Das Land Berlin strebt an, zum Erhalt der biologischen Vielfalt den Anteil an naturnah gestalteten Freiflächen deutlich zu erhöhen. Zu diesem Zweck gewährt das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Zuschüsse für Begrünungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken im Bezirk. Voraussetzung ist, dass diese Freiflächen innerhalb des S-Bahn-Rings liegen.
Die Grüne Höfe Beratung ist ein für Einwohner:innen des Bezirks kostenfreies Beratungsangebot. Mit fachlicher Beratung und finanzieller Förderung der geplanten Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung von Hinterhöfen, Vorgärten und ähnlichen wohnungsnahen, privaten Freiflächen sollen Aufenthaltsqualität, Biodiversität sowie Klimaresilienz im Bezirks gestärkt werden.
Grüne Höfe für Charlottenburg-Wilmersdorf
Begrünter Hof mit blühenden heimischen Wildstauden
An wen kann ich mich wenden?
- Planungshilfe bei der Gestaltung
- Pflanzenverwendung
- Antragstellung
Beratung für Hofbegrünung Charlottenburg-Wilmersdorf
Tauroggener Straße 44
10589 Berlin
Montag und Donnerstag, 17:00 – 19:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung!
E-Mail: gruenberatung@dorfwerkstadt.de
Listen mit förderfähigen Pflanzen
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Tabelle mit Gehölzen, deren Maximalhöhen und -breiten sowie Blüh- und Erntekalender
DOCX-Dokument (54.3 kB) - Stand: Februar 2026
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Tabelle mit Geophyten (Früh- und Herbstblüher), deren Maximalhöhen und Blühkalender
DOCX-Dokument (46.1 kB) - Stand: Februar 2026
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Tabelle mit Gräsern und Blühstauden für vollsonnige Freiflächen, deren Maximalhöhen und Blühkalender
DOCX-Dokument (92.9 kB) - Stand: Februar 2026
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Tabelle mit Gräsern, Farnen und Blühstauden für Gehölzränder sowie Vollschatten, deren Maximalhöhen und Blühkalender
DOCX-Dokument (67.9 kB) - Stand: Februar 2026
Leitlinien für das Projekt "Grüne Höfe Charlottenburg-Wilmersdorf"
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Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Land Berlin strebt an, zum Erhalt der biologischen Vielfalt den Anteil an naturnah gestalteten Freiflächen deutlich zu erhöhen. Zu diesem Zweck sowie zur Verbesserung des Stadtbildes und der Aufenthaltsqualität von Freiflächen, gewährt das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuwendungen in Form von Zuschüssen für Begrünungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken in Charlottenburg-Wilmersdorf.
Die Zuschüsse werden nach den verfügbaren Haushaltsmitteln und den Grundsätzen der Ausführungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung oder auf eine bestimmte Höhe der Förderung besteht nicht. -
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von
- Innen- und Hinterhöfen
- Vorgärten
insbesondere durch - Entsiegelung von Asphalt- und Betonflächen,
- Anlage von Gehölzflächen, Staudenbeeten, Wiesen,
- Nisthilfen für Tiere
im Bereich des Berliner S-Bahn-Rings.
Um die Artenvielfalt der wildlebenden Tiere zu fördern, sind bei der Gestaltung der Grünflächen standortangepasste, überwiegend heimische Pflanzenarten in der Wildform zu verwenden. Eine Verwendung von Sorten ist nur bei Obstgehölzen förderfähig. Listen mit förderfähigen Pflanzenarten sind beigefügt. Diese dienen der Orientierung und sind nicht abschließend. Weitere Arten sind im Einzelfall zu prüfen und bedürfen der Zustimmung des Umwelt- und Naturschutzamtes. Die Verwendung gebietseigener (autochthoner) Pflanzen wäre zu empfehlen, ist aber aufgrund der schwierigen Beschaffung optional.
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Zuwendungsempfänger
Förderungs- und antragsberechtigt sind Mieter:innen, Hausgemeinschaften sowie andere Nutzungsberechtigte von Grundstücken innerhalb des Berliner S-Bahnringes, die in Selbsthilfe zur Gestaltung und Begrünung ihrer Umwelt beitragen wollen.
