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Baumfällungen und Neupflanzungen
Baumfällungen auf Privatgelände
Eine Baumfällung auf Privatgelände muß vorher bei unserem Umweltamt beantragt werden. Hierzu genügt ein formloser schriftlicher Antrag vom Grundstückseigentümer bzw. von dem jeweils betroffenen Nutzungsberechtigten (z.B. Pächter) oder dessen Bevollmächtigten. Die Bearbeitung des Antrags ist gebührenpflichtig.
Weitere Informationen sowie ein Online-Formular zur Beantragung von privaten Baumfällungen erhalten Sie über das Umweltportal
Baumfällungen und Neupflanzungen auf öffentlichem Straßenland
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass es aufgrund von laufenden Baumkontrollen oder Baumaßnahmen zu Modifizierungen der beabsichtigten Baumfällmaßnahmen kommt. Für diese Ausnahmefälle ist eine tagesaktuelle Änderung der Liste leider nicht möglich. Das Grünflächenamt ist bemüht, gefällte Bäume durch Neupflanzungen zu ersetzen. Dies ist auf Grund der angespannten Haushaltslage leider nicht immer möglich und aus ökologischen Gründen auch nicht immer sinnvoll.
Ferner möchten wir darüber informieren, dass Baumfällungen im Wesentlichen nicht aus Gründen der Gestaltung von Straßen und Grünflächen, sondern aus Gründen der Verkehrssicherheit durchgeführt werden müssen. Insofern bestehen insbesondere auch aus Haftungsgründen wenig Gestaltungsspielräume für die Umsetzung dieser Maßnahmen
Stadtbaumkampagne/Baumstandorte für die Frühjahrspflanzung 2021
Hier finden Sie die Pflanz- und Fällliste der Bäume im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf des Frühjahrs 2021.
Stadtbaumkampagne/Baumstandorte für die Frühjahrspflanzung 2020
Hier im Download finden Sie die Pflanzliste und eine Übersicht über die Baumstandorte des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf.