Beantragung von ALG II aufgrund der Corona-Krise

Euro-Münzen liegen auf einem Alg-II-Antrag

Antrag auf Grundsicherung für Selbständige nach dem SGB II

Selbstständige und Freiberufler haben wie bereits auch in der Vergangenheit das Recht, in Notsituationen Arbeitslosengeld II (ALG II) als Grundsicherung des privaten Lebensunterhalt beim Jobcenter ihres Wohnbezirks zu beantragen!

Allerdings gibt es keine ALG II – Förderung für laufende Betriebskosten wie z.B. die Gewerbemiete! Hier gibt die Arbeitsagentur/ das Jobcenter ausführlich Antwort auf häufig gestellte Fragen

Das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf befindet sich am Goslarer Ufer 37, 10589 Berlin. Das dortige ServiceCenter ist unter der Tel.: 5555 32 6860 erreichbar.
Der Publikumsverkehr ist zur Zeit so gut wie eingestellt. Deshalb bitte nur per Telefon oder Mail Anfragen stellen!

Dem Jobcenter ist bewusst, dass die augenblickliche Situation eine Ausnahmesituation für Selbständige ist und wird bemüht sein, schnell die Anträge zu bearbeiten.

Nach Rücksprache mit dem Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf ist für die schnelle Beantragung von Grundsicherung folgendes unbedingt wichtig:

1. Hauptantrag ALG II und ganz wichtig die Anlage EKS (Anlage zum Einkommen Selbständiger) vollständig ausfüllen und per E-Mail an das Jobcenter senden.

Die Formulare finden Sie unter folgendem Link
Arbeitsagentur Download-Center

2. Tipp: Unbedingt vor dem Ausfüllen den Ausfüllhinweis durchlesen!

3. Dem Antrag die Gewerbeanmeldung und /oder die Steueranmeldung beifügen.

4. Der Hauptantrag muss begründet werden. Da weisen Sie auf die augenblickliche Coronakrise hin und dass Sie dadurch einen massiven Umsatzeinbruch haben.

5. Sie müssen bei Antragstellung eine Umsatz-Prognose für die nächsten 6 Monate erstellen.

Dem Jobcenter ist klar, dass zur Zeit niemand das Ende vorhersehen kann und wird erst einmal akzeptieren, dass Sie vom momentanen Zustand auch für die nächsten Monate ausgehen müssen.

Das Jobcenter wird sowieso jetzt nur vorläufig entscheiden! Nach Ablauf der 6 Monate müssen Sie eine abschließende Erklärung mit den tatsächlichen Einnahmen/ Verlusten einreichen.

Ist Ihr Wohnsitz nicht in Charlottenburg-Wilmersdorf, so schauen Sie bitte hier nach der für Sie zuständigen Dienststelle