Grüne Höfe für Charlottenburg-Wilmersdorf

Begrünter Hof mit blühenden heimischen Wildstauden

Begrünter Hof mit blühenden heimischen Wildstauden

Aus Grau mach Grün – Für mehr Biodiversität im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

Das Land Berlin strebt an, zum Erhalt der biologischen Vielfalt den Anteil an naturnah gestalteten Freiflächen deutlich zu erhöhen. Zu diesem Zweck gewährt das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Zuschüsse für Begrünungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken im Bezirk. Voraussetzung ist, dass diese Freiflächen innerhalb des S-Bahn-Rings liegen.
Die Grüne Höfe Beratung ist ein für Einwohner:innen des Bezirks kostenfreies Beratungsangebot. Mit fachlicher Beratung und finanzieller Förderung der geplanten Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung von Hinterhöfen, Vorgärten und ähnlichen wohnungsnahen, privaten Freiflächen sollen Aufenthaltsqualität, Biodiversität sowie Klimaresilienz im Bezirks gestärkt werden.

Zielgruppen und Antragsberechtigte

Antrags- und förderberechtigt sind Mieter:innen,Hausgemeinschaften und sonstige Nutzungsberechtigte (wie bspw. Kitas, Jugendzentren usw.) von privaten Freiflächen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings, unter der Voraussetzung der Zustimmung durch die berechtigte Hausverwaltung oder Eigentümer:innen.

Förderbedingungen

Die Förderung von Einzelmaßnahmen erfolgt auf Antrag zur Gewährung von Zuwendungen. Die Höhe der Fördermittel bemisst sich nach den zuwendungsfähigen Kosten und der Art des Vorhabens.
Die Förderung beträgt im Höchstfall 50,00 € / m2 Hoffläche. Der maximale Zuschuss beträgt 5.000,- €.

Gefördert werden mit Mitteln des Umwelt- und Naturschutzamtes Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung in Eigenleistung. Darunter fallen zum Beispiel standortangepasste vorwiegend heimische Pflanzen für Beet- und Gehölzflächen, Entsiegelung von Asphalt- und Betonflächen, Förderung von Erden sowie die Installation von Rankhilfen oder Nisthilfen für Wildtiere und Insekten.

In der Regel müssen alle Arbeiten durch die Mieter:innen selbstständig in Eigenleistung ausgeführt werden. Nach Absprache ist in Einzelfällen auch die Förderung von Firmenleistungen für einige Maßnahmen, wie zum Beispiel zur Flächenentsiegelung, möglich.

Die Leitlinien für das Projekt “Grüne Höfe Charlottenburg-Wilmersdorf” des Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf – Abteilung Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen sind jederzeit zu befolgen.

  • Leitlinien für das Projekt "Grüne Höfe Charlottenburg-Wilmersdorf"

    PDF-Dokument (349.9 kB)

  • Datenschutzhinweis zum Projekt "Grüne Höfe Charlottenburg-Wilmersdorf"

    PDF-Dokument (322.8 kB)

Was wird nicht gefördert?

Es werden grundsätzlich keine Vorhaben oder Maßnahmen finanziert, die sich aus anderen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ergeben. Beispielsweise werden keine Ersatzpflanzungen finanziert, die sich aus einer Auflage eines Baumschutz-Bescheids gemäß § 6 BaumSchVO Bln ergeben. Maßnahmen zur Erreichung eines Biotopflächenfaktors werden ebenfalls nicht finanziert, wenn dies Teil einer gültigen Baugenehmigung ist.
Maßnahmen auf öffentlichen Flächen werden ebenfalls nicht gefördert.

Verpflichtung für Eigentümer:innen

Hauseigentümer:innen verpflichten sich schriftlich, aus den geförderten Maßnahmen und daraus resultierender Aufwertung keine Mieterhöhungen zu begründen. Darüber hinaus müssen die geförderten Flächen für mindestens 10 Jahre erhalten werden. Sollten notwendige Baumaßnahmen die geförderten Flächen beschädigen oder zerstören, verpflichten sich die Eigentümer:innen dazu, die Flächen auf eigene Kosten wieder herzustellen.
Eigentümer:innen können eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen, sind jedoch ohne aktive Beteiligung der Mieter:innen nicht förderberechtigt.

Sollten Sie Interesse an einer Hofbegrünung haben, wenden Sie sich bitte an die Beratung der Koordinierungsstelle für Natur-, Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsbildung (KS Umweltbildung) in Trägerschaft des DorfwerkStadt e.V.. Diese berät Sie kostenfrei zu folgenden Punkten:
  • Planungshilfe bei der Gestaltung
  • Pflanzenverwendung
  • Antragstellung

Beratung für Hofbegrünung Charlottenburg-Wilmersdorf

Büro der Koordinierungsstelle für Umweltbildung

Frau Durmaz

Montag und Donnerstag, 17:00 – 19:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung!

Ansprechpartnerin Umwelt- und Naturschutzamt

Frau Mirke

E-Mail