Regentonnen auf dem Gehweg vor dem Haus sammeln das Wasser vom Dach. Dieses kann dann zum Beispiel zum Gießen von Bäumen und Begrünung in der Umgebung genutzt werden.
Wer in Berlin eine Regentonne auf dem Gehweg aufstellen will, benötigt eine Sondernutzungsgenehmigung. Die Sondernutzungsgenehmigung wird nur temporär erteilt. Das bedeutet, dass die Regentonne im Bedarfsfall durch die Nutzer*innen abgebaut werden muss. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antrag finden Sie auf dieser Seite.
Antragstellung
Am Ende der Seite finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Stelle für Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Antrag kann formlos per E-Mail eingereicht werden. Bitte denken Sie daran, alle auf dieser Website genannten Anlagen direkt mitzusenden.
Erforderliche Unterlagen
Bitte senden Sie folgende Unterlagen für die Antragstellung ein:- Genaue Beschreibung der Art der Regentonne (z.B. Volumen, Höhe, Breite, Durchmesser, Höhe Einlass und Auslass, Volumen)
- Beschreibung der Installation der Regentonne (z.B. Art der Befestigung)
- Skizze zur geplanten Aufstellung und verbleibenden Gehwegbreite (Beispielskizze finden Sie bei den Downloads)
- Kopie der Einwilligung des Hauseigentümers
- Kopie der Einwilligung des Eigentümers des Fallrohres (sofern dies nicht auch der Hauseigentümer ist)
- Sofern das Gebäude unter Denkmalschutz steht: Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Den Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung finden Sie auf der Webseite der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Wichtige Hinweise
- Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis fallen 60€ Verwaltungsgebühren an.
- Es entstehen keine Sondernutzungsgebühren.
- Sämtliche Kosten für die Aufstellung und Unterhaltung der Regentonne (z.B. Anschaffung, Lastverteilplatten, Installation, Reparaturen etc.) liegen beim Antragsteller.
- Die Erlaubnis erfolgt derzeit nur temporär.
Anforderungen an eine Regentonne im öffentlichen Raum
- Das Fallrohr, an das die Regentonne angeschlossen wird, muss vom Dach abgehen (nicht vom Balkon oder Ähnliches)
- Die Gehwegbreite sollte inkl. Regentonne noch 2,50 m betragen.
- Die Regentonne darf nicht mehr als 90 cm in den Gehweg hineinragen.
- Es muss eine stabile und ebene Standfläche durch Lastverteilerplatten ermöglicht werden. Die Lastverteilplatte sollte dabei der Größe der Regentonne entsprechen, um kein Hindernis darzustellen.
- Es dürfen keine öffentlichen Anlagen, wie z.B. Hydranten, Stromkästen etc. unzugänglich werden.
- Es dürfen keine Stolpergefahren durch herumliegende Schläuche, Kannen oder Sonstiges entstehen.
- Die Hauseigentümer des Fallrohrs und der Fassade müssen zustimmen. Dies können abweichende Eigentümer sein.
- Sofern das Gebäude bzw. die Liegenschaft unter Denkmalschutz steht muss die Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen.
- Die Regentonne muss fest an der Wand verankert sein, sodass sie nicht umfallen kann (z.B. bei Windböen oder durch Vandalismus).
- Die Regentonne muss rückgebaut werden können.
- Die Regentonne muss verschlossen sein, um Mückenbrutstätten und Vermüllung zu verhindern.
- Die Regentonne muss durch einen sogenannten Regensammler am Fallrohr fachgerecht angeschlossen sein
- Ein Überlaufen der Tonne muss durch eine technische Vorrichtung ausgeschlossen sein (z. B. durch einen Regensammler mit Überlaufstopp).
- An der Regentonne sollte der Hinweis „Kein Trinkwasser“ und die Informationen des Verantwortlichen gut sichtbar in der Nähe des Wasserhahns angebracht sein.
- Jegliche Pflege, Verantwortung und Haftung für die Regentonne liegt bei der/ dem Eigentümer*in.