Anträge müssen die Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer enthalten. Die Grundstückseigentümer müssen sich verpflichten, aus den geförderten Begrünungsmaßnahmen keine Mieterhöhungen zu verlangen. Sie müssen sich ferner verpflichten, dass die Begrünungsmaßnahmen nicht auf Flächen erfolgen, die im Verlaufe der nächsten 10 Jahre durch Baumaßnahmen beeinträchtigt werden. Wenn dies im Einzelfall dennoch notwendig sein sollte, so sind die Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten auf Kosten des Eigentümers wiederherzustellen. Bei einem Eigentümerwechsel sind diese Verpflichtungen auf den neuen Eigentümer zu übertragen. Erfolgt dies nicht, verbleiben die Verpflichtungen beim Alteigentümer. Bei mehreren Eigentümern (Eigentumsgemeinschaften) haften die Eigentümer gesamtschuldnerisch. -
Art und Umfang, Höhe des Zuschusses
Die Förderung von Einzelmaßnahmen erfolgt auf Antrag zur Gewährung von Zuwendungen. Die Höhe der Fördermittel bemisst sich nach den zuwendungsfähigen Kosten und der Art des Vorhabens. Die Förderung beträgt im Höchstfall 50,00 € / m2 Hoffläche. Der maximale Zuschuss beträgt 5.000,- €. Die Empfänger haben die Maßnahmen in der Regel in Eigenleistung zu erbringen. Zu den zuwendungsfähigen Kosten zählen insbesondere Aufwendungen für
- Boden,
- Gehölze, ausdauernde Stauden und Gräser, Zwiebelgewächse
- Habitatstrukturen & Nisthilfen für wildlebende Tiere.
Bei Maßnahmen, bei denen den Zuwendungsempfängern die Erbringung von Eigenleistungen nicht oder nicht in vollem Umfang zumutbar ist, können Firmenleistungen im Rahmen des Förderungshöchstbetrages anerkannt werden.
Dies gilt für - Aufbruch, Abfuhr und fachgerechte Entsorgung von Beton und Asphalt.
Es werden grundsätzlich keine Vorhaben oder Maßnahmen finanziert, die sich aus anderen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ergeben. Beispielsweise werden keine Ersatzpflanzungen finanziert, die sich aus einer Auflage eines Baumschutz-Bescheids gemäß § 6 BaumSchVO Bln ergeben. Maßnahmen zur Erreichung eines Biotopflächenfaktors werden ebenfalls nicht finanziert, wenn dies Teil einer gültigen Baugenehmigung ist.
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Verfahren
Die Gewährung des Zuschusses obliegt dem Umwelt- und Naturschutzamt. Mit der Durchführung der Maßnahmen kann erst nach Erhalt der Förderbestätigung durch das Umwelt- und Naturschutzamt Charlottenburg-Wilmersdorf begonnen werden. Die Abrechnung erfolgt nach Abnahme der Maßnahme durch das Umwelt- und Naturschutzamt bzw. seiner Beauftragten.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung des Zuschusses sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung gelten die Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO.
Transparenz- und Informationspflichten gem. Art. 13, 14 DSGVO zum Projekt Grüne Höfe für Charlottenburg-Wilmersdorf
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Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Umwelt- und Naturschutzamt Charlottenburg-Wilmersdorf Rudolf-Mosse Straße 9 14197 Berlin
Ihre Nachricht an das Projekt -
Wie lauten die Kontaktdaten für den Datenschutzbeauftragten?
Alexander Hoffmeier
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Goslarer Ufer 39
10589 Berlin
Ihre Nachricht an den Datenschutzbeauftragten -
Zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre Daten, damit wir Ihren gestellten Antrag prüfen und eine Entscheidung über einen Positiv- oder Negativbescheid treffen können. Weiterhin können wir Sie so bei Fragen, zur Prüfung der durchgeführten Maßnahmen sowie ggf. zur Mitteilung des Antragsergebnisses kontaktieren.
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Nach welcher Rechtsgrundlage und welche Daten werden verarbeitet?
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO – Datenverarbeitung nach Abgabe Ihres Einverständnisses
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Wir verarbeiten folgende Datenkategorien:
Namens-, Adress- und Kontaktdaten
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An wen geben wir Ihre Daten weiter?
Ihre Daten werden an die Projektbearbeiter*innen im Umwelt- und Naturschutzamt Charlottenburg-Wilmersdorf sowie an den Dorfwerkstadt e.V. als Träger der Beratung übermittelt. Bis zum Abschluss des Förderungsbescheides werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Ihre Daten werden aktiv in kein Drittland übermittelt. -
Muss ich meine personenbezogenen Daten bereitstellen?
Sie sind zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten nicht verpflichtet. Die Angabe der Daten ist für den Vertragsabschluss jedoch erforderlich. Sollten Sie Ihre Daten nicht angeben, dann führt dies dazu, dass wir Ihren Antrag nicht genehmigen können.
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Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Wir speichern Ihre Daten bis zum 31.12.2036.
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Welche Rechte stehen Ihnen zu?
Ihnen stehen folgende Rechte zu:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
- Automatisierte Entscheidungsfindung (Art. 22 DSGVO)
- Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
- Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Ihren Widerruf richten Sie bitte an die oben angegebene postalische Adresse des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung oder per E-Mail