Drucksache - 0807/XX  

 
 
Betreff: Das Berliner Mobilitätsgesetz in Neukölln zügig umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:1. Szczepanski, Bernd
2. Beitritt: SPD, LINKE
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
29.08.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
07.11.2018 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
05.12.2018 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.01.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.10.2021 
65. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beitritt LINKE
Überweisung SGO
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die im Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung („Berliner Mobilitätsgesetz“) festgelegten Ziele zügig und umfassend in Neukölln umzusetzen.

 

Begründung: Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss am 28. Juni 2018 das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung („Berliner Mobilitätsgesetz“). Die Berliner Bezirke spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes. Insbesondere die Förderung des stadt-, klima- und sozialverträglichen Umweltverbundes entspricht den Mobilitätsbedürfnissen vieler Bürger*innen in Neukölln, sich barrierefrei mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln schnell, sicher und kostengünstig fortzubewegen.

 

-Schlussbericht-

 

Die Zielsetzungen des Mobilitätsgesetzes mit dem Focus auf die Förderung des Umweltverbundes (Radverkehr, ÖPNV, Fußverkehr) werden in Neukölln beispielsweise durch den Umbau der größtenteils sehr alten Verkehrsinfrastruktur zu fahrradfreundlichen Straßen und auch zu Fahrradstraßen umgesetzt. Das Straßen- und Grünflächenamt hat in der 20. Wahlperiode in 13 Straßen ca. 7 km Radinfrastruktur geschaffen.

 

Baumaßnahme

nge

Fahrradstraße Weserstraße

450

Asphaltierung Innstraße

420 m

Asphaltierung Friedelstraße

550 m

Fahrradstraße Weigandufer

1.500 m

2. BA Karl-Marx-Straße

350 m

Umgestaltung Böhmischer Platz

50 m

Protected Bikelane Karl-Marx-Straße

580 m

Fahrradstraße Weigandufer

590 m

Aspaltierung Pannierstraße

80 m

Fahrradstraße Herrfurthstraße

400 m

Radweg Blaschkoallee

1.180 m

Donaustraße

550 m

Braunschweiger Straße

320 m

 

Weitere Beispiele dafür, dass sich das Bezirksamt dem Mobilitätsgesetz verpflichtet fühlt, sind die Maßnahmen für den Richard- und Reuterkiez, die Durchführung einer Bürger*innenbeteiligung analog Kiezblocks in der Region Morusstraße/Kopfstraße, die Schließung der Rixdorfer Schnalle oder zur Einführung einer Parkraumbewirtschaftung.

 

Die Neuaufteilung des Straßenraums ist immer eine Einzelentscheidung. Generelle Lösungen gibt es auf Grund des begrenzten öffentlichen Raums nicht. Es kann aber als gesetzt betrachtet werden, dass die Anteile des ruhenden Verkehrs im Straßenraum in den hochverdichteten Innenstadtquartieren sukzessive abnehmen werden. Für die äeren Ortsteile von Neukölln sind jedoch andere Konzepte gefragt, hier wird das Auto auch künftig eine größere Rolle spielen, denn Wege und Entfernungen sind hier zum Teil einfach erheblich größer.

 

Die realisierten wie auch die künftig noch umzusetzenden Baumaßnahmen standen und stehen in Abhängigkeit von finanziellen und personellen Ressourcen. Faktoren, die wie bei allen komplexen Wandlungsprozessen letztendlich dazu führen, dass der Erwartungshaltung zur unmittelbaren Umsetzung nicht entsprochen werden kann.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 13.10.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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