Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1647-06/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Ergänzung § 24 Satz 2: In die Konsensliste kann auch die ausschließlich schriftliche Beantwortung von Anfragen aufgenommen werden.
Begründung: Die Möglichkeit im Konsens auch Anfragen schriftlich beantworten zu lassen, sollte genutzt werden, um z.B. das Verlesen von Zahlenkolonnen zu vermeiden.
BVV 11.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 24.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin