Steganlagenkonzeption Charlottenburg-Wilmersdorf

Foto von einer Steganlage

Foto von einer Steganlage

Der Senat von Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (damals noch “Stadtentwicklung”) Abteilung VIII, hat am 1. Januar 2001 alle Genehmigungsverfahren für bauliche Anlagen an beziehungsweise in Gewässern gemäß der §§ 62, 67 und 85 ff BWG an die jeweiligen Bezirksverwaltungen der Berliner Bezirke abgegeben.

Die Berliner Bezirksverwaltungen haben nunmehr also in Zukunft die wasserbehördlichen Genehmigungsverfahren selbst durchzuführen. Dabei haben sie aber alle relevanten Träger öffentlicher Belange und Fachverwaltungen sowie die betroffenen Nachbarn, Bürger etc. im Rahmen eines Stellungnahmeverfahrens beziehungsweise im Rahmen der fachbehördlichen Prüfungen einzubinden.

Das Ergebnis des Stellungnahmeverfahrens mit den einzelnen fachrechtlichen Prüfungen sowie mit den Bedenken, Anregungen und Einsprüchen privater Anlieger oder Interessenten ist dann von der nunmehr zuständigen Bezirksverwaltung einem Abwägungsverfahren zu unterziehen. In diesem Abwägungsverfahren müssen alle Belange, Grundsätze und Bewertungen bezüglich der Möglichkeit einer positiven Entscheidung für den vorliegenden Antrag für bauliche Anlagen an beziehungsweise in Gewässern gerecht gegeneinander abgewogen werden. Auch muss die Einhaltung der vorliegenden Fachgesetze geprüft werden.

Die umfassenden Prüfungen des jeweiligen Antrages führen schließlich zu einer Verwaltungsentscheidung, entweder für die Genehmigung des vorliegenden Antrages oder zu einer Ablehnung des vorliegenden Antrages, die mit Bescheid und ausführlicher Begründung sowie Rechtsbelehrung dem Antragsteller zuzustellen ist.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr – Umweltamt – hat nun, um die Rechtssicherheit dieses Prüfverfahrens zu erhöhen und um eine fachlich und sachlich richtige Beurteilung sicherzustellen, eine umfassende Steganlagenkonzeption für die Gewässer des Bezirkes in Auftrag gegeben.

Diese Untersuchung soll, ausgehend von den bisherigen Verfahrensgrundsätzen und Verfahrensabläufen, die fachlichen und zum Teil juristischen Wertungen und Überlegungen zu einem transparenten Gesamtkonzept führen. Darüber hinaus ist flächendeckend – und damit auch örtlich zugeordnet – eine räumliche Differenzierung der einzelnen Uferabschnitte der Charlottenburg-Wilmersdorfer Gewässer im Hinblick auf eine zukünftige wassersportliche Nutzung vorzunehmen. Die Steganlagenkonzeption soll jene Gewässerränder aufzeigen, an denen in Zukunft ökologische und naturräumliche Belange eine Reduzierung oder sogar eine Aufgabe der baulichen Anlagen an oder in Gewässern erforderlich machen. Andere Uferabschnitte sollen daraufhin geprüft werden, inwieweit eine Intensivierung einer wassersportlichen Nutzung und damit eine Ausweitung von Liegeplätzen und Steganlagen möglich ist. Und schließlich sollen außerhalb der beiden extremen Schwerpunktbereiche klare Leitlinien für die Belastungsfähigkeit der anderen Uferabschnitte im Hinblick einer Gewässerrandnutzung für Sportboote entwickelt werden.
Für die Gewässer des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf werden somit klare Entwicklungs- und Handlungsziele definiert, die für die Entscheidung von Anträgen für Steganlagen oder andere Bauwerke in oder an Gewässern klare Richtlinien zu geben im Stande sind.

Die bisherige Verwaltungsrechtsprechung im Land Berlin hat über dies deutlich gemacht, dass bei Antragsversagungen durch die jeweilige Behörde, neben den einzelfachlichen Belangen und den mit ihnen verbundenen gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere immer wieder nach klaren Entwicklungskonzeptionen für die Ufer- und Gewässerrandnutzung gefragt worden war.

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin sieht daher in der Erarbeitung einer Steganlagenkonzeption für seine Gewässer ein wichtiges Instrument, um seine Entscheidungen für diesbezügliche Anträge rechtssicherer zu machen.

Dies insbesondere auch deshalb, weil neben der raumbezogenen Steganlagenkonzeption und der jeweils dazugehörigen einzelfachlichen Bewertungen parallel eine rechtliche Betrachtung zur Anwendung der §§ 62 ff, § 86 Berliner Wassergesetz in diesem Gutachten angestellt wird. Eine sorgfältige Analyse der bisherigen Verwaltungsrechtsprechung im Land Berlin zur Frage der Genehmigung von Steganlagen oder anderer baulicher Anlagen in oder an Gewässern soll gleichermaßen zu einer besseren juristischen Einschätzung im Zuge solcher Genehmigungsverfahren führen. Die Verbindung dieser rechtlichen Belange mit einer klar und überzeugend hergeleiteten Steganlagenkonzeption ermöglicht eine Antragsbearbeitung und -bescheidung mit einer hohen Transparenz für die Antragsteller; sie ermöglicht darüber hinaus eine frühzeitige Information möglicher Interessenten, die bauliche Anlagen in oder an Gewässern errichten möchten.

Schließlich weist eine Steganlagenkonzeption für die Gewässer des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin auch Möglichkeiten auf, wie und wo die beabsichtigten städtebaulichen Ziele einer Stärkung des Wassertourismus im Bezirk – eingebunden in das Gesamtkonzept des Wassertourismus des Landes Berlin – umgesetzt werden können.

Ein Blick auf das Inhaltsverzeichnis zeigt, was Sie erwartet:

  • AUFGABENSTELLUNG UND PROBLEMBESCHREIBUNG
  • METHODISCHES VORGEHEN
  • DARSTELLUNG DES GENEHMIGUNGSVERFAHRENS FÜR STEGE
  • BESTANDSANALYSE
  • STEGANLAGENKONZEPTION
  • WASSERTOURISMUS IM BEZIRK CHARLOTTENBURG-WILMERSDORF
  • RECHTSFRAGEN DER ZULASSUNG VON SPORTBOOTSTEGEN, SONSTIGEN ANLAGEN DES WASSERSPORTS SOWIE WASSERTOURISMUS UND FRAGEN DER UFERNUTZUNG
  • LITERATURVERZEICHNIS

Download der Steganlagenkonzeption

  • Steganlagenkonzeption Charlottenburg-Wilmersdorf (Textteil)

    Steganlagenkonzeption Charlottenburg-Wilmersdorf

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  • Steganlagenkonzeption Bereich Stößensee und Unterhavel - Konzept 3.1

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  • Steganlagenkonzeption Bereich Untere Spree, Westhafen-, Hohenzollern- und Charlottenburger Verbindungskanal - Konzept 3.2

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  • Steganlagenkonzeption Bereich Lietzensee und Grunewaldseenkette - Konzept 3.3

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Mehr Informationen:

Hinweise für Antragsteller (Beantragung von Steganlagen)