht in der benötigten Höhe zustande kommen.
Der weitere Zeitrahmen für die Umsetzung des BVV-Beschlusses hängt neben den vorgenannten Faktoren auch davon ab, ob bzw. wann der zu beteiligende Hauptausschuss im Abgeordnetenhaus Berlin gem. Auflagenbeschluss Nr. 21 eine Freigabe der Mittel beschließt. Durch die absehbare vorläufige Haushaltssperre ist damit nicht vor dem 2. Quartal 2022 zu rechnen. Erst danach kann das Vergabeverfahren gestartet werden. Mithin ist ein konkreter Bearbeitungsbeginn für die Potenzialanalyse frühestens im 3. Quartal 2022 denkbar. Sofern der Zeitrahmen keinen größeren Verzögerungen unterliegt, geht die Verwaltung von einer Vorstellung der Ergebnisse der Analyse im Laufe des 1. Halbjahres 2023 aus.
Das Bezirksamt wird in den zuständigen Fachausschüssen bei Bedarf regelmäßig zum Umsetzungsstand berichten. Mit der Vorlage eines Schlussberichtes ist aufgrund des Vorgenannten nicht vor dem 2. Halbjahr 2023 zu rechnen.
Berlin-Neukölln, den 20.10.2021 Bezirksamt Neukölln von Berlin
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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