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Drucksache - DS/1647-05/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Einfügung § 18 Absatz 4: Konzeptionen und Stellungnahmen des Bezirksamtes von grundsätzlicher kommunaler Bedeutung, sind unter Mitwirkung der BVV und der zuständigen Ausschüsse zu erstellen und vor ihrer Weitergabe der BVV vorzulegen.
Begründung: Konkretisierung entsprechend §§ 12 und 15 Bezirksverwaltungsgesetz.
BüTra 11.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 24.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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