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Drucksache - DS/1647-03/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Einfügung § 17 Absatz 3: Der federführende Ausschuss ist berechtigt, den mitberatenden Ausschüssen Fristen zu setzen, bei deren Nichteinhaltung er allein entscheidet.
Begründung: Bisher enthält die GO dazu keine Regelung.
BüTra 11.06.2015
Der Antrag wird zurückgezogen.
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