Unsere Aufgaben im Bereich Steganlagen

Anlagen an Gewässern gemäß § 62ff Berliner Wassergesetz (BWG) Errichten, Umbau, Erweiterung einer Sportbootsteganlage an Gewässern 1. und 2. Ordnung Errichten, Umbau, Erweiterung von sonstigen Anlagen an Stehenden Gewässern 2. Ordnung

Hinweise für Antragsteller

1. Einführung und gesetzliche Grundlagen

Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Veränderung der Anlagen in und an oberirdischen Gewässern bedarf nach § 62ff BWG in der Fassung vom 3. März 1989 GVBl. S. 605), zuletzt geändert durch das 10. Gesetz zur Änderung des BWG vom 01.03.2005 (61. Jahrgang Nr. 7) der Wasserbehördlichen Genehmigung.

Neben dieser landesrechtlichen Genehmigung ist an Gewässern 1. Ordnung eventuell auch eine bundesrechtliche Genehmigung oder Zustimmung des Wasser- und Schifffahrtsamt erforderlich.

Zudem ist immer eine privatrechtliche Genehmigung des Grundstückseigentümers der Wasserfläche notwendig, wenn diese mit der geplanten Errichtung einer Anlage in Anspruch genommen (überbaut) wird.

2. Antragstellung

Die Anlagen in oder an Gewässern sind mit einem formlosen Schreiben zu beantragen. In diesem Antrag ist der Vor- und Nachnahme des Antragstellers sowie des Anlagen- und Grundstückseigentümers zu benennen.
Erfolgt die Antragstellung nicht durch den Bauherrn selbst, so ist eine Vollmacht beizubringen, in der bestätigt wird, dass der Antrag im Auftrag und zu Lasten des Bauherrn eingereicht wird.
Die Antragsunterlagen sind an folgende Adresse zu senden:

Bezirksamt Charlottenburg Wilmersdorf von Berlin
Amt für Umwelt, Natur und Verkehr
Untere Naturschutzbehörde
Wasserbehördliche Aufgaben
Rudolf-Mosse-Str. 9
14197 Berlin

Folgende prüffähige Unterlagen sind mindestens 5fach einzureichen:

2.1 Erläuterungsbericht

In dem Bericht sind Aussagen über den Zweck der geplanten Anlagen sowie über die Konstruktion und die verwendeten Baumaterialien zu machen. Bei Anlagen in Gewässern ist die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Gewässerflächen darzulegen. Nicht erforderliche Anlagen in Gewässern dürfen nicht genehmigt werden.

2.2 Angaben zu Baukosten

Werden Anlagen neu gebaut, umgebaut oder wesentlich verändert, sind grundsätzlich die Gesamtkosten anzugeben und durch Kostenvoranschläge zu belegen.
Für Eigenleistungen sind die entsprechenden ortsüblichen Baupreise zugrunde zu legen. Bei Beibehaltung bestehender Anlagen ist der Zeitwert anzugeben.

2.3 Übersichtsplan

Auf dem Übersichtsplan im Maßstab 1:4000 (DIN A 4-Größe meist ausreichend) ist die (geplante) bauliche Anlage in ihren Umrissen in roter Farbe einzuzeichnen. Karten von Charlottenburg-Wilmersdorf können im Vermessungsamt des Bezirks bezogen werden.

2.4 Lageplan

Auf dem Lageplan im Maßstab 1:500 (bei kleineren Anlagen ggf. auch in einem größeren Maßstab) sind betroffene Grundstücke mit einem schwarzen Strich zu umranden und Flurstücks-, Flur-, Liegenschafts-, Grundbuch-, Eigentümer- und Pächterbezeichnungen mit Anschriften einzutragen, die Eigentumsgrenzen in gelb und die Uferlinie mit Angabe des dazugehörigen Wasserstandes ü. NN in blau einzutragen, vorhandene bauliche Anlagen in grau oder schwarz, geplante Anlagen in rot und zu beseitigende Anlagen in gelb darzustellen, die Nachbargrundstücke zu bezeichnen und die entsprechenden Eigentümer zu benennen, vorhandene Anlagen der Nachbargrundstücke mit Angaben der Abstände zu der geplanten Anlage einzutragen.

2.5 Bauzeichnungen

Für das Bauwerk sind Bauzeichnungen mit Darstellung des Gewässers im Maßstab 1:100 beizufügen. Hierzu gehören Grundriss, Seitenriss, und Schnitte unter Angabe der Höhen über NN, Querschnitte sind etwa im Maßstab 1:20 , wichtige Einzelheiten erforderlichenfalls in größerem Maßstab, darzustellen.

2.6 Statische Berechnung

Es ist eine statische Berechnung mit Prüfvermerk eines öffentlich bestellten Prüfingenieurs für Baustatik einzureichen.

3. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Wenn die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung aufgrund von Gemeinnützigkeit vorliegen, ist dieses mit aktuellem Bescheid des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftssteuer zu belegen.

Fragen?

Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich an den für wasserbehördliche Aufgaben zuständigen Mitarbeiter wenden. Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist es Herr Roger Trehkopf.
Telefon und E-Mail finden Sie oben rechts auf dieser Webseite.

Mehr Informationen: