Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1647-02/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Ergänzung § 9 Absatz 1 Satz 3: Als anwesend gilt, wer mindestens für die Hälfte der Sitzungszeit anwesend war.
Begründung: Die Zahlung der Sitzungsgelder im Rahmen einer Aufwandsentschädigung sollte an einen entsprechenden Aufwand geknüpft sein.
BüTra 11.06.2015 Der Antrag wird zurückgezogen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin