2. Kleinstprojektefonds
- Für engagierte Initiativen und Einzelpersonen
- Projektzeitraum max. vom 1.1.-31.12.
- Bis max. 600 Euro
- Beantragung bis Ende Oktober möglich, sofern noch Fördermittel vorhanden sind
Für ALLE Anträge gilt:
- Das Projekt darf erst nach der Antragstellung und Bewilligung beginnen (bitte genug Vorlaufzeit einplanen).
- Das Förderjahr bezieht sich auf das laufende Jahr – somit müssen Projektausgaben innerhalb des jeweiligen Bewilligungszeitraumes, maximal bis zum 31.12. des Förderjahres beendet sein.
- Bei Veröffentlichungen wie Flyer, Plakaten, Broschüren und anderen geförderten Druckerzeugnissen müssen die entsprechenden Logos des Fördermittelgebers verwendet werden.
Nicht förderfähig sind:
- Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen.
- Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendförderplans des Bundes und des Landes Berlins gehören und der Art nach von dort gefördert werden können.
- unterrichtliche Maßnahmen/ Aktivitäten innerhalb des regulären Schulunterrichts
Bei Fragen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.