Für Existenzgründer und -gründerinnen mit Arbeitslosengeld 1-Bezug gibt es die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss zu beantragen.
In der ersten Phase nach der Gründung erhalten die Gründerinnen und Gründer zukünftig 6 Monate lang einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes sowie eine Pauschale von 300 € zur Absicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung.
In der zweiten Phase wird dann für 9 Monate die Pauschale für die freiwillige Sozialversicherung weiter gezahlt, so dass der Förderzeitraum insgesamt 15 Monate beträgt.