Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Behandlung von Grundwasser in Zusammenhang mit der Sanierung von Altlasten

Reinigungsanlage für eine Grundwassersanierung

Bei der Sanierung einer Altlast mit verunreinigtem Grundwasser muss beim Umwelt- und Naturschutzamt eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden. Folgende Angaben sind beim Antrag erforderlich:

  • Fördermenge
  • Schadstoffgehalte des verunreinigten Wassers
  • Art der vorgesehenen Behandlung (z. B. Zugabe von Stoffen zur Sanierungsbehandlung, Reinigungsanlage)
  • Vorgesehene Rück- oder Ableitung des behandelten Wassers
  • Abstand der Untersuchungen zur Überwachung der Einleitwerte

